Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. CL 4 für einen Teilbereich im Ortsteil Claffheim
a) Abschluss städtebaulicher Vertrag
b) Bericht über die erneute öffentliche Auslegung und der
erneuten Behördenbeteiligung
c) Satzungsbeschluss

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.03.2015   BA/003/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/001/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl stellt den oben näher bezeichneten Sachverhalt anhand einer dig. Präsentation vor und führt aus, dass keine relevanten Änderungen vorgenommen wurden, die eine erneute Offenlage erforderlich machen würden. Mit der festgesetzten Carportzeile, deren Außenwand Schallschutzfunktion übernehmen wird und dem davorliegenden Grünstreifen wird dem Immissionsschutz Rechnung getragen.  Im übrigen wird auf den nachstehenden Sachverhalt verwiesen.

 

I. Bericht über die Offenlegung und Behördenbeteiligung

 

Zu der o.g. Bauleitplanung fand in der Zeit vom 28.10.2014 bis 11.11.2014 die erneute Offenlage statt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.10.2014 zur Stellungnahme bis zum 10.11.2014 aufgefordert.

 

 

Eine Stellungnahme ohne Einwände haben abgegeben:

 

·         SG 341 Grundstücksverkehr und Flächenmanagement mit Schreiben vom 20.10.2014

·         Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 21.10.2014

·         N-ERGIE Netz GmbH mit Schreiben vom 30.10.2014

·         Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 27.10.2014

·         Regionaler Planungsverband Westmittelfranken mit Schreiben vom 04.11.2014

·         Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 19.05.2014

·         Staatliches Bauamt Ansbach mit Schreiben vom  29.10.2014

 

 

Im Rahmen der Offenlage wurden keine Einwände oder Anregungen vorgetragen.

 

 

Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen abgegeben:

 

·         Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 22.10.2014

·         Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH mit email vom 06.11.2014

 

 

II. Behandlung der Anregungen

 

Das Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde nimmt wie folgt Stellung:

Zur Klarstellung sollte der textliche Hinweis zum Artenschutz Nr.2 so umformuliert werden:

Die Baufeldfreimachung ist außerhalb der Vogelbrutzeit, also im Zeitraum Oktober bis Februar, durchzuführen. Falls die Baufeldfreimachung in dieser Zeit begonnen wird, ist sie ohne Unterbrechung während der Vogelbrutzeit fertig zu stellen.

Es wird angeregt, die Passage zum Artenschutz als Festsetzung und nicht als Hinweis aufzuführen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der textliche Hinweis wird entsprechend umformuliert.

Die Passage zum Artenschutz bleibt als Hinweis bestehen da der Artenschutz gem. §9 BauGB keinen

Einzug als Festsetzungen in einen Bebauungsplan findet.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

 

Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH merkt an:

Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben sind.

Sollte Interesse an einem Ausbau bestehen wird angeregt sich zur Erstellung eines Angebotes mit der Kabel Deutschland in Verbindung zu setzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Herstellung der Erschließungsanlagen erfolgt durch den Bauträger.

Der Bauträger wird seitens der Verwaltung entsprechend informiert.

 

Beschlussvorschlag:

Kenntnisnahme

 

 

III. Berichtigung des Flächennutzungsplanes

 

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Ansbach ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt.

Der Bebauungsplan entspricht somit nicht der Darstellung des Flächennutzungsplanes, die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Im beschleunigten Verfahren ist dies möglich, soweit die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.

 

 

IV. Städtebaulicher Vertrag

 

Mit dem Investor wurde ein Städtebaulicher Vertrag ausgehandelt.

Der Vertragstext wird in der Gesamtheit in der Anlage mitversendet.

 

Der Vertrag enthält folgende wesentliche Vereinbarungen:

 

  1. Übertragung der Verpflichtung zur Planung und Anlegung der künftigen öffentlichen Verkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. CL 4

 

  1. Verpflichtung des Eigentümers, die Wand der Lärmschutzeinrichtung zu begrünen, eventuell durch eine Vorpflanzung auf dem festgesetzten Grünstreifen

 

  1. Übernahme der Kosten für den gesamten Erschließungsaufwand und die unter 2. genannte Grünordnungsmaßnahme

 

  1. Eigentumsübertragung der künftigen öffentlichen Verkehrsflächen an die Stadt

 

  1. Absicherung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen über eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 40.000 Euro

 

In der nachfolgenden Aussprache wird aus dem Gremium heraus nachgefragt,

 

·         ob die Carportrückseite entlang der Straße ins Dorfbild passe. Herr Büschl antwortet hierzu, dass der Pflanzstreifen und die Begrünung der straßenseitigen Rückwand im städtebaulichen Vertrag gesichert sei.


Beschlussvorschlag:

 

Von den eingegangenen Stellungnahmen wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden soweit erforderlich nach sachgerechter Abwägung, wie vorgeschlagen im Bebauungsplan Nr. Cl 4 aufgenommen.

Von dem Städtebaulichen Vertrag i.d.F. vom 11.02.2015 einschließlich der Anlagen wird Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum folgenden Beschluss:

 

Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt den Städtebaulichen Vertrag vom 11.02.2015 zu unterzeichnen.

Der Bebauungsplan Nr. CL. 4 für einen Teilbereich im Ortsteil Claffheim i. d. F. vom 11.02.2015 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, hierzu gilt die Begründung vom 11.02.2015

Im Wege der Berichtigung wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes im Planbereich von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche angepasst.