Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Verkehrsuntersuchung zur Auftstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Ne 5 "Weinberg West"
Vorstellung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung

BezeichnungInhalt
Sitzung:17.02.2020   BA/002/2020 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  30/002/2020 

Frau OB Seidel berichtet zu Beginn, dass von den Stadträten an Sie der ausdrückliche Wunsch herangetragen wurde, in dieser Sitzung keinen Beschluss zu fassen, sondern den Sachverhalt zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Dieser Bitte werde Sie nachkommen.

 

Herr Büschl beginnt den Sachvortrag mit der Ankündigung, dass die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung im Ansbacher Nordwesten am 18.02.2020 allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einer zusätzlichen Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Anschließend erklärt er die grundsätzlichen Begriffserklärungen und Frau OB Seidel erteilt Herrn Dipl.Ing. Amme vom ausführenden Büro WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH das Wort.

 

Herr Dipl.Ing. Amme führt anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt und stellt die Ergebnisse vor. Durchgeführt seien bereits die Verkehrszählung, das Verkehrsmodell, eine erste Bürgerbeteiligung und eine Prognostizierung der Verkehrsmengen. Zudem seien die geplanten Nutzungen einbezogen durch und die Leistungsbetrachtungen zusammengeführt worden. Heute erfolge die Vorstellung der wichtigsten Planfälle.

 

Er berichtet, dass mit dem Bauausschussbeschluss vom 24.06.2019 das Büro WVI beauftragt worden sei, eine inhaltlich und räumlich weitergehende umfassende Verkehrsuntersuchung im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ne 5 „für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg – Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West“ durchzuführen.

 

Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung sei am 09.10.2019 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden. Die aufgenommenen Anregungen und Vorschläge seien durch das Büro WVI aufbereitet worden und mit der Stadt Ansbach abgestimmt. Aus den Ergebnissen ergaben sich bezogen auf das Jahr 2030 zehn Planfälle. Der Bauausschuss beschloss am 25.11.2019, alle Planfälle vertieft zu untersuchen.

 

Die Ergebnisse der erweiterten Verkehrsuntersuchung ergaben:

 

Für die Entwicklung des Baugebiets „Weinberg West“ im Norden der Stadt Ansbach wurden die verkehrlichen Auswirkungen für unterschiedliche Varianten zur Verkehrsführung im Umfeld des Planungsgebietes untersucht. Im Fokus standen hierfür die Verkehrsmengen und die Qualität der Verkehrsabwicklung des Kfz-Verkehrs am Knoten St 2255 / Rettistraße / Berliner Straße (Weinbergknoten). Hier wurde u. a. auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs skizziert und bewertet.

 

Aufgrund der derzeit unübersichtlichen und stauanfälligen Einmündungssituation der Alten Rügländer Straße in der Knotenzufahrt der Rettistraße sind für den Fall weiterer Siedlungserweiterungen am Weinbergplateau und am Strüther Hang Lösungsmöglichkeiten zur Sicherstellung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit und einer Steigerung der Verkehrssicherheit zu konzipieren. Für diesen Bereich wurden u.a. verschiedene alternative Verkehrsführungen untersucht:

-        Erschließung des geplanten Baugebietes über die Staatsstraße 2255,

-        die Anbindung des Weinplateaugebietes an die St 2255 als vierten Knotenarm der Anbindung des Klinikums/Technologiepark,

-        die Verlängerung der Bayreuther Straße bis zur Staatsstraße 2255 sowie

-        der Bau einer Verbindungsspange (Durchbindung) zwischen der St 2255 und der B13 ggf. mit direkter Anbindung des Schulzentrums-Nord.

 

Es ergeben sich in den einzelnen Varianten teilweise starke Verkehrsverlagerungen für den Bereich Rettistraße, Bayreuther Straße und Strüther Berg. Der „Weinbergknoten“ (St 2255 / Rettistraße / Berliner Straße) bleibt dabei in allen untersuchten Varianten leistungsfähig.

Eine zusätzliche Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit finde am Dienstag, den 18.02.2020 um 18.00 im Angletsaal im Kulturzentrum am Karlsplatz statt.

 

Über die Gremienberatung hinaus seien alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu der bereits auf der Bürgerbeteiligung mit dem Workshop im Oktober angekündigten Informationsveranstaltung eingeladen, in der die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung ausführlich vorgestellt werden.

 

Zur Ableitung von verkehrlichen Maßnahmen berichtet Herr Dipl.Ing Amme, dass basierend auf den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung Maßnahmen in verschiedenen Zeithorizonten vorgeschlagen werden. Neben der Realisierung und Anbindung des Baugebiets Weinberg-West soll dadurch auch die Verkehrssituation im Ansbacher Norden verbessert sowie künftige städtebauliche Entwicklungen perspektivisch ermöglicht werden.

 

Der kurzfristige Zeithorizont sehe folgendes vor:

 

- Realisierung Planfall 3

Einrichtung der Alten Rügländer Straße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden über entsprechende Beschilderung

 

Der mittel- bis langfristige Zeithorizont zeige folgendes auf:

 

- Realisierung Planfall 8, bei städtebaulicher Entwicklung am Strüther Hang

1.    „Entfall“ der Einmündung Alte Rügländer Straße in die Rettistraße

2.    Verlängerung der Bayreuther Straße bis zur St 2255 (Trassensicherung im Bereich Baugebiet Weinberg-West durch Berücksichtigung in der Ausdehnung der Bebauung)

3.    Verlängerung der Bayreuther Straße (Durchbindung!) bis zur B 13

4.    direkte Anbindung des Schulzentrums an die entstehende Spange in der Verlängerung der Bayreuther Straße

 

- Ausbau des Knotenpunktes am Technologiepark/Klinikum zur Anbindung des Weinbergplateaus

 

Die Realisierung des geplanten Baugebietes zeige auf, dass in allen mit dem Verkehrsmodell Ansbach untersuchten und bewerteten Varianten die zusätzlichen Verkehre durch das geplante Baugebiet Weinberg-West an den Knoten leistungsfähig abgewickelt werden können.

 

Zusammenfassend führt Herr Dipl.Ing. Amme aus,

 

  • dass die Planfälle 1 und 2 keine signifikanten Verbesserungen durch einen Kreisverkehr aufzeigen.
  • dass der Planfall 3 keine Veränderung der bereits bestehenden Qualitätsstufe C enthalte.
  • dass im Planfall 6 der maßgebliche Verkehrsstrom aus der Staatsstraße käme.
  • dass der Planfall 8 die Verlängerung der Bayreuther Straße zur Bundesstraße 13 und somit die Anbindung des Schulzentrums an die Querspange aufzeige.

Insgesamt zeige der Kreisverkehr die gleiche Qualitätsstufe wie Lichtanlagen. Sicherheitsbedenken bestünden im Kreisverkehr auf Grund der Zebrastreifen, welche von Fußgängern und Radfahrern intensiv genutzt werden und dadurch auch schwierig für den Fahrzeugverkehr seien.

 

Herr Büschl ergänzt, dass durch die Untersuchungen nun belegt sei, dass die Leistungsfähigkeit der Verkehrsknoten zu den meisten Zeiten gut gegeben sei. Verkehrsstaus entstünden nur in wenigen Situationen. Bei einer Anbindung des Schulzentrums sei eine Verlagerung des Verkehrs im Bereich der Bayreuther- / Berliner Straße signifikant. Bei einer Anbindung der Bayreuther Straße zur B 13 sei der Ankauf von Grundstücken und die Straßenerschließung nötig.

 

Aus dem Gremium

 

  • wurden alle Planfälle ausgiebig besprochen.
  • wurde nachgefragt, ob eine Mischung verschiedener Planfälle realisierbar und finanzierbar sei.
  • wurde über mögliche Einbahnstraßenregelungen diskutiert.
  • wurde der Flächenverbrauch eines Knotens in Verlängerung der Bayreuther Straße angesprochen.
  • wurde auf das ISEK verwiesen und um eine voraussehende Verkehrsplanung gebeten.
  • wurde nach möglichen weiteren kurzfristigen Maßnahmen gefragt.
  • wurde angeregt, langfristig eine Durchbindung bis zur Bundesstraße 13 in Betracht zu ziehen.
  • wurde angeraten, die Anbindung des Klinikums und des Technologieparks im Blick zu behalten.
  • wurde auf zukünftige Baugebiete, einen rechtzeitigen Flächenerwerb und die Erschließungssituationen hingewiesen.
  • wurde der Lärmschutz für das geplante Baugebiet Weinberg-West angesprochen.
  • wurde anhand eines Schriftstücks auf einen schonenden Umgang mit der Natur, insbesondere auf den Flächenverbrauch, sowie den Pflanzen- und Vogelschutz, hingewiesen.
  • wurde die Verkehrswende angesprochen und der ÖPNV als sinnvolle Alternative genannt.
  • wurde um Beachtung für die Belange der Fußgänger und Radfahrer gebeten.
  • wurden weitere Gespräche mit dem Investor angeregt und die ausführliche Befassung mit dem Thema unter Einbeziehung der Bürger positiv bewertet.

 

Herr Dipl.Ing. Amme berichtet, dass sowohl die Bayreuther Straße, als auch der Knoten in der Rettistraße gut ausgebaut seien. Unter Umständen könne eine Verkehrsberuhigung angestrebt werden, um die Verkehrsmengen gut zu bewältigen. Er führt weiter aus, dass für den Fahrzeugverkehr in der Rettistraße eine verkehrsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlage Optimierungspotential biete. Kurzfristig denkbar sei auch eine Einbahnstraßenregelung bzw. eine vorgezogene Haltelinie, dies sei aber langfristig keine Lösung. Es gebe Überlegungen zur Anbindung an die B13, dies sei bei einer Wohnbauentwicklung in diesem Gebiet sinnvoll.

 

Weiterhin stellt er dar, dass die vollständige Situation im gesamten Quartier anhand der getätigten Analysen zu betrachten sei. Nach informativen und konstruktiven Beratungen mit der Verwaltung, seien die Planfälle aus der Bürgerbeteiligung aufgenommen worden, nun können die nächsten Schritte erfolgen. Den Hinweis auf die Verkehrswende sehe er als wichtig an, man werde die Verkehrsprognosen und die Einwohnerentwicklung berücksichtigen.

 

Herr Büschl ergänzt, dass diese Untersuchung sich zur Orientierung zunächst mit dem motorisierten Individualverkehr befasse, jedoch auch an die Radfahrer und Fußgänger gedacht werde. Mit dem Staatlichen Bauamt seien bereits Gespräche zur Anbindung an die Staatsstraße geführt worden, diese werden auch in Zukunft weitergeführt. Im ersten Gutachten sei vorrangig die Auswirkung einer zusätzlichen Bebauung berücksichtigt worden. Das Ergebnis des zweiten Gutachtens zeige die Betrachtung eines größeren Radius. Für die gesamten Projekte seien Millioneninvestitionen nötig.

 

Frau OB Seidel erklärt, dass die Verwaltung mit dem beauftragten Büro alle Möglichkeiten prüfen werde, anschließend werde man sehen, welche Optionen sinnvoll seien. Das geplante Baugebiet „Weinberg West“ sei von Anfang an in den Planungen berücksichtigt worden.

 

Informationen für die Bürger finden auch künftig in Bürgerversammlungen statt.  Mit dem Investor für das Baugebiet „Weinberg West“ werde man die unterschiedlichen Möglichkeiten und Lösungen besprechen. Wie bereits zu Beginn des Sachvortrages angekündigt, werde man den Tagesordnungspunkt mit dem Gutachten in die Fraktionen verweisen.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zur Kenntnis und verweist für weitere Beratungen in die Fraktionen.