Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Haushaltsreste 2014

BezeichnungInhalt
Sitzung:10.03.2015   HFWA/003/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/008/2015 

Herr Schwarzbeck informiert, dass im Rahmen der Rechnungslegung 2014 u.a. die ins Haushaltsjahr 2015 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln seien. Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar. Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) sei nur im Bereich der Investitionen zulässig. Diese stünden meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu deren Deckung bei.

 

Die Stadtkämmerei habe mit den Fachämtern geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2015 übertragen werden:

 

a)                      Verwaltungshaushalt                                               184.644,14 €

b)                      Vermögenshaushalt                                           10.084.416,51 €

                                                                                                                          

Der Gesamtbetrag der HAR hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2,41 Mio. € erhöht.

           

Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips sei die Verwaltung bei der Aufstellung und Beratung des Haushalts 2014 wie jedes Jahr bemüht gewesen, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der jeweiligen Vorbereitung gerechnet werden konnte.

 

Dennoch müssen 7,87 Mio. €, das sind 39 % der Haushaltsansätze 2014 für Investitionen, als HAR übertragen werden (Vorjahr 34 %). Hiervon entfallen 2,28 Mio. € auf die Generalsanierung der Berufs-/Wirtschaftsschule – BA II, da sich die Maßnahme aufgrund erforderlicher Umplanungen verzögert habe. Diesen Kosten stehen HER von 1.145.000,00 € gegenüber.

 

Von den HAR aus 2013 und den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 2,22 Mio. € weiter übertragen werden (Vorjahr 1,83 Mio. €). Hiervon 0,43 Mio. € für Maßnahmen der Stadtsanierung, 0,27 Mio. € für die Generalsanierung des Waldorfkindergartens sowie 0,59 Mio. € für verschiedene Grunderwerbe, weshalb auf entsprechende Neuveranschlagungen verzichtet werden konnte.

Die erneuten Übertragungen sind auch im Einzelfall geprüft und von den zuständigen Ämtern begründet. Hier seien meist bauliche Verzögerungen, fehlende Schlussrechnungen, Verzögerungen bei der Abrechnung sowie laufende Rechtsstreite die Ursache für die erneute Restebildung.

 

Herr Schwarzbeck nennt die vier Aufgabenbereiche, auf die die höchsten Beträge der zu bildenden HAR entfallen:

 

a)               Stadtsanierung                                                                                  0,75 Mio. €.

 

b)              Hochbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                            3,95 Mio. €

hiervon:

 

Energetische San. Verwaltungsgebäude                                        0,41 Mio. €

Integrierte Leitstelle – Digitalfunk                                                      0,43 Mio. €

Generalsan. BSCH/WIS – BA II                                                         2,28 Mio. €

Kindergarten/-krippe Meinhardswinden                                          0,40 Mio. €.

 

c)               Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                               2,36 Mio. €

hiervon:

 

Straßen- und Brückenbaumaßnahmen:

Ausbau Ortsdurchfahrt Kurzendorf                                         0,20 Mio. €

Ausbau Herrieder Straße                                                          0,12 Mio. €

Ausbau Straßen Beamtenviertel                                              0,10 Mio. €

Radweg Ansbach – Rügland                                                   0,12 Mio. €

Brückensanierungen                                                                 0,17 Mio. €

Industrie-/Gewerbeflächen; Ausgleichsmaßn.                      0,11 Mio. €

 

Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe                                      0,61 Mio. €

 

Straßenerschließung Pfaffengreuther Plateau                             0,24 Mio. €.

 

d)              Erwerb von Grundstücken                                                             1,03 Mio. €.

                                                                                                                                                  

 

Herr Schwarzbeck weist darauf hin, dass der Beschluss vor der Rechnungslegung erfolgen sollte.

           

Herr Schwarzbeck und Herr Büschl beantworten noch einige Nachfragen seitens der Stadträte und weisen darauf hin, dass es sich bei HER überwiegend um Zuschüsse und Fördermittel handle, die zwar bereits abgerufen aber noch nicht ausbezahlt seien. Außerdem habe sich natürlich in den vergangenen beiden Monaten auch bei den HAR schon einiges getan, einige Rechnungen seien inzwischen eingegangen und beglichen.

 


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen,

 

die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im Einzelnen

 

·    HAR im Verwaltungshaushalt                                                                     184.644,14 €

 

·    HAR im Vermögenshaushalt                                                                 10.084.416,51 €

 

·    HER im Vermögenshaushalt                                                                   3.903.206,00 €

 

in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.