Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Bebauungsplan Nr. HE 12 "für eine Teilfläche am Brandlesweg"
1) Bericht über die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
2) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.05.2020   SR/005/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/003/2020 

Herr Büschl stellt den Bebauungsplan und den Sachverhalt anhand einer Präsentation vor. Im Einzelnen verweist er auf die umfangreiche Sitzungsvorlage:

 

Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 02.07.2019 fand in der Zeit vom 17.01.2020 bis zum 17.02.2020 die Offenlegung der Planunterlagen statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden mit dem Schreiben vom 07.01.2020 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Offenlegung wurden zwei Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden in der den Stadträten beiliegenden Abwägungstabelle behandelt. Die Anregungen werden ebenfalls in der den Stadträten beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.

 

Alle Anregungen zum Bebauungsplan Nr. HE 12 „für eine Teilfläche am Brandlesweg“ wurden eingehend geprüft und abgewogen. Die im Rahmen der Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung. Dabei handelt es sich nur um redaktionelle und klarstellende Änderungen zur Verdeutlichung der bisherigen Festsetzungen, inhaltliche Änderungen sind nicht veranlasst. Somit kann der Bebauungsplan Nr. HE 12 als Satzung beschlossen werden.

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden, wie vorgeschlagen, berücksichtigt. Der Bebauungsplan wurde entsprechend geändert.

 

Es besteht von allen Stadträten das Einverständnis, dass die Abwägungstabelle nicht im Einzelnen vorgetragen wird, es genügt das schriftliche Vorhandensein der Tabelle Die Stadträte haben hiervon Kenntnis genommen.

 

Abschließend trägt Herr Büschl den Beschlussvorschlag vor.


Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. HE 12 „für ein Teilbereich am Brandlesweg“ in der Fassung vom 12.03.2020 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 12.03.2020.