Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Gemeindeverfassungssatzung (GVfS);
a) Beratung über weitere Bürgermeister/innen (Art. 35 Abs. 1 GO)
- rechtliche Stellung (§ 3 Abs. 2)
- Anzahl (§ 3 Abs. 1)
b) Beratung über weitere Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters (Art. 39 Abs. 1 S. 2 GO)
c) Beratung über Art, Umfang und Besetzung der Ausschüsse des StR sowie der Beschlussgremien der Zweckverbände, Kommunalunternehmen, GmbH´s und sonstigen Gremien, an denen die Stadt Ansbach beteiligt ist
- Ausschussgröße (§ 4 Abs. 5)
- nach dem Verfahren Hare-Niemeyer (§ 6 bzw. § 7 Ziffer 1 GeschOStR)
d) Zusammenlegung von Umweltausschuss und Verkehrsausschuss; Antrag Bündnis 90/Die Grünen v. 16.04.2020
e) Soziales Ansbach - Bildung eines Sozialausschusses und -beirates (Antrag OLA v. 24.4.2020)
f) Sonstige Änderungswünsche der Fraktionen/Gruppen
g) Satzungsbeschluss über die Neufassung der GVfS rückwirkend zum 01.05.2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.05.2020   SR/005/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF1/003/2020 

zu TOP 4 a) und 4 b) Beratung über weitere Bürgermeister/innen (rechtliche Stellung, Anzahl), Beratung über weitere Stellvertreter/innen des Oberbürgermeisters):

 

Herr Nießlein erläutert, dass die Stadtverwaltung die bisherige Gemeindeverfassungssatzung überarbeitet hat. Diese liegt allen Stadträten im Entwurf vor.

 

Die Bürgermeister wären demnach weiterhin ehrenamtlich tätig. Wie bisher sind auch zwei weitere Stellvertreter laut Satzung vorgesehen. Außerdem wurden die männliche Sprachform „Oberbürgermeister“, die Zusammenlegung von Bau- und Werkausschuss und die Zusammenlegung von Umwelt- und Verkehrsausschuss berücksichtigt.

 

zu TOP 4 c) Beratung über Art, Umfang und Besetzung der Ausschüsse des StR (Ausschussgröße, Hare-Niemeyer-Verfahren):

 

Sodann müsse ein Beschluss über die Größe der Stadtratsausschüsse gefasst werden (15er Ausschüsse gem. § 4 Abs. 5 der GVfS).

 

Einstimmig beschlossen.

 

Anschließend bittet er um Abstimmung zur Festlegung des Hare-Niemeyer-Verfahrens (§ 6 GVfS bzw. § 7 Ziffer 1 GeschOSTR).

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

Weiter wird über den Antrag der BAP vom 4.5.2020 abgestimmt, § 6 GVfS wie folgt zu ändern:

 

„Der Stadtrat beruft die von ihm zu benennenden Vertreter aus den Reihen der Stadtratsmitglieder für die Organe der Zweckverbände und Gremien, denen die Stadt Ansbach angehört, entsprechend Art. 33 Abs. 1 Satz 1 bis 4 GO in der jeweils festgelegten Zahl. Eine Ausschussgemeinschaft ist hier nicht möglich.“ Die Sätze 3 und 4 bleiben unberührt.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 32   Nein 8

Mehrheitlich beschlossen.

 

Die CSU beantragt, die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss von 6 auf 7 zu erhöhen (§ 4 Abs. 5 GVfS).

 

Abstimmungsergebnis: Ja 33   Nein 7

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

zu 4 d) Zusammenlegung von Umweltausschuss und Verkehrsausschuss:

 

Herr Kleinlein führt aus, dass die im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Zusammenlegung von Umwelt- und Verkehrsausschuss in den Vorschriften übernommen wurde. Die Integration des Themas Klimaschutzes ist referats- und themenübergreifend und von überragender Bedeutung und bereits gut bei Ref. 3 angesiedelt. Die Auswirkungen aller Maßnahmen und Entscheidungen bezüglich des Klimaschutzes sollte im jeweils zuständigen Gremium diskutiert und beschlossen werden.

 

Anschließend folgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Abstimmungsergebnis: Ja 11   Nein 29

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

zu 4 e) Bildung eines Sozialausschusses und –beirates:

 

Zum Antrag der OLA vom 24.4.2020, einen gemeinsamen Sozialausschuss und

-beirat zu bilden führt Herr Schenkelberg aus, dass es sich bei Ausschüssen um Beratungs- und Entscheidungsgremien handelt und bei einem Beirat um eine reine beratende Tätigkeit. Die Verwaltung schlägt vor, nur Vertreter solcher Einrichtungen mit Rederecht auszustatten, die Einrichtungen der Stadt Ansbach sind. Dies trifft im Gegensatz zum Integrationsbeirat und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen aktuell nur auf den Seniorenbeirat zu. Eine entsprechende Regelung wurde in den Entwurf der GeschOStR aufgenommen (vgl. § 38 Ziffer 3).

 

Frau Erbguth-Feldner unterstützt den Antrag der OLA und erweitert ihn folgendermaßen: Der Senioren- und Integrationsbeirat, die Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ansbach, sowie der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Ansbach erhalten jeweils einen beratenden Sitz im gemeinsamen Sozialausschuss und -beirat.

 

Die Ergänzung der Aufgabenbereiche „Gesundheitsversorgung, Teilhabe, Inklusion und Integration“ hält die Verwaltung für nicht sinnvoll, da die Themen referatsübergreifend sind.

 

Die Forderung, der Sozialausschuss und –beirat solle mindestens einmal pro Quartal zusammentreten, ist nicht notwendig, da bei Beratungsbedarf jederzeit eine Sitzung einberufen werden könne.

 

Einem Vertreter des Seniorenbeirates im Sozialausschuss ein Rederecht einzuräumen, wurde in § 38 Ziff. 3 GeschOStR aufgenommen.

 

Abstimmung zum OLA Antrag vom 24.4.2020:

 

Abstimmungsergebnis: Ja 13   Nein 27

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Durch die Ablehnung des Antrages der OLA ist auch die Erweiterung von Frau Erbguth-Feldner abgelehnt.

 

 

zu 4 f) Sonstige Änderungswünsche der Fraktionen/Gruppen

 

Herr Milan Schildbach beantragt in § 9 Abs. 1 GVfS die pauschalierte Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger der Stadt, die nicht Mitglieder des Stadtrates sind, auf 25,00 Euro für jede Sitzung, an der sie teilgenommen haben, zu erhöhen. Die Entschädigung für die in § 9 Abs. 2 GVfS genannten Personen soll zudem auf 20,00 Euro angehoben werden.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 14   Nein 26

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr U. Schildbach möchte wissen, wann die letzte Erhöhung der Entschädigung war.

 

Nach kurzer Diskussion und Aussprache wird deutlich, dass man sich im Stadtrat eine Erhöhung der Entschädiungspauschale aber vorstellen kann.

 

Herr Forstmeier stellt den Antrag, den Entschädigungsbeitrag in beiden Absätzen auf 21,00 Euro zu erhöhen.

 

Nach Wiedereintritt in den Tagesordnungspunkt wird über den Antrag von Herrn Forstmeier abgestimmt (Erhöhung auf 21,00 Euro, § 9 Abs. 1 und 2 GVfS):

 

Abstimmungsergebnis: Ja 37   Nein 3

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

zu 4 g) Satzungsbeschluss über die Neufassung der GVfS

 

Herr Deffner schlägt vor, der GVfS mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen zuzustimmen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen der Gemeindeverfassungssatzung.

 

Der Satzungsentwurf, der der Niederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).