Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Änderung der Geschäftsordnung; hier: Regelung zu Ton- und Bildaufnahmen;

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.05.2020   SR/006/2020 
Vorlage:  REF1/012/2020 

Herr OB Deffner führt einleitend aus, dass im Nachgang zur der konstituierenden Sitzung am 05.05.2020 festgestellt wurde, dass speziell von der Galerie im Onoldiasaal Fotos von Stadträten aber auch von städtischen Mitarbeitern gemacht und anschließend auf Facebook veröffentlicht wurden. Auch könne man nicht ausschließen, dass Sitzungsunterlagen abgelichtet worden seien. Eine explizierte Einwilligung der abgelichteten Personen lag nicht vor. Um die Vorgehensweise in geordnete Bahnen zu lenken habe die Verwaltung einen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung hinsichtlich der Regelung bei Ton- und Bildaufnahmen analog der Muster-Geschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages erstellt. Die Situation für die uns bekannten Medienvertreter bleibe aufgrund eines entsprechenden Verfahrensvorschlags der Verwaltung aber gleich.  

 

Herr Schenkelberg verweist auf die Vorlage mit der aktuellen und der neu zu fassenden Änderung der Geschäftsordnung. Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung muss zukünftig eine Einwilligungserklärung vorliegen. Für die heutige Sitzung liegt diese von allen anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor. Entsprechende Einwilligungen werde die Verwaltung unter Beachtung des Freiwilligkeitsgrundsatzes von allen betroffenen Beschäftigten einholen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die vorgeschlagene Änderung des § 21 Ziffer 2 Satz 4 der GeschOStR (Anlage)

 

35 Stimmen dafür

3 Stimmen dagegen

Mehrheitlich beschlossen

 

Nach erfolgter Beschlussfassung schlägt Herr Schenkelberg vor, folgende ergänzende Beschlüsse zu fassen, um den praktischen Bedürfnissen der örtlichen Medienvertretern Rechnung zu tragen.

 

Beschlussvorschlag:

1.         Oberbürgermeister und Stadtrat stimmen der Vornahme von Bild- und Tonaufnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern folgender Medien für alle öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse pauschal zu:

 

  • Fränkische Landeszeitung (FLZ)
  • Woche im Blick (WiB)
  • Wochenzeitung (WZ)
  • Radio 8
  • Bayerischer Rundfunk (BR)

 

Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Stadtratsmitglieder, die unbeschadet der (mehrheitlichen) Zustimmung des Stadtrates keine Aufnahmen von ihrer Person wünschen, haben dies unaufgefordert per Wortmeldung zur Geschäftsordnung anzuzeigen. Soweit die Mitarbeiter der Medien unbekannt sind, haben sich diese bei erstmaliger Vornahme von Aufnahmen im Gremium der Stadt Ansbach mittels Vorlage des Presseausweises gegenüber der Schriftführung auszuweisen.

 

2.     Vertreter sonstiger Medien haben rechtzeitig vor der Vornahme von Aufnahmen einen formlosen Antrag beim Oberbürgermeister zu stellen. Über den Antrag wird durch den Oberbürgermeister bzw. den Vorsitzenden und den Stadtrat bzw. Ausschuss zu Beginn der betreffenden Sitzung entschieden.

 

3.         Personen, die nicht für ein Medienerzeugnis berichten, haben ebenfalls einen Antrag zu stellen. Die Zustimmung hierzu liegt im freien Ermessen des Oberbürgermeisters und des Stadtrates.

 

35 Stimmen dafür

3 Stimmen dagegen

Mehrheitlich beschlossen

 

 

Frau Stadträtin Erbguth-Feldner schlägt vor, die Süddeutsche Zeitung (SZ) als zusätzliches Medium mit auf zu nehmen.

 

33 Stimmen dafür

5 Stimmen dagegen

Mehrheitlich beschlossen