Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Widmung eines Teilstücks der Schalkhäuser Landstraße

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Sitzung:11.05.2020   BA/005/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/013/2020 

Herr Dr. Simons erklärt, dass eine Überprüfung des Bestandsverzeichnisses ergeben hat, dass das Teilstück der Schalkhäuser Landstraße bisher nicht gewidmet wurde. Das Flurstück 1928/20 der Gemarkung Ansbach ist deshalb als Ortsstraße zu widmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Ansbach.

 

Aus dem Gremium wird darum gebeten, das angrenzende Flurstück 1928/11 der Gemarkung Ansbach, welches als Lager für Baumaterial dient, nach Abschluss der Baumaßnahme in der Neustadt wieder aufzuwerten.

 

Herr Büschl berichtet, dass nur wenige Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Baumaterial zur Verfügung stehen. Teile der Fläche aus dem Flurstück 1928/11 Gmkg. Ansbach sind durch das Liegenschaftsamt mittels Gestattungsvertrag an Baufirmen zur Materiallagerung überlassen.  

 

Herr Oberbürgermeister Deffner ergänzt, dass das Flurstück in eine Liste zu überprüfender Flächen aufgenommen wird.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Widmung des Teilstücks der Schalkhäuser Landstraße, Fl.Nr. 1928/20 der Gemarkung Ansbach, als Ortsstraße.