Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Sanierung Theatersteg;
überplanmäßige Mittelbereitstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.03.2015   HFWA/003/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/010/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl informiert über den derzeitigen Zustand der Brücke. Vor allem auf der Seite der Staatlichen Bibliothek hätten die Schäden, auch auf dem Überbau, zugenommen. Man habe daraufhin die Brücke untersuchen lassen und es habe sich herausgestellt, dass im Bereich der Übergangskonstruktion der Beton sehr stark zersetzt sei. Dies sei schlecht für die Spannbetonglieder.

 

Für die umfangreiche Instandsetzung der 1970 erbauten Spannbetonbrücke „Theatersteg“ zwischen Residenzstraße und Staatlicher Bibliothek wurden in den Haushalten 2014 und 2015 insgesamt 140.000 € bereitgestellt. Im Rahmen der Ausschreibung wurde ersichtlich, dass sich die Gesamtkosten auf ca. 190.000 € erhöhen. Damit die Vergabe erfolgen könne, müssen die benötigten 50.000 € überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Die Mehrkosten werden vom Fachamt u.a. damit begründet, dass im Zuge der Ausführungsplanung die Sanierung der undichten Übergangskonstruktion für nicht praktikabel erachtet wurde und für die Kompletterneuerung allein Mehrkosten von ca. 25.000 € entstehen. Des Weiteren haben sich die Einheitspreise für Stahlbetonarbeiten im zweiten Halbjahr 2014 erheblich verteuert, was insgesamt zu den o.g. Mehrkosten führt.

 

Die Deckung der Mehrkosten ist durch entsprechende Minderausgaben im Gewerbegebiet Brodswinden-Süd (25.000 € bei der Straßendeckschicht) und der Straßenerschließung des Pfaffengreuther Plateaus (25.000 €) gewährleistet.

 

Herr Büschl weist noch darauf hin, dass die Brücke komplett gesperrt werden müsse. Man möchte das Projekt daher zwischen Altstadtfest und Bachwoche angehen.

 


Beschluss:

 

Für die Sanierung der Spannbetonbrücke „Theatersteg“ werden Mittel i.H.v. 50.000 €

überplanmäßig bereitgestellt (HSt. 02.6488.9501).

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben im Gewerbegebiet Brodswinden-Süd (HSt. 02.6317.9503) und der Straßenerschließung am Pfaffengreuther Plateau (HSt. 02.6337.9501) von je 25.000 €.