Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.03.2020 SR/002/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 34/001/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 207 KB | ||
Lageplan Marterfeldstraße 36 KB |
Herr Büschl trägt kurz den Sachverhalt vor.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 17.02.2020:
Der Stadtrat beschließt:
Die bisher entstandenen Aufwendungen für die Teilmaßnahmen der Erschließungsanlage „Marterfeldstraße“ werden im Wege der Kostenspaltung gem. § 7 Nrn. 2, 3, 5 (für den westlich gelegenen Gehweg), 9 und 10 der Erschließungsbeitragssatzung beitragsrechtlich abgerechnet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Abrechnung der fertig gestellten Teilmaßnahmen vorzunehmen.