Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 24/Ib für ein Teilgebiet zwischen der Milchhofstraße und der Beckenweiherallee „Milchhof-Carre“
a) Bericht über die erneute Öffentliche Auslegung und der
erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange
b) Beschluss zur erneuten Offenlegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.03.2015   BA/003/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/004/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl teilt dem Gremium mit, dass die Handwerkskammer beachtliche Einwendungen vorgebracht habe. Dadurch wurde die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erforderlich. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird auf Anfrage und mit Zustimmung des Gremiums anhand einer dig. Präsentation und auf Grundlage der jedem Bauausschussmitglied vorliegenden Unterlagen nur über die Schwerpunkte, die die Abwägung und Planänderung und damit erneute Offenlegung begründen, berichtet. Er geht dabei detailliert auf die Thematik Immissionsschutz ein.

 

Wesentlich für die Planänderung war die Immissionsproblematik gegenüber der Handwerkskammer. Die Handwerkskammer wurde einmal als Träger öffentlicher Belange angeschrieben und haben sich zum Verfahren geäußert. Einmal auch im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und dabei vertreten von einem Rechtsanwalt. Die Handwerkskammer möchte sich grundsätzlich gegen die heranrückende Wohnbebauung schützen und ihre betriebsbedingten Emissionen nach wie vor nicht beeinträchtigt wissen, sowie ihren Spielraum für künftige Entwicklungen wahren. Der Investor sieht die Lösung in einer Lärmschutzwand im Bereich der südlichen Grundstücksgrenze die in die dort geplante Bebauung integriert werden soll. Damit können die Baufelder E + F als allgemeines Wohngebiet anstelle bisher Mischgebiet im Bebauungsplan festgesetzt werden.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird angesprochen:

 

·         das Vorhaben wird begrüßt. Die Einwände der Handwerkskammer werden für unberechtigt gehalten. Priorität sollte bezahlbarer Wohnraum haben

·         die Erschließung sollte über die Naglerstraße erfolgen

·         fehlender Fahrradweg in der Milchhofstraße

·         Radweg in der Milchhofstraße mache keinen Sinn, da die Benutzungspflicht des Radweges in der Ph.-Zorn-Straße aufgehoben ist.

 

Herr Büschl antwortet hierauf, dass in der  öffentlichen ausreichend dimensionierten Erschließungsstraße von der Beckenweiheralle auch eine Verlegung des öffentlichen Kanals erfolgen solle. Der Fahrradweg in der Naglerstraße sei nicht erforderlich, da keine Festsetzung der möglich sei. Deswegen müsse der Radfahrer die Fahrbahn mit benutzen.  Ein kombinierter Fuß-/Radweg ist nicht erforderlich. Der Gehweg im Wohnquartier sei ausreichend breit. Die Erschließung über die Naglerstraße sei weder notwendig noch möglich. Die Ertüchtigung der Naglerstraße sei außerdem ein sehr hoher Erschließungsaufwand.

 

·         zu niedrig dimensionierte Entwässerung. Lt. Stellungnahme der awean ist eine Ergänzung notwendig, dass 30 % der Grundstücksfläche auf die Beckenweiherallee abgeleitet werden müssen.

·         die Wahrscheinlichkeit eines Überstauereignisses

·         der aktive Lärmschutz Vorschlag: Grünstreifen durch Hecke ersetzen

 

Herr Büschl stellt dar, dass die Wahrscheinlichkeit eines Überstauereignisses im Rahmen der Planung zu klären sei. Das hierfür verantwortliche Ing.-Büro betrachtet dies  zusammen mit der awean. Investor und Planer wurden darauf aufmerksam gemacht. Die private Grünfläche durch eine Hecke zu ersetzen, erscheint nicht sinnvoll, da dort auch ein Grünweg möglich sei.

 

·         ob sich das Fundament der Stützmauer auf dem eigenen Grundstück befindet oder auf dem Grundstück der Handwerkskammer. Herr Büschl erklärt, dass die Stützmauer zum aktiven Schallschutz gehöre und diese in ausreichendendem Abstand zur Grenze errichtet werden müsse.

 

Abschließend stellt Frau OB Seidel fest, dass der richtige Weg eingeschlagen sei und eine Entscheidung zu Gunsten des Investors zügig getroffen werden könne.


Beschluss:

 

Von den eingegangenen Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Im Ergebnis der Abwägung und unter Berücksichtigung der rechtlichen Ausgangssituation (Bebauungsplan von 1983) werden aufgrund umfassender immissionsschutztechnischer Berechnungen folgende Festsetzungen vorgenommen:

 

 

Beschlussempfehlung des Bauausschusses an den Stadtrat

 

Erneute Billigung:

Der Stadtrat billigt das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 24/Ib (Milchhof-Carré) in der Fassung vom 24.03.2015.

 

Erneute Auslegung:

Plan und Begründung sind erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gem. 3 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung auf zwei Wochen verkürzt. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Träger öffentlicher Belange sind parallel dazu gem. §4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.