Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.03.2020 SR/002/2020 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 22, Nein: 16 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Antrag ÖPNV_Stufe F_gemeinsam 83 KB |
Frau OB Seidel weist darauf hin, dass es hier um einen gemeinsamen Antrag der OLA, BAP, Grüne, ÖDP und FW vom 18.2.2020 gehe, zum nächsten Fahrplanwechsel die VGN-Tarifstufe F anstatt der Tarifstufe D einzuführen.
Sie macht deutlich, dass im letzten Jahr die entsprechenden Vergünstigungen bzw. die freiwilligen Zuschüsse zu den Kosten von Monats- bzw. Jahreskarten im Ansbacher Busverkehr beschlossen und erhöht wurden. Lockangebote für Busnutzer wie 1-€-Ticket hält sie nicht für zielführend. Es sei, wenn man den Fahrpreis vergünstigen wolle, besser im System zu bleiben. D.h. sinnvoller ist dann ein Umstieg auf eine günstigere Tarifstufe.
Herr Büschl geht näher auf die Verteilung der Tarifstufen des VGN im Tarifgebiet ein. Ansbach, Schwabach und Neumarkt liegen in der Tarifstufe D. Er nennt weiter die Zuschussmöglichkeit beim Mobilitätsticket. Anhand der Tariftabellenblätter geht er auf die einzelnen Tarife und Angebote ein. Er zeigt außerdem einen Vergleich beim Stufenwechsel auf (derzeitiger Stand: 414 € JahresAbo Stufe D – mögl. städt. Zuschuss 180 €, 44,10 € Solo 31 Stufe D – mögl. städt. Zuschuss 15 €; Antrag: 286 € JahresAbo Stufe F, 33,10 € Solo31 Stufe F). Herr Büschl gibt zu Bedenken, das man auch für die zum Fahrplanwechsel im Dezember eingeführten Angebotsverbesserungen erst in zwei bis drei Jahren deren Wirkung auf die Nachfrage auswerten kann.
Frau OB Seidel weist darauf hin, dass allein eine Vergünstigung der Fahrpreise wenig Sinn macht, sondern dass man sich Gedanken machen müsse, wie man den ÖPNV attraktiver gestalten und weiter verbessern kann. Wichtige Themen in der Zukunft seien, die Vernetzung der einzelnen Verkehrsarten des Umweltverbundes, z.B. die Einrichtung von sog. Mobilitätspunkten an neuralgischen Haltestellen, und dass die Nutzung der Angebote noch bequemer werde, auch durch die Nutzung der digitalen Möglichkeiten. Ziel sei es, dass man irgendwann in sein Handy eingebe, man wolle von A nach B und dann die Info erhalte bis dorthin Bus, dann dort die Möglichkeit ein E-Rad auszuleihen oder ein Carsharing Auto etc.
Herr Nießlein führt zum weiteren Vorgehen aus, wenn die Änderung der Tarifstufe beschlossen werde, müsse dies in den zuständigen VGN-Gremien behandelt werden. Die Gesellschafterversammlung und der Grundvertragsausschuss müssten zustimmen, letzterer einstimmig.
Herr Jakobs gibt bekannt, dass die Kosten für den Tarifstufenwechsel noch nicht benannt werden können, die Anfrage an den VGN zur verifizierten Kostenschätzung sei erfolgt, man habe aber noch keine Antwort erhalten. Die Kosten für die Tarifsenkung von Tarifstufe D auf E betrugen 2019 150.000 € ohne die Ausweitung der Verkehrszeiten von 18.30 Uhr auf 20.30 Uhr. Die Kämmerei schätzt die Kosten des Wechsels von D auf F mit ca. 260.000 €. Da die Kosten noch unklar sind, ist auch kein Beschluss möglich (Verstoß gegen Art. 61 Abs. 2 BayGO).
Frau OB Seidel schlägt anschließend folgenden modifizierten Beschluss vor:
Der Stadtrat
beabsichtigt, für den ÖPNV in Ansbach die Tarifstufe F einzuführen. Der
Stadtrat beauftragt die Verwaltung möglichst bis zur nächsten Sitzung die
Kosten zu ermitteln und dem Stadtrat zur erneuten Beschlussfassung wieder
vorzulegen.
In der anschließenden Diskussion wird Folgendes angesprochen:
Er stellt den Antrag, das 1 € Tagesticket und das Mobilitätsticket in die Tarifstruktur D einzubauen bzw. in die VGN-Pläne einzubringen, wie dies auch in Nürnberg der Fall sei. Dies sei für den Bürger günstiger. Herr Porzner macht zudem Vorwürfe, dass versäumt worden sei, zusammen mit dem Landkreis den Nahverkehrsplan aufzustellen.
Frau OB Seidel erwidert, dass es bezüglich der Aufstellung des Nahverkehrsplans nicht an der Stadt Ansbach lag, man habe versucht, Gespräche zu führen. Sie weist auch darauf hin, dass vorausschauend beim VGN auch die Kosten für die Einführung eines 1-€-Tickets sowie eines kostenlosen Busverkehrs in Ansbach angefragt worden sind.
Nach längerer Diskussion und Aussprache über die Formulierung des Beschlussvorschlages erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung stellt Herr Porzner folgenden Geschäftsordnungsantrag:
Der Tagesordnungspunkt
wird vertagt bis alle Fakten vorliegen. Diese werden dann dem neuen Stadtrat
vorgelegt.