Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Abrechnung der Erschließungsanlage Marterfeldstraße - Kostenspaltung

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.03.2020   SR/002/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  34/001/2020 

Herr Büschl trägt kurz den Sachverhalt vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 17.02.2020:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die bisher entstandenen Aufwendungen für die Teilmaßnahmen der Erschließungsanlage „Marterfeldstraße“ werden im Wege der Kostenspaltung gem. § 7 Nrn. 2, 3, 5 (für den westlich gelegenen Gehweg), 9 und 10 der Erschließungsbeitragssatzung beitragsrechtlich abgerechnet. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Abrechnung der fertig gestellten Teilmaßnahmen vorzunehmen.