Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.05.2020 SR/005/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF1/004/2020 |
zu TOP 7 a) Bildung der Ausschüsse und Festlegung der
Zuständigkeit:
Herr Jakobs verweist auf die jedem Stadtratsmitglied im Entwurf vorliegende GeschOStR. Die Verwaltung hat den Zuständigkeitskatalog entsprechend angepasst und mit Blick auf die Wertgrenzen insbesondere die Zuständigkeiten von Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, Bau- und Werkausschuss sowie des Oberbürgermeisters überarbeitet. Anlage 1 der GeschOStR wurde an die neue Entgeltordung angepasst.
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde teilweise Rechnung getragen und ein gemeinsamer Umwelt- und Verkehrsausschuss gebildet, zum anderen wurde aus arbeitsökonomischen Gründen ein gemeinsamer Bau- und Werkausschuss gebildet.
Frau Stein-Hoberg beantragt aus dem § 9 Ziff. 2.1 GeschOStR die Aufgabe „Verkehrsplanung“ zu streichen und dem Umwelt- und Verkehrsausschuss zuzuordnen.
Abstimmungsergebnis: Ja
6 Nein 34
Mehrheitlich
abgelehnt
zu TOP 7 b) Zuständigkeiten eines neuen Umwelt- und
Verkehrsausschusses:
OB Deffner erläutert, dass das Thema Klimaschutz eine referats- und themenübergreifende Aufgabenstellung von überragender Bedeutung darstellt und deshalb nicht einem einzelnen Ausschuss zugewiesen werden kann. Vielmehr müssen die Auswirkungen aller Maßnahmen und Entscheidungen auf den Klimaschutz im jeweils zuständigen Gremium diskutiert und beachtet werden.
Anschließend findet die Abstimmung über folgende Punkte des Antrages (Aufnahme in § 9 bei Ziffer 4.0) statt:
4.3 Umsetzung
und Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts, einschließlich der Klimafolgen für
unsere Stadt,
Abstimmungsergebnis:
Ja 11 Nein 29
Mehrheitlich
abgelehnt.
4.4. Grundsatzfragen des ÖPNVs,
Abstimmungsergebnis:
Ja 8 Nein 32
Mehrheitlich
abgelehnt.
4.5 Angelegenheiten
zur Umsetzung einer nachhaltigen, emissionsarmen Mobilität,
Abstimmungsergebnis:
Ja 13 Nein 27
Mehrheitlich
abgelehnt.
zu TOP 7 c) Fraktionsbildung:
OB Deffner teilt mit, dass dies keine Angelegenheit des Stadtrates sei und auch nicht in der GeschOStR geregelt wird.
Frau Erbguth-Feldner
zieht diesen Antrag zurück.
zu TOP 7 d) Akteneinsicht und Informationsrecht
Aus Sicht der Verwaltung sind die derzeitigen Regelungen bereits umfassend und ausreichend in der GeschOStR geregelt. Letztlich kann der Stadtrat jede gewünschte Akteneinsicht beschließen. Ausweitungen würden zusätzlichen Verwaltungsaufwand auslösen, der personell nicht abgedeckt ist.
Abstimmungsergebnis: Ja
6 Nein 34
Mehrheitlich
abgelehnt
zu TOP 7 e) Einberufung
Herr Deffner informiert, dass die Festlegung des Beginns um 17.00 Uhr und der Endzeit um 21.30 Uhr nicht praktikabel ist. Zum einen müssen oftmals aus Fristgründen Entscheidungen getroffen werden, die nicht bis zur nächsten Sitzung vertagt werden können, zum anderen müsste der jeweilige Sitzungssaal stets für zwei Tage reserviert werden, was unnötig Raum- und Personalkapazitäten binden würde. Zudem könne ein Antrag auf Vertagung jederzeit gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
zu Antrag 7 e) insgesamt: Ja 5 Nein 35
Mehrheitlich
abgelehnt
Abstimmungsergebnis
über Antrag zu Sitzungsende 21.30 Uhr: Ja 8
Nein 32
Mehrheitlich
abgelehnt.
zu TOP 7 f) Form und Frist der Einladung:
Herr Jakobs erläutert, dass die verlängerte Ladungsfrist zu Problemen beim Postversand führen würde. Insbesondere dann, wenn in der Woche vorher Ausschusswoche war.
Er schlägt folgende Formulierung in § 25 Ziff. 1 als neuen Satz 4 vor:
„Die elektronische
Bereitstellung der Sitzungsunterlagen über das Ratsinformationssystem erfolgt
mindestens vier Tage vor der Sitzung.“
Der Vorschlag der
Verwaltung wird einstimmig beschlossen.
zu TOP 7 g) Behandlung von Anträgen
Herr Nießlein argumentiert, dass die eingegangenen Anträge an alle Stadträte mit der Ladung zur Sitzung versandt werden. Dies wird zur Vorbereitung auf die Sitzung als ausreichend erachtet und ist auch sinnvoll, da möglicherweise nicht alle Anträge in der nächsten Sitzung behandelt werden können. Darüber hinaus steht es den Antragstellern frei, ihre Anträge auch an die anderen Fraktionen zu versenden. Bezüglich der Frist zur Behandlung der Anträge führt er aus, dass diese Regelung für nicht notwendig erachtet wird.
Herr Porzner schlägt in diesem Zusammenhang vor, die eingegangenen Anträge sofort an die Fraktionsvorsitzenden weiterzuleiten.
Nach kurzer Diskussion und Aussprache werden folgende Abstimmungen getroffen:
Der Antrag, die eingegangenen Anträge an die Fraktionsvorsitzenden weiterzuleiten, wird gegen 16 Stimmen abgelehnt.
Der Antrag zur Bearbeitungsfrist der Anträge wird gegen 7 Stimmen abgelehnt.
zu TOP 7 h) Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift
Der vorliegende Antrag zu Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift wird zurückgezogen.
zu TOP 7 i) Bildung eines Sozialausschusses
Der Antrag hat sich mit Behandlung unter TOP 4 e) erledigt.
zu TOP 7 j) Sicherstellung barrierefreier Sitzungen
Herr OB Deffner verweist auf die Anpassung („in einem Sitzungssaal stattfinden, der für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zugänglich ist“) in § 23 Ziff. 3 der GeschOStR.
In diesem Zusammenhang erklärt er, dass ihm für Sitzungen der Sitzungssaal im Bezirksrathaus vorschwebe und bittet Herrn Uwe Schildbach, mit Herrn Bezirkstagspräsidenten Kroder diesbezüglich Kontakt aufzunehmen und anzufragen, ob dieser grundsätzlich genutzt werden könne.
Herr Uwe Schildbach hat dies bereits getan und informiert, dass Herr Kroder sich sehr freuen würde, wenn die Stadt Ansbach den Saal nutzen würde.
zu TOP 7 k) Sonstige Änderungswünsche der
Fraktionen/Gruppen
Hierzu sind keine Wortmeldungen vorhanden.
zu TOP 7 l) Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung mit den in der Sitzung vorgenommenen Änderungen.
Der Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 2).