Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 15.06.2020 BA/006/2020 |
Beschluss: | Mehrheitlich abgelehnt. |
Abstimmung: | Ja: 4, Nein: 12 |
Vorlage: | REF3/002/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 210 KB | ||
Antrag Buendnis90 Die Gruenen 123 KB |
Herr Büschl erklärt, dass zum Antrag der
Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen zur Auflösung eines Parkplatzes und
dessen Umgestaltung in der Rosenbadstraße eine interne Beteiligung der
betroffenen Dienststellen durchgeführt wurde. Gleichzeitig gingen von mehreren
Anwohnern Stellungnahmen und Einwendungen dazu ein.
Das Ergebnis ist
nachfolgend zusammengefasst:
Auf Grund des hohen Parkdrucks in der Innenstadt, sollte es vermeiden werden
Bewohnerparkplätze zurückzubauen. Tatsächlich ist entsprechender
Parkdruck vorhanden.
Dass dieser Parkplatz zu einer Gefährdung für Anwohner und Gäste des
naheliegenden
Cafés führt, kann nicht bestätigt werden. Beschwerden waren dazu nicht an die
Stadtverwaltung (weder an die Straßenverkehrsbehörde, noch an das
SG-Straßenrecht) herangetragen worden.
Ferner befindet sich dieser Bewohnerparkplatz in einem verkehrsberuhigen
Bereich
und nicht an einer stark befahrenen Straße, wie es der Antrag suggeriert.
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Straßen mit überwiegender
Aufenthaltsfunktion und
geringem Kraftfahrzeugverkehr. Insbesondere ist hier das Nebeneinander von
Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrern im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme
geregelt.
Eine Gefährdung von Anliegern und Anwohnern durch Verkehr ist also schon
durch die
vorherrschende Klassifizierung extrem minimiert.
Darauf hingewiesen wird auch, dass die Aktion am letztjährigen
Park(ing)day für die Straßenverkehrsbehörde keine repräsentative
Meinungsäußerung aller Anwohner darstellt. Es muss anhand der Interessenslagen zwischen
Anwohnern mit und ohne Bewohnerparkausweis differenziert werden. Den Inhabern
eines Bewohnerparkausweises (Anmkg.: der
ohnehin keinen Anspruch auf ausreichenden Parkraum begründet) sollten durch
Wegfall von Anwohnerparkplätzen keine Nachteile entstehen.
Anwohner haben sich nach Bekanntwerden des Antrages bereits an die Stadt
gewandt und vehement die Beibehaltung des nur geringen öffentlichen Parkraumes
in diesem Quartier gefordert. Zwar sind die Gassen der Altstadt gerade dort eng
und Parksuchverkehr immer störend. Durch die Sanierung von Häusern entstand
jedoch gerade in der näheren Umgebung auch Wohnraum, der wiederum an
zusätzlicher Attraktivität gewinnt, wenn in der Altstadt auch Parkraum geboten
werden kann.
An sich ist der Ansatz nach einer Flächenentsiegelung grundsätzlich auch
nicht falsch, aber gleichwohl auch nicht gerade an der dem Antrag
zugrundeliegenden Stelle sinnvoll.
Seitens der Verwaltung wird daher der Antrag, den Parkplatz aufzulösen und die
Fläche umzugestalten, abgelehnt.
Als eine von zahlreichen ISEK-Maßnahmen wäre ein ISEK-Impulsprojekt
„Freiraumentwicklungskonzept Gesamtstadt“ anzustreben, anstelle einer
Einzelfallbetrachtung. Dafür müssten zunächst entsprechende Kapazitäten bzw.
Ressourcen bereitgestellt werden.
In einem längeren Meinungsaustausch wiesen die Befürworter des Antrags
darauf hin, dass sich die Wohnqualität im Quartier nicht an einem einzelnen
Stellplatz bemisst, die Zu- und Abfahrt für diesen Parkplatz eine
Gefahrenquelle darstellt und sich ein Parkhaus in der Nähe befindet. Auch eine
andere Verwendung, z.B. als Fläche für Lastenräder wurde angesprochen.
Dagegen wurde aufgeführt, dass ein Parkplatz für die Anwohner zum
Transport von schweren Lasten nötig ist und es grundsätzlich bessere
Möglichkeiten zur Freiraumgestaltung gibt. Zudem fehlt für diesen Antrag der
Deckungsvorschlag für die Haushaltsmittel.
Herr Oberbürgermeister Deffner erläutert abschließend, dass es zu diesem
Thema unterschiedliche Betrachtungsweisen gibt. Die Stellungnahmen von
Anwohnern ergaben, dass ein Parkplatz in unmittelbarer Wohnortnähe gerade im
Altstadtbereich gewünscht ist. Generell ist eine Belebung der Altstadt wichtig,
aber dies könnte besser über ein Gesamtkonzept zur Freiraumentwicklung erreicht
werden.
Herr Büschl fügt ergänzend hinzu, dass gerade auch in diesem
Zusammenhang die Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sinnvoll
ist.