Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.03.2015 BA/003/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/001/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 210 KB |
Herr
Büschl stellt den oben näher bezeichneten Sachverhalt anhand einer dig.
Präsentation vor und führt aus, dass keine relevanten Änderungen vorgenommen
wurden, die eine erneute Offenlage erforderlich machen würden. Mit der
festgesetzten Carportzeile, deren Außenwand Schallschutzfunktion übernehmen
wird und dem davorliegenden Grünstreifen wird dem Immissionsschutz Rechnung
getragen. Im übrigen wird auf den
nachstehenden Sachverhalt verwiesen.
I. Bericht über die Offenlegung
und Behördenbeteiligung
Zu der o.g. Bauleitplanung fand in der Zeit vom 28.10.2014 bis 11.11.2014
die erneute Offenlage statt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 17.10.2014 zur Stellungnahme bis zum 10.11.2014 aufgefordert.
Eine Stellungnahme ohne Einwände haben abgegeben:
·
SG 341 Grundstücksverkehr und Flächenmanagement mit
Schreiben vom 20.10.2014
·
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit
Schreiben vom 21.10.2014
·
N-ERGIE Netz GmbH mit Schreiben vom 30.10.2014
·
Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 27.10.2014
·
Regionaler Planungsverband Westmittelfranken mit
Schreiben vom 04.11.2014
·
Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 19.05.2014
·
Staatliches Bauamt Ansbach mit Schreiben vom 29.10.2014
Im Rahmen der Offenlage wurden keine Einwände oder Anregungen
vorgetragen.
Folgende Träger öffentlicher Belange haben Anregungen abgegeben:
·
Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde mit Schreiben
vom 22.10.2014
·
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH mit
email vom 06.11.2014
II. Behandlung der
Anregungen
Das Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde nimmt wie folgt Stellung:
Zur Klarstellung
sollte der textliche Hinweis zum Artenschutz Nr.2 so umformuliert werden:
Die
Baufeldfreimachung ist außerhalb der Vogelbrutzeit, also im Zeitraum Oktober
bis Februar, durchzuführen. Falls die Baufeldfreimachung in dieser Zeit
begonnen wird, ist sie ohne Unterbrechung während der Vogelbrutzeit fertig zu
stellen.
Es wird angeregt,
die Passage zum Artenschutz als Festsetzung und nicht als Hinweis aufzuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der textliche Hinweis wird entsprechend umformuliert.
Die Passage zum Artenschutz bleibt als Hinweis bestehen da der Artenschutz gem. §9 BauGB keinen
Einzug als
Festsetzungen in einen Bebauungsplan findet.
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH merkt an:
Eine Erschließung
des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die in der Regel
ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben
sind.
Sollte Interesse an
einem Ausbau bestehen wird angeregt sich zur Erstellung eines Angebotes mit der
Kabel Deutschland in Verbindung zu setzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Herstellung der
Erschließungsanlagen erfolgt durch den Bauträger.
Der Bauträger wird
seitens der Verwaltung entsprechend informiert.
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
III. Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt
Ansbach ist das Plangebiet als gemischte Baufläche dargestellt.
Der Bebauungsplan entspricht somit nicht der Darstellung des
Flächennutzungsplanes, die Darstellung des Flächennutzungsplanes wird im Wege
der Berichtigung angepasst.
Im beschleunigten Verfahren ist dies möglich, soweit die städtebauliche
Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird.
IV. Städtebaulicher Vertrag
Mit dem Investor wurde ein Städtebaulicher Vertrag ausgehandelt.
Der Vertragstext wird in der Gesamtheit in der Anlage mitversendet.
Der Vertrag
enthält folgende wesentliche Vereinbarungen:
In der nachfolgenden Aussprache wird aus dem Gremium heraus nachgefragt,
· ob die Carportrückseite entlang der Straße ins Dorfbild passe. Herr Büschl antwortet hierzu, dass der Pflanzstreifen und die Begrünung der straßenseitigen Rückwand im städtebaulichen Vertrag gesichert sei.
Beschlussvorschlag:
Von den eingegangenen Stellungnahmen wird
Kenntnis genommen. Die Anregungen werden soweit erforderlich nach sachgerechter
Abwägung, wie vorgeschlagen im Bebauungsplan Nr. Cl 4 aufgenommen.
Von dem Städtebaulichen Vertrag i.d.F. vom 11.02.2015 einschließlich der
Anlagen wird Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum
folgenden Beschluss:
Die Oberbürgermeisterin wird ermächtigt den
Städtebaulichen Vertrag vom 11.02.2015 zu unterzeichnen.
Der Bebauungsplan Nr. CL. 4 für einen
Teilbereich im Ortsteil Claffheim i. d. F. vom 11.02.2015 wird gem. § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen, hierzu gilt die Begründung vom 11.02.2015
Im Wege der Berichtigung wird die Darstellung des Flächennutzungsplanes
im Planbereich von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche angepasst.