Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: "Legal-Highs-Kräutermischungen " - Vortrag der Kriminalpolizei Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.03.2015   AfS/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  REF1/003/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel begrüßt den Kommisariatsleiter Rauschgift der Kripo Ansbach, Walter Bogenreuther und bedankt sich für seinen Vortrag.

 

Herr Bogenreuther führt aus:

 

Legal Highs seien meist aus synthetischen Stoffen hergestellte Rauschmittel, die als Badesalze sowie Kräutermischungen zu erwerben und hochgefährlich sind. Die Produkte werden vorwiegend im Internet oder in Shops angeboten. Gegen die Betreiber der Shops werde vorgegangen. Die Shops, die sich seit 2008 auch in Ansbach etabliert hätten, konnten zurückgedrängt werden. Der Polizei seien jedoch die Hände gebunden.

 

Herr Bogenreuther berichtet von Fällen, bei denen als Symptome Verwirrtheit, Bewußtlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Wahnvorstellungen, Gewalttätigkeit aufgetreten seien, in einem Fall starb sogar eine Person. Selbst beim Passivrauchen treten die Symptome auf. Die aufgezeigten Beispiele seien nur die Spitze des Eisberges, denn die Polizei werde nur selten gerufen. Der Datenschutz verhindere eine Information der Behörden, etwa durch behandelnde Ärzte. Selbst ein Postbote dürfe sich aus Datenschutzgründen bei Auslieferung nicht der Polizei anvertrauen. Kräutermischungen dürfen sogar als Tabak bezeichnet werden. Legal Highs sind, sollten sie nicht dem Betäubungsmittelgesetz oder anderweitiger Gesetzgebung oder Regulierung unterliegen, für den privaten Besitz legal. Die Konsumenten seien im Alter zwischen 15 und 40. Die Drogen werden oft als Ersatz für verbotene Drogen verwendet. Das Suchtpotential der Mischungen sei sehr hoch, psychische Spätfolgen nach dem Konsum nicht ausgeschlossen, zumal die Konzentration der Wirksubstanzen nicht bekannt sei und stark schwanke. Vor allem die auf die Kräuter aufgesprühten psychoaktiven Chemikalien seien gefährlich, die Inhaltsstoffe nicht deklariert. Die Mischungen würden unter haarsträubenden Bedingungen und ohne Beachtung der Hygiene irgendwo zusammengestellt. Die Herstellung belaufe sich auf wenige Cent, der Verkaufspreis liege jedoch bei 20,00 €, also Millionengewinne. Da die Substanzen ständig verändert würden, versuche der Gesetzgeber, dem mittels Klassifizierung Herr zu werden. Die Mischungen würden aus dem Ausland beschafft, deshalb biete das Gesetz bislang kaum eine nachhaltige Handhabe. Das Arzneimittelgesetz greife nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht mehr. Damit könne man Verkaufsstellen allenfalls nach dem Tabakgesetz belangen, weil die rauchfähigen Mischungen als nicht genehmigter Tabak eingestuft würden.

 

Herr Bogenreuther macht deutlich, dass gerade Schulen jederzeit Polizeiexperten zum Thema einladen könnten, dazu verpflichten könne die Polizei allerdings niemanden.

 

Frau OB Seidel findet es erschreckend, dass sich so unterschiedliche Altersgruppen der Rauschmittel bedienen. Der Vortrag habe sehr deutlich gezeigt, wie wichtig es sei, dass die Prävention verstärkt werde.

 

Herr Nießlein führt aus, dass in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Gesundheit am 26.02.2015 das Schwerpunktthema „Kräutermischungen“ behandelt wurde und sich die Arbeitsgruppe mit der aktuellen Problematik befassen werde. Zur nächsten Sitzung am 21.04.2015 sollen ein Präventionsbeamter der Polizei, die Drogenberatungslehrer der Ansbacher Schulen, Vertreter von Suchtberatungsstellen, des Gesundheitsamtes, des Jugendamtes, des Arbeitskreises Prävention sowie Vertreter des Jugendrates, Streetworker, Gesamtelternbeirat, Fahrschulen eingeladen werden.

 

Frau OB Seidel schlägt vor, an den Schulen ein oder zwei Lehrkräfte zu suchen,

die in speziellen Veranstaltungen durch die Polizei zu Multiplikatorinnen bzw. Multiplikatoren ausgebildet werden sollen, um über die Thematik der gefährlichen Kräutermischungen zu informieren.

 

Frau Dr. von Blohn bezieht sich auf die erste Sitzung der Arbeitsgruppe Gesundheit, in der bereits die Wichtigkeit der Behandlung des TOP’s der gefährlichen Kräutermischungen und die Prävention deutlich gemacht wurde, Schulen müssten entsprechend informiert werden. Sie schlägt vor, dass bei den Fahrschulen im Fahrschulunterricht auf die Auswirkungen der Kräutermischungen hingewiesen werde.

 

Herr Nießlein führt weiter aus, dass, da der TOP in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Gesundheit behandelt werde, der Antrag der Offenen Linke Ansbach vom 24.01.2015:

 

Die Stadt Ansbach initiiert schnellstmöglich einen gemeinsamen Krisentisch mit Vertretern von Gesundheitsamt, Schulamt, Polizei, Ansbacher Jugendart und möglichen Drogenberatungsstellen. Ziel dieses Krisentisches ist es, innerhalb kürzester Zeit eine Aufklärungs- und Informationskampagne zum Thema Legal Highs an allen Ansbacher Schulen sowie im Ansbacher Jugendzentrum zu starten

 

erledigt sei. Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales stimmen dem zu.