Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.03.2020   JHA/001/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgaben Herr Nießlein

 

4.1       Frau Sandra Kilian ist seit 01.02.2020 die neue Amtsleitung des Amtes für Familie und Jugend. Die offizielle Vorstellung erfolgt in der nächsten Sitzung.

 

4.2       Im nächsten JHA erfolgt ein Sachstandsbericht bezüglich Kindertagesstätten.

 

4.3       Änderungen des JGG durch das Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von

            Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

 

            Wesentliche Neuerungen sind u.a.

 

Verpflichtung der Jugendämter, grundsätzlich an jeder Verhandlung teilzunehmen. Erscheint trotz rechtzeitiger Mitteilung kein Vertreter der Jugendgerichtshilfe in der Hauptverhandlung und ist durch das Gericht kein Verzicht erklärt worden, so kann dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe auferlegt werden, die dadurch verursachten Kosten zu ersetzen

Eine vorläufige Berichterstattung (JGH-Bericht) soll bereits vor Erhebung der Anklage an die Staatsanwaltschaft erfolgen, nach Erhebung der Anklage soll erneut berichtet werden

Verbüßen Klienten eine Jugendstrafe, so sollen diese auch während der Haft betreut werden und die Entlassung soll vorbereitet werden

 

In den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht greifbar oder nicht geeignet sind, soll das Jugendamt an polizeilichen Vernehmungen teilnehmen

 

Die Umsetzung wird in den kommenden Monaten stattfinden. Vereinbarungen und Regelungen im Landgerichtsbezirk Ansbach müssen noch getroffen werden.

 

Es muss abgewartet werden, wie sich diese Änderungen personell auswirken. Evtl. muss bei den Stellenberatungen darauf reagiert werden.

 

4.4       Masern-Impfpflicht

 

Ab 01.03.2020 gibt es eine bundesweite Masern-Impfpflicht für Kinder. Eltern müssen seitdem vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Das gilt auch für Kinder bei der Tagespflege oder in Asylunterkünften (in Ansbach Kiddie-Gruppe). Die Regel schließt auch das Personal ein. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis zum 31.07.2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

 

Im Kinderhaus Kunterbunt und im TIZ-KIDS wird seit 01.03.2020 bei neuen Vertragsabschlüssen bereits darauf geachtet, dass die Kinder geimpft sind. Sonst können sie nicht angemeldet werden. Mitarbeiter/Innen, die nach 1970 geboren sind, müssen ebenfalls geimpft sein. Nachweispflicht ebenfalls bis 31.07.2021.Nach Rücksprache mit der AOK werden die Kosten für die Impfung, da es sich um eine Pflichtimpfung handelt, von den Krankenkassen übernommen. Infoschreiben an die Tagespflegepersonen und die Mitarbeiter der Kiddie-Gruppe bezüglich der Impfpflicht erfolgten.