Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.03.2020   SR/002/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgaben

 

9.1       PFC

 

Herr Kleinlein verweist auf die Pressemitteilung, die alle Stadträte letzte Woche zu diesem Thema erhalten haben.

 

Er führt nochmal aus, dass derzeit die Zugänglichmachung des PFC-Gutachtens für die Bevölkerung nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) geprüft werde, da dies nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde die erfolgversprechendste Variante zur Bearbeitung der entsprechenden Anträge darstellt. Für eine Herausgabe des Gutachtens nach dem BayUIG sind mittlerweile sieben Anträge bei der Stadt eingegangen. Das Verfahren nach dem BayUIG sieht vor, zunächst die betroffenen Stellen, wie die US-Armee oder den Ersteller des Gutachtens, anzuhören und ihnen Gelegenheit zu geben, eventuell einer Herausgabe entgegenstehende Gründe darzulegen. In einem mittlerweile bei der Stadt eingegangenen Schreiben verweist nun die US-Armee zunächst darauf, dass die US-Streitkräfte nicht den Bestimmungen des BayUIG unterliegen würden, sondern sich nach den Vorgaben des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu richten hätten. Das dort vorgesehene Verfahren wäre aber dem Vorgehen nach BayUIG ähnlich, vor Preisgabe sicherheits- und verteidigungsrelevanter Informationen wäre den betroffenen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Für diese Stellungnahme benötigt die US-Armee nach eigenen Angaben bis zu zwei Monaten ab dem 27.02.2020. OB Seidel und die Verwaltung zeigte sich überrascht von der langen Dauer, die nun seitens der US-Armee erforderlich sein soll, um eine Entscheidung über die Herausgabe des Gutachtens herbeizuführen. Ein solch langes Zuwarten sieht die Verwaltung als völlig inakzeptabel, zumal die entsprechende Herausgabe nun schon seit einem Monat bekannt ist. Allerdings sieht auch das BayUIG eine Fristverlängerung um einen Monat vor, die zu gewähren ist, wenn es sich um umfangreiche und komplexe Umweltinformationen handelt. Dies ist bei dem über 500-seitigen PFC-Gutachten nach Ansicht der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, eindeutig der Fall, weshalb die Stadt Ansbach die Anhörungsfrist nun bis zum 31.03.2020 verlängert hat. Bis dahin soll mit Hilfe der Rechtsaufsichtsbehörde auch eine Klärung der Frage des anwendbaren Rechts herbeigeführt werden.

 

Von Seiten der Bundeskanzlerin wurde in einem Antwortschreiben daraufhin gewiesen, dass das Gutachten nun vorliege und nun die Fachbehörden tätig werden müssten. Weitere Unterstützung von dieser Seite ist also nicht zu erwarten.

 

Zur Festlegung der vordringlichen Grundwassersicherungsmaßnahmen, die auf dem Kasernengelände an der westlichen Standortgrenze eingerichtet werden sollen, sind derzeit Stellungnahmen zweier Fachbehörden in Bearbeitung. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird die Stadt bzgl. des weiteren Vorgehens umgehend an die BImA herantreten.

 

Derzeit werden im Außenbereich der Kaserne in Katterbach westlich des US-Geländes drei Grundwassermessstellen eingerichtet. Diese Messstellen sollen zum einen Erkenntnisse über die Fließrichtung des Grundwassers und zum anderen entsprechende Werte über eine mögliche PFC-Belastung bringen. Diese Erkenntnisse sind zur Planung weiterer Maßnahmen erforderlich. Die Stadt Ansbach rechnet mit ersten Messergebnissen bis Ende dieses Monats, wenn die Wetterverhältnisse einen zügigen Baufortschritt erlauben.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass sie aktuell Colonel Pierce gebeten habe, die Zusammenfassung des Berichts, unabhängig vom laufenden Verfahren nach dem BayUIG, zur Veröffentlichung freizugeben. Es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse, zumindest einen Überblick über den aktuellen Sachstand des Schadensfalls zu erhalten.

 

Die BAP fordert außerdem von der Stadt laut FLZ-Artikel, einen Bescheid zur Sanierung der Schäden durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) zu erlassen, an die US-Armee als Verursacherin der Vergiftung sowie an die BIMA als Grundstückseigentümerin. Reagieren diese nicht, solle ggf. die Sanierung in Ersatzvornahme ausgeführt werden. Laut Herrn Kleinlein sind Bescheide gegen die US-Armee überhaupt nicht möglich. Gegenüber der BImA wäre ein Bescheiderlass zwar denkbar, zuvor müsse aber in jedem Fall die Stellungnahme der Fachbehörde abgewartet werden. Erst dann kann über das weitere Vorgehen entschieden werden. Ersatzvornahmen gegenüber anderen Behörden sind in keinem Fall möglich. Weiter fordert die BAP, den verseuchten Boden möglichst rasch auszubaggern und sicher zu deponieren oder zu verbrennen. Herr Kleinlein erklärt, dass hierfür keine Deponie vorhanden sei und auch das Gutachten zunächst Pilotversuche zur Behandlung des Bodens vorschlage, da bislang noch keine Reinigungsmöglichkeiten bekannt seien. Zusätzlich solle nach dem Wunsch der BAP unverzüglich mit den Sicherungsmaßnahmen außerhalb der Kaserne begonnen werden, sobald die Stellungnahme des WWA vorliegt. Hierfür liegen derzeit aber noch keine Erkenntnisse vor.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

9.2     Antrag zur Befahrbarkeit und Parken in der Fußgängerzone

 

Frau OB Seidel verweist auf die zwei hierzu vorliegenden Anträge der SPD und der CSU. Es wird kritisiert, dass sich die derzeitige Regelung zum Teil erschwerend auf die Arbeit der Sozialdiente und die Handwerkerbetriebe auswirke.

 

Frau OB Seidel teilt mit, dass beide Anträge aktuell vom zuständigen Fachbereich bearbeitet werden. Wichtig ist, nun längerfristig belastbare und passgenaue Regelungen zu finden. Es wurden deshalb die Innungsobermeister und Sozialdienste jeweils zu einem Gespräch eingeladen, um über die auftretenden Probleme und die Anliegen aus erster Hand zu erfahren. Sobald die entsprechenden Ergebnisse vorliegen, wird dem Stadtrat eine Lösung vorgeschlagen, die für alle Nutzer der Fußgängerzone, insbesondere auch die Anwohner, tragbar ist.

 

Herr Sauerhöfer strebt ebenfalls eine dauerhafte und langfristige Lösung an. Mit einer Behandlung im nächsten Stadtrat ist er einverstanden.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

9.3       Weinberg-West

 

Herr Büschl gibt bekannt, dass am 18. Februar 2020 der Öffentlichkeit die finalen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vorgestellt wurden, in der die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung eingeflossen sind. Diese wurden auch auf die Homepage der Stadt Ansbach gestellt. Als nächster Schritt steht ein Gespräch mit dem Investor und die Beratung über die weiteren Maßnahmen zum Verkehrskonzept an.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

9.4       Zeilberg - Schießhaus

 

Herr Büschl teilt mit, dass noch diese Woche Gespräche mit dem Stadtjugendring anstehen, in dem das Nutzungskonzept mit allen Fachleuten der Verwaltung aus den verschiedenen Bereichen erörtert wird.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

9.5       Skate-Park

 

Herr Büschl weist darauf hin, dass im Januar im Bauausschuss der Standort für den Skate-Park beschlossen wurde. Im Nachgang des Beschlusses zur Standortwahl für den Skatepark im Bürgerpark befand sich die Verwaltung aktuell im Dialog mit Anliegern des Bürgerparks zusammen mit der Interessengemeinschaft Skatepark, um potentielle Nutzungskonflikte zu erörtern und für diese Lösungsansätze zu erarbeiten. Hier stehen verschiedene Überlegungen im Raum, die vor einer Vergabe der Planungsleistung eruiert werden und dann ggf. dem Auftragnehmer mitgegeben werden sollen.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass die Verwaltung die Anregungen aufnimmt und diese entsprechend geprüft werden.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

9.6       Sitzbänke in der Neustadt

 

Herr Büschl weist anlässlich des heutigen FLZ-Artikels mit Verweis auf Bänke mit Arm- und Rückenlehnen darauf hin, dass bei der Beschaffung der neuen Bänke im sanierten Bereich der Neustadt bewusst auf die Belange von älteren Menschen und Menschen mit Rückenproblemen geachtet wurde. Hierbei wurde auch der Seniorenbeirat befragt und mit einbezogen.

 

Auf Anfrage von Frau Beyer-Nießlein, ob die Sitzhöhe erhöht werden könne, erklärt Herr Büschl, dass diese im Rahmen der Regelsitzhöhe von Sirtzbänken im Außenbereich lägen.

 

Herr Fabi, Herr Sichelstiel und Herr Schaudig üben ebenfalls Kritik an der niedrigen Sitzhöhe. Gerade für ältere Menschen wäre eine Erhöhung sinnvoll.

 

Frau OB Seidel betont, dass gerade die vorhandenen Bänke ohne Lehne ein flexibles Sitzen ermöglichen.

 

Herr Büschl wird aufgrund der vorgebrachten Kritik einen Vorschlag alternative Sitzmöglichkeiten einholen und im Bauausschuss für Neugestaltungen im öffentlichen Raum vorstellen. Unterlegscheiben erachtet er als nicht zielführend, da die Bänke in der Stadt in einer üblichen Bandbreite der Sitzhöhen befinden und ein handelsübliches Produkt darstellen.

 

 

9.7       Priorisierung Baugebiete

 

Herr Büschl macht darauf aufmerksam, dass die Ausweisung der Baugebiete noch genau so gehandhabt wird, wie im Jahr 2015 vom Bauausschuss beschlossen (die Akquise von Bauland in den Bereichen Hennenbach Brandlesweg, Hennenbach Galgenmühle und Am Weinbergplateau II Kalte Klinge prioritär zu verfolgen). Auch sei die Verwaltung weiter aktiv an Flächenerweben tätig.

 

 

9.8       Altersarmut

 

Herr Nießlein nimmt Bezug auf den FLZ-Artikel vom 27.02.2020 zum Thema „Spitzenplatz in Altersarmut“. Die Zahlen auf die sich der Verein „Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe“ (e.V.) bezieht stimmen nicht. Im von dem Verein erwähnten Zeitraum 2018 gab es in der Stadt Ansbach 560 Grundsicherungsempfänger insgesamt. D.h. die Zahl beinhaltet sowohl Empfänger von Grundsicherung im Alter als auch Grundsicherung bei (dauerhaft voller) Erwerbsminderung. Von den 560 Grundsicherungsempfängern sind 40 % Empfänger von Grundsicherung wegen Erwerbsminderung und 60% erhalten die hier relevante Grundsicherung im Alter. Somit sind es 336 Fälle statt den berichteten 1144 Fällen, also 3,96% statt den vermeintlichen 13,25 %.

 

Eine Anfrage an das Statistische Bundesamt hat ergeben, dass das Institut alle Sozialleistungsberechtigten mit Wohnort Ansbach, unabhängig vom Träger Stadt oder Bezirk und Leistungsart, zusammengefasst hat. Die erhöhte Zahl geht auf Datenmeldungen des Bezirks Mittelfranken zurück, alles wurde in einen Topf geschmissen.

 

Frau OB Seidel erklärt, dass diese Zahlen an das Institut weitergegeben werden.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

9.9.      ANregiomed

 

Frau OB Seidel gibt bekannt, dass Herr Dr. Koch nahtlos zum 1.4.2020 die Chefarztposition der Gynäkologie übernimmt. Er ist Fachexperte für Brustkrebszentren und gynäkologische Krebszentren. Er hat Erfahrung als Leiter der Dysplasie-Einheit und wird zur Erweiterung des Spektrums der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Ansbach beitragen. Er bringe eine Oberärztin mit und weitere Fachärzte ständen zur Verfügung. Außerdem erfolgte bereits im Januar 2020 die Versorgung der Wöchnerinnen in einem neuen Bereich. Auf der ehem. Wahlleistungsstation im Altbau stehen ab sofort mehr Betten zur Verfügung.

 

Bezüglich des Personals am Bettenhaus werden aktuell Führungskräftetrainings, Coachings innerhalb des Pflegedienstes und Fortbildungen durchgeführt. Die Etablierung eines Champion-Systems ist im Aufbau und es bestehen verschiedene Gesprächs- und Kommunikationsangebote. Auch die neue Personalratsvorsitzende, Frau Bäuerlein, sieht hier inzwischen eine gute Entwicklung.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

Anfragen

 

9.10    Kriminalstatistik

 

Frau Beyer-Nießlein zeigt sich enttäuscht, dass zur heutigen Stadtratssitzung Herr Polizeidirektor Mehringer nicht eingeladen wurde. Ihr sei zugesagt worden, dass dies zur heutigen Sitzung geschehe.

 

Frau OB Seidel widerspricht dieser Aussage, es wurde lediglich zugesagt, die Angelegenheit im Frühjahr bzw. so schnell wie möglich zu behandeln.

 

Herr Kleinlein ergänzt, er habe persönlich mit Herrn Mehringer telefoniert und vereinbart, dass nicht über Fallzahlen gesprochen werde, solange nicht die Kriminalstatistik freigegeben sei. Dies sei noch im März bzw. April der Fall. Die Problematik am Herrieder Tor werde qualifiziert mit den Zahlen der Kriminalstatistik besprochen.

 

 

9.11    Einweggeschirr

 

Herr Schildbach bemängelt zum wiederholten Male die Benutzung von Einweggeschirr, ganz speziell spricht er die Plastikbecher bei den öffentlichen Wasserspendern an.

 

Nach kurzer Recherche gibt Herr Büschl bekannt, dass die Becher im Wasserspender am Becherboden den Stempel PLA tragen. Es handele sich dabei um einen biologisch abbaubaren Kunststoff. er weist darauf hin, dass für die Aufstellung des Spenders damals Hauptargumentation war, dass die Nutzer ihre eigenen Flaschen (Mehrwegbehältnisse) mitbringen würden. Die sei wesentlich sinnvoller, als Becher vorzuhalten.

 

 

9.12    Wahlwerbung Integrationsbeirat

 

Frau Homm-Vogel stellt in den Raum, dass der Integrationsbeirat Wahlwerbung für Frau OB Seidel im Ansbacher Blättla macht. Diese sei zur Neutralität verpflichtet, da dieser auch über die Stadt Ansbach finanziert werde. Sie bittet Frau OB Seidel um eine Stellungnahme.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass sie davon keine Kenntnis habe.

 

Herr Nießlein informiert, dass der Integrationsbeirat kein Gremium der Stadt Ansbach sei. Dieser sei eigenständig mit eigenen Statuten. Die Stadt Ansbach sei lediglich Mitgliede dieses Beirates und habe keinen Einfluss auf die Äußerungen der Vorsitzenden.

 

Herr Schalk stellt ebenfalls die Zulässigkeit einer Wahlwerbung in Frage und bittet um Prüfung, ob die Zuwendungen der Stadt weitergezahlt werden können, falls die Neutralität nicht gegeben ist.

 

Herr Schaudig überreicht Frau OB Seidel die strittige Textseite zur Kenntnis.

 

Frau OB Seidel merkt nach Durchsicht an, dass die Erwähnung der Funktion der Vorsitzenden nicht geschickt gewesen sei. Sie sagt eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit zu und ermahnt in diesem Zusammenhang alle, auf die Benennung der Funktion einzelner Kandidaten, soweit für oder im Zusammenhang mit der Stadt tätig, zu verzichten.

 

9.13    Corona-Virus

 

Herr Dr. Bucka informiert kurz über den Corona-Virus. Es gebe keinen Grund zur Panik, er sei nicht schlimmer als ein Grippe-Virus. Aktuell gibt es keinen bestätigten Fall in der Stadt und im Landkreis Ansbach. In ganz Bayern liegen 196 bestätigte Fälle vor. Entsprechende Gespräche werden derzeit geführt und die Kliniken organisiert. Evtl. wird ein vorgelagertes Diagnosezentrum am Klinikum Ansbach aufgestellt, falls sich die Fallzahlen drastisch erhöhen sollten.

 

 

9.14    Öffnungszeiten AKuT im Sommer

 

Frau Homm-Vogel fragt an, ob es machbar wäre, das AKuT in den Sommermonaten auch am Sonntag von 10.00 – 14.00 Uhr zu öffnen.

 

Frau OB Seidel sagt eine Überprüfung zu.

 

 

9.15    Museumszeitung

 

Frau Homm-Vogel weist darauf hin, dass in der aktuellen Museumszeitung bei der Übersicht viele Museen in der Region, aber nicht Ansbach erwähnt wurde.

 

Frau Wilhelm wird der Sache nachgehen.

 

 

9.16    Stadtjubiläum

 

Herrn Dr. Schoen fragt an, was die Vorbereitungen zum Stadtjubiläum machen. Er spricht explizit die Homepage und die überregionale Präsentation der Stadt Ansbach an. Frau OB Seidel teilt mit, dass das Team diesbezüglich sehr aktiv sei.

 

Frau Wilhelm informiert, dass einiges in Planung sei und demnächst vorgestellt werde. Infos und Flyer wurden für anstehende Messen erstellt. Die Beiratssitzung Stadtjubiläum findet am 18.3.2020 um 17.30 Uhr im Nebenzimmer des Kulturzentrums statt.

 

 

9.17    Stadtfriedhof

 

Auf Anfrage von Herrn Dr. Schoen, wie die Lage der Sanierung der Anlagen am Waldfriedhof sei, erklärt Herr Büschl, dass die Umsetzung der Sanierung derzeit nicht finanziert sei. Die Aufstellung des provisorischen barrierefreien WC-Containers stehe aber kurz vor der Vergabe.

 

 

9.18    Zukunft Mess

 

Herr Dr. Schoen fragt an, ob es ein Konzept zur Fortführung der Ansbacher Mess gebe. Diese sei seit längerer Zeit wahrlich ein Trauerspiel.

 

Herr Kleinlein erläutert, dass man die Mess fortführen möchte und diesbezüglich im Gespräch mit allen Fieranten sei, das Problem bekannt sei und man versuche, zusätzliche Fieranten „einzufangen“. Als problematisch angesehen wird die Länge der Mess (4 Tage), die Termine im Februar und im Herbst, der Standort und die Vorgaben zur Mess. Man versuche die Mess zu erhalten und neu zu beleben und erarbeite deshalb derzeit zusammen mit den Fieranten eine neue Konzeption.

 

 

9.19    Förderung von Stoffwindeln

 

Herr Fabi fragt an, ob es eine finanzielle Förderung für die Verwendung von Stoffwindeln und Mehrwegwindeln in Ansbach gebe.

 

Herr Jakobs erwidert, dass aufgrund bereits mehrerer Anfragen derzeit eine solche Regelung zusammen mit der KoKi in Vorbereitung sei. Auf den Hinweis, dass die Förderung ähnlich hoch wie bei den Müllsäcken sein wird, vertritt Herr Fabi die Auffassung, dass der Förderbetrag höher sein müsse.

 

 

9.20    CMAN

 

Auf Nachfrage von Herr Meyer, der die Strukturen des Citymarketing-Vereins hinterfragt, erklärt Frau OB Seidel, dass seit dem Weggang von Herrn Pruschwitz keine kontinuierliche Besetzung erfolgt sei. Stabiler werde es mit einem eigenen Geschäftsführer. Eine grundsätzliche Diskussion werde mit dem „neuen Stadtrat“ angegangen.

 

 

9.21    Turnhalle Beckenweiher

 

Herr Porzner macht auf den Zustand der Turnhalle am Beckenweiher aufmerksam. Die Duschen seien kalt, Wassereinbruch an der Tribüne, Anzeigetafel kaputt, Lautsprecher funktionieren nicht.

 

Herr Büschl erwidert, dass die Duschen derzeit überprüft werden und die Stelle, wo der Wassereinbruch war, abgedichtet werde. Das Hochbauamt lasse die Mängel überprüfen, sei aber in Fällen von Defekten auch auf die Hinweise des Hausmeisters angewiesen.