Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Antrag Bündnis90/Die Grünen Freiraumgestaltung - Auflösung Parkplatz und Umgestaltung Rosenbadstraße

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.06.2020   BA/006/2020 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 12
Vorlage:  REF3/002/2020 

Herr Büschl erklärt, dass zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen zur Auflösung eines Parkplatzes und dessen Umgestaltung in der Rosenbadstraße eine interne Beteiligung der betroffenen Dienststellen durchgeführt wurde. Gleichzeitig gingen von mehreren Anwohnern Stellungnahmen und Einwendungen dazu ein.  

 

Das Ergebnis ist nachfolgend zusammengefasst:

 

Auf Grund des hohen Parkdrucks in der Innenstadt, sollte es vermeiden werden

Bewohnerparkplätze zurückzubauen. Tatsächlich ist entsprechender Parkdruck vorhanden.

 

Dass dieser Parkplatz zu einer Gefährdung für Anwohner und Gäste des naheliegenden
Cafés führt, kann nicht bestätigt werden. Beschwerden waren dazu nicht an die Stadtverwaltung (weder an die Straßenverkehrsbehörde, noch an das SG-Straßenrecht) herangetragen worden.

 

Ferner befindet sich dieser Bewohnerparkplatz in einem verkehrsberuhigen Bereich
und nicht an einer stark befahrenen Straße, wie es der Antrag suggeriert.

Verkehrsberuhigte Bereiche sind Straßen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und
geringem Kraftfahrzeugverkehr. Insbesondere ist hier das Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrern im Sinne gegenseitiger Rücksichtnahme geregelt.

 

Eine Gefährdung von Anliegern und Anwohnern durch Verkehr ist also schon durch die
vorherrschende Klassifizierung extrem minimiert.

 

Darauf hingewiesen wird auch, dass die Aktion am letztjährigen Park(ing)day für die Straßenverkehrsbehörde keine repräsentative Meinungsäußerung aller Anwohner darstellt. Es muss anhand der Interessenslagen zwischen Anwohnern mit und ohne Bewohnerparkausweis differenziert werden. Den Inhabern eines Bewohnerparkausweises (Anmkg.: der ohnehin keinen Anspruch auf ausreichenden Parkraum begründet) sollten durch Wegfall von Anwohnerparkplätzen keine Nachteile entstehen.

 

Anwohner haben sich nach Bekanntwerden des Antrages bereits an die Stadt gewandt und vehement die Beibehaltung des nur geringen öffentlichen Parkraumes in diesem Quartier gefordert. Zwar sind die Gassen der Altstadt gerade dort eng und Parksuchverkehr immer störend. Durch die Sanierung von Häusern entstand jedoch gerade in der näheren Umgebung auch Wohnraum, der wiederum an zusätzlicher Attraktivität gewinnt, wenn in der Altstadt auch Parkraum geboten werden kann.

 

An sich ist der Ansatz nach einer Flächenentsiegelung grundsätzlich auch nicht falsch, aber gleichwohl auch nicht gerade an der dem Antrag zugrundeliegenden Stelle sinnvoll.


Seitens der Verwaltung wird daher der Antrag, den Parkplatz aufzulösen und die Fläche umzugestalten, abgelehnt.

 

 

Als eine von zahlreichen ISEK-Maßnahmen wäre ein ISEK-Impulsprojekt „Freiraumentwicklungskonzept Gesamtstadt“ anzustreben, anstelle einer Einzelfallbetrachtung. Dafür müssten zunächst entsprechende Kapazitäten bzw. Ressourcen bereitgestellt werden.

 

In einem längeren Meinungsaustausch wiesen die Befürworter des Antrags darauf hin, dass sich die Wohnqualität im Quartier nicht an einem einzelnen Stellplatz bemisst, die Zu- und Abfahrt für diesen Parkplatz eine Gefahrenquelle darstellt und sich ein Parkhaus in der Nähe befindet. Auch eine andere Verwendung, z.B. als Fläche für Lastenräder wurde angesprochen.

 

Dagegen wurde aufgeführt, dass ein Parkplatz für die Anwohner zum Transport von schweren Lasten nötig ist und es grundsätzlich bessere Möglichkeiten zur Freiraumgestaltung gibt. Zudem fehlt für diesen Antrag der Deckungsvorschlag für die Haushaltsmittel.   

 

Herr Oberbürgermeister Deffner erläutert abschließend, dass es zu diesem Thema unterschiedliche Betrachtungsweisen gibt. Die Stellungnahmen von Anwohnern ergaben, dass ein Parkplatz in unmittelbarer Wohnortnähe gerade im Altstadtbereich gewünscht ist. Generell ist eine Belebung der Altstadt wichtig, aber dies könnte besser über ein Gesamtkonzept zur Freiraumentwicklung erreicht werden.

 

Herr Büschl fügt ergänzend hinzu, dass gerade auch in diesem Zusammenhang die Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes sinnvoll ist.