Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 05.05.2020 SR/005/2020 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | REF4/010/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 150 KB |
Herr Jakobs trägt
folgenden Sachverhalt vor:
Nach § 29 Nr. 2
KommHV-K ist dem Stadtrat unverzüglich zu berichten, wenn sich abzeichnet, dass
der Haushaltsausgleich gefährdet ist. Bereits mit Schreiben bzw. Email vom
06.04.2020 sowie vom 23.04.2020 wurden alle Stadtratsmitglieder über die sich
abzeichnende Haushaltslage in Kenntnis gesetzt.
Auf der Grundlage
der Informationen des Städtetags sowie unter fortwährender Beobachtung der
Gewerbebetriebe in der Stadt Ansbach geht die Stadtkämmerei derzeit von einer
Verschlechterung des Haushalts aus, die im Volumen bis zu 15 Mio. € betragen
kann. Dabei werden sowohl Gewerbesteuer, Einkommen- und Umsatzsteueranteile
aber auch die Gebühren und Entgelte betroffen sein. Herr Bürgermeister Deffner
hat daher einen beschränkten Haushaltsvollzug angeordnet.
Im Rahmen des
beschränkten Haushaltsvollzugs werden derzeit alle Bauprojekte auf ihre
Verschiebbarkeit hin überprüft. Ausgaben - auch solche in den Budgets und
Deckungsringen - können derzeit nur dann geleistet werden, wenn sie zwingend
notwendig und unabweisbar sind. Freiwillige Leistungen sind bis auf Weiteres
grundsätzlich eingefroren. Dies betrifft alle Teilbereiche. Gleichwohl wird in
Einzelfällen geprüft, inwieweit bei Mittelempfängern Liquiditätsengpässe
bestehen. Hier wird versucht, mit den betroffenen Institutionen Lösungen zu
finden. Hierbei wird mit den Betroffenen auch über mögliche Einsparpotentiale
sowie die derzeit bestehenden Fördermöglichkeiten von Bund und Land gesprochen.
Ausgezahlte Zuschüsse oder Teilzahlungen werden aufgrund des beschränkten
Haushaltsvollzugs aber nicht zurückgefordert.
Weiter werden
derzeit ein Haushaltskonsolidierungskonzept sowie ein möglicher
Nachtragshaushalt vorbereitet. Der bayerische kommunale Prüfungsverband wurde
zudem mit einer Überprüfung der kostenrechnenden Einrichtungen beauftragt.
Haushaltsausgabereste
stehen im Rahmen der Jahresrechnung zur Streichung an; die damit verbundenen
Maßnahmen werden dem Stadtrat zur Neubewertung, Priorisierung und Planung der
Ausführung in den kommenden Jahren vorgelegt.
Auch wurde die
Inanspruchnahme von Kurzarbeit geprüft. Derzeit kommt dies nicht in Frage. So
werden im Museum und anderen Einrichtungen zunächst Überstunden abgebaut.
Andere Einrichtungen, wie die VHS sowie Musik- und Singschule sind weiter über
zum Teil ausgebaute Online-Angebote im Einsatz. Hierfür zahlen auch die Nutzer.
Wir wissen aber von städtischen Beteiligungen und auch Kultureinrichtungen, die
intensiv das Thema Kurzarbeit prüfen.
Der Stadtrat wird
über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden gehalten.