Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 10.03.2015 HFWA/003/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/008/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 160 KB | ||
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Herr Schwarzbeck informiert, dass im Rahmen der Rechnungslegung 2014 u.a.
die ins Haushaltsjahr 2015 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln seien. Durch die Bildung von
Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen für
ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar. Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten
(HER) sei nur im Bereich der Investitionen zulässig. Diese stünden meist in
direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu deren Deckung bei.
Die Stadtkämmerei habe mit den Fachämtern geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR
gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr
2015 übertragen werden:
a)
Verwaltungshaushalt 184.644,14
€
b)
Vermögenshaushalt 10.084.416,51
€
Der Gesamtbetrag der HAR hat sich gegenüber
dem Vorjahr um 2,41 Mio. € erhöht.
Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips sei die Verwaltung bei der
Aufstellung und Beratung des Haushalts 2014 wie jedes Jahr bemüht gewesen, nur
Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der jeweiligen
Vorbereitung gerechnet werden konnte.
Dennoch müssen 7,87 Mio. €, das sind 39 % der Haushaltsansätze 2014 für Investitionen,
als HAR übertragen werden (Vorjahr 34 %). Hiervon entfallen 2,28 Mio. € auf die
Generalsanierung der Berufs-/Wirtschaftsschule – BA II, da sich die Maßnahme aufgrund
erforderlicher Umplanungen verzögert habe. Diesen Kosten stehen HER von
1.145.000,00 € gegenüber.
Von den HAR aus 2013 und den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 2,22 Mio.
€ weiter übertragen werden (Vorjahr 1,83 Mio. €). Hiervon 0,43 Mio. € für
Maßnahmen der Stadtsanierung, 0,27 Mio. € für die Generalsanierung des
Waldorfkindergartens sowie 0,59 Mio. € für verschiedene Grunderwerbe, weshalb
auf entsprechende Neuveranschlagungen verzichtet werden konnte.
Die erneuten Übertragungen sind auch im Einzelfall geprüft und von den
zuständigen Ämtern begründet. Hier seien meist bauliche Verzögerungen, fehlende
Schlussrechnungen, Verzögerungen bei der Abrechnung sowie laufende
Rechtsstreite die Ursache für die erneute Restebildung.
Herr Schwarzbeck nennt die vier Aufgabenbereiche, auf die die höchsten Beträge
der zu bildenden HAR entfallen:
a)
Stadtsanierung 0,75
Mio. €.
b)
Hochbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung) 3,95 Mio. €
hiervon:
Energetische San. Verwaltungsgebäude 0,41
Mio. €
Integrierte Leitstelle – Digitalfunk 0,43
Mio. €
Generalsan. BSCH/WIS – BA II 2,28
Mio. €
Kindergarten/-krippe Meinhardswinden 0,40
Mio. €.
c)
Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung) 2,36 Mio. €
hiervon:
Straßen- und Brückenbaumaßnahmen:
Ausbau Ortsdurchfahrt Kurzendorf 0,20
Mio. €
Ausbau Herrieder Straße 0,12
Mio. €
Ausbau Straßen Beamtenviertel 0,10
Mio. €
Radweg Ansbach – Rügland 0,12
Mio. €
Brückensanierungen 0,17
Mio. €
Industrie-/Gewerbeflächen; Ausgleichsmaßn. 0,11 Mio. €
Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe 0,61 Mio.
€
Straßenerschließung Pfaffengreuther Plateau 0,24 Mio. €.
d)
Erwerb von Grundstücken 1,03
Mio. €.
Herr Schwarzbeck weist darauf hin, dass der Beschluss vor der
Rechnungslegung erfolgen sollte.
Herr Schwarzbeck und Herr Büschl beantworten noch einige Nachfragen
seitens der Stadträte und weisen darauf hin, dass es sich bei HER überwiegend
um Zuschüsse und Fördermittel handle, die zwar bereits abgerufen aber noch
nicht ausbezahlt seien. Außerdem habe sich natürlich in den vergangenen beiden
Monaten auch bei den HAR schon einiges getan, einige Rechnungen seien
inzwischen eingegangen und beglichen.
Beschluss:
die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten
Haushaltsreste und zwar im Einzelnen
·
HAR im Verwaltungshaushalt 184.644,14
€
·
HAR im Vermögenshaushalt 10.084.416,51
€
·
HER im Vermögenshaushalt 3.903.206,00
€
in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.