Tagesordnungspunkt

TOP Ö 12: Hinweis nach § 29 Nr. 2 KommHV-K

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.05.2020   SR/005/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF4/010/2020 
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Herr Jakobs trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Nach § 29 Nr. 2 KommHV-K ist dem Stadtrat unverzüglich zu berichten, wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist. Bereits mit Schreiben bzw. Email vom 06.04.2020 sowie vom 23.04.2020 wurden alle Stadtratsmitglieder über die sich abzeichnende Haushaltslage in Kenntnis gesetzt.

 

Auf der Grundlage der Informationen des Städtetags sowie unter fortwährender Beobachtung der Gewerbebetriebe in der Stadt Ansbach geht die Stadtkämmerei derzeit von einer Verschlechterung des Haushalts aus, die im Volumen bis zu 15 Mio. € betragen kann. Dabei werden sowohl Gewerbesteuer, Einkommen- und Umsatzsteueranteile aber auch die Gebühren und Entgelte betroffen sein. Herr Bürgermeister Deffner hat daher einen beschränkten Haushaltsvollzug angeordnet.

 

Im Rahmen des beschränkten Haushaltsvollzugs werden derzeit alle Bauprojekte auf ihre Verschiebbarkeit hin überprüft. Ausgaben - auch solche in den Budgets und Deckungsringen - können derzeit nur dann geleistet werden, wenn sie zwingend notwendig und unabweisbar sind. Freiwillige Leistungen sind bis auf Weiteres grundsätzlich eingefroren. Dies betrifft alle Teilbereiche. Gleichwohl wird in Einzelfällen geprüft, inwieweit bei Mittelempfängern Liquiditätsengpässe bestehen. Hier wird versucht, mit den betroffenen Institutionen Lösungen zu finden. Hierbei wird mit den Betroffenen auch über mögliche Einsparpotentiale sowie die derzeit bestehenden Fördermöglichkeiten von Bund und Land gesprochen. Ausgezahlte Zuschüsse oder Teilzahlungen werden aufgrund des beschränkten Haushaltsvollzugs aber nicht zurückgefordert.

 

Weiter werden derzeit ein Haushaltskonsolidierungskonzept sowie ein möglicher Nachtragshaushalt vorbereitet. Der bayerische kommunale Prüfungsverband wurde zudem mit einer Überprüfung der kostenrechnenden Einrichtungen beauftragt.

Haushaltsausgabereste stehen im Rahmen der Jahresrechnung zur Streichung an; die damit verbundenen Maßnahmen werden dem Stadtrat zur Neubewertung, Priorisierung und Planung der Ausführung in den kommenden Jahren vorgelegt.

 

Auch wurde die Inanspruchnahme von Kurzarbeit geprüft. Derzeit kommt dies nicht in Frage. So werden im Museum und anderen Einrichtungen zunächst Überstunden abgebaut. Andere Einrichtungen, wie die VHS sowie Musik- und Singschule sind weiter über zum Teil ausgebaute Online-Angebote im Einsatz. Hierfür zahlen auch die Nutzer. Wir wissen aber von städtischen Beteiligungen und auch Kultureinrichtungen, die intensiv das Thema Kurzarbeit prüfen.

 

Der Stadtrat wird über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden gehalten.