Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.03.2015 BA/003/2015 |
Beschluss: | Mehrheitlich abgelehnt. |
Abstimmung: | Ja: 3, Nein: 9 |
Vorlage: | 30/003/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 204 KB | ||
Antrag Mitgliedschaft AGFK Bayern 58 KB |
Herr Büschl erläutert den Antrag Bündnis 90 Grüne wie folgt:
Der Mitgliedsbeitrag der Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. beliefe sich für die Stadt Ansbach
auf 2.000€/a.
Die zwingenden Aufnahmekriterien der AGFK Bayern sind:
• Politische Grundsatzentscheidung für die Radverkehrsförderung durch Rats- oder Kreistagsbeschluss
• Organisatorische, personelle und finanzielle Vorkehrungen (Radverkehrsbeauftragter, Ansprechstelle, z.B. auch im Unterhaltungsdienst)
• Erarbeitung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines klaren und stringenten Konzeptes für die Radverkehrsförderung
• Politische Zielvorgabe zur deutlichen Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal-Split in einem konkreten überschaubaren Zeitraum
• Kooperation mit den räumlich angrenzenden Gebietskörperschaften (z.B. Arbeitsgruppe)
• Bereitschaft zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell) (z.B. Teilnahme an Veranstaltungen, Arbeitsgruppen etc.)
• Erarbeitung einer Netzplanung für den nicht motorisierten Verkehr (Radverkehrskonzept)
• Verknüpfung der Netzplanung mit den vorhandenen bzw. geplanten Radverkehrsnetzen der angrenzenden Gebietskörperschaften
• Einbindung der Routenführung und Wegweisung des Bayernnetz für Radler und anderer übergeordneter Routennetze
• Erstellung eines Winterdienstplanes für die Radverkehrsinfrastruktur
• Berücksichtigung des Radverkehrs beim Baustellenmanagement (Beispiele im Rahmen der Befahrung)
Dafür bietet der AGFK:
• 1x jährlich Mitgliederversammlung, an der politische Vertreter teilnehmen sollten
• 4x jährlich Arbeitskreise zu verschiedenen Themen
• 2x jährlich Facharbeitskreise
· letztes Jahr: Anforderungsprofil eines/r Radverkehrsbeauftragten
· dieses Jahr: Kommunikation
• 1x jährlich Fachgespräch mit Verkehrsminister Joachim Herrmann, an dem politische Vertreter teilnehmen sollten
• diverse Arbeitsgruppen
• einen internen Bereich auf der Internetseite für alle Mitglieder
• Veranstaltungspaket mit Flyern
• diverse Veranstaltungen, wie bspw. Stadtradeln
Bewertung der
Verwaltung:
Auch ohne die „Marke“ AGFK Bayern macht sich die Stadt Ansbach für den Radverkehr stark. Die Stadt Ansbach organisiert z.B. regelmäßig das Stadtradeln. Das Amt für Kultur und Touristik entwirft zurzeit einen Radflyer. Die Stadtplanung führt mit einer breiten Bürgerbeteiligung die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes durch.
Die zuständigen Mitarbeiter besuchen regelmäßig praxisbezogene Seminare und Workshops der Fahrradakademie (Deutsches Institut für Urbanistik). So beispielsweise im November letzten Jahres und im März diesen Jahres. Die Fahrradakademie bietet vier Seminarreihen und eine Exkursion jedes Jahr an. Inzwischen auch Web-Seminare zu verschiedenen Themen.
Ein zweitägiges Seminar kostet bei der Fahrradakademie 150 Euro. Ein eintägiges Seminar 50 Euro. Dies ist als äußerst praxisbezogen und günstig zu bezeichnen. Dort wird auch auf konkrete Fragestellungen und Probleme einzelner Städte eingegangen und diskutiert.
Es ist wesentlich zeit- und kosteneffektiver, wenn bei solchen Veranstaltungen ein Praxisbezug vorhanden ist und nur die Seminare und Veranstaltungen besucht werden, zu dessen Thema auch ein Fortbildungsbedarf besteht.
In nachfolgender Tabelle sind die Kosten vergleichend aufgeführt, angenommen ein Vertreter der Stadtplanung würde sämtliche Angebote der Fahrradakademie wahrnehmen.
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AGFK
Bayern |
Fahrradakademie |
Fortbildungs-angebot |
4 Arbeitskreise 2 Facharbeitskreise |
6 Web-Seminare 4 Seminare |
Jährliche Kosten |
2000 Euro |
Web-Seminare (kostenlos), 2 zweitägige Seminare (je 150 Euro), 2 eintägige
Seminare (je 50 Euro) Insgesamt 400 Euro |
Personal- / Zeitaufwand |
2 Tage (Politischer Vertreter) min. 6 Tage (Radverkehrsbeauftragter) |
6 Tage |
Zusammenfassend stellt Herr Büschl fest, dass das Angebot der Fahrradakademie genutzt werden solle. Sinnvoll sei ein Austausch auf der Ebene der Fahrradakademie. Der Beitritt um AGFK Bayern sei zurückzustellen.
Frau OB Seidel bemerkt hierzu, dass eine Mitgliedschaft im AGFK Bayern aus ihrer Sicht nicht notwendig sei, da in Ansbach bereits ein umfangreiches Angebot vorhanden sei und eine Mitgliedschaft für die Stadt Ansbach keinen Mehrwert bringe.
Im Anschluss an die Ausführungen wird von Herrn Dr. Schön vorgebracht:
· dass die Rahmenbedingungen des AGFK Bayern die Selbstverpflichtung noch mehr fordern könne. Damit könne ein Zeichen gesetzt werden für eine fahrradfreundliche Stadt. Frau OB Seidel antwortet, dass das Radverkehrskonzept kontinuierlich umgesetzt werde. Dazu gehöre auch, mit verschiedenen Aktionen die Bewusstseinsbildung der Ansbacher Bürger für das Fahrradfahren zu fördern.
Desweiteren wird aus dem Gremium heraus ausgeführt,
· dass eine Mitgliedschaft im AGFK Bayern abgelehnt werde. Die Folgekosten eines Beitritts zu diesem Arbeitskreis seien nicht abzuschätzen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die bisherige Praxis der Fortbildung und des Engagements in der Fahrradakademie des Deutschen Institutes für Urbanistik beibehalten werden. Im Ressourceneinsatz wird dies als effektiver und ergebnisorientierter bewertet.