Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes – Bestätigung als Kommandant und Stellvertretender Kommandant der FFW Gösseldorf-Wolfartswinden

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.02.2020   HFWA/002/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  22/002/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Kleinlein informiert das Gremium wie folgt:

 

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gösseldorf-Wolfartswinden am 24.01.2020 wurde

 

Herr Peter Ulsenheimer zum 1. Kommandanten

und

Herr Christopher Harris zum Stellvertreter des Kommandanten

 

auf die Dauer von 6 Jahren wiedergewählt.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss und dem Stadtrat.

 

Das Bestätigungsverfahren soll sicherstellen, dass die Gewählten die fachliche und persönliche Voraussetzung besitzen, um die Funktion des Kommandanten bzw. des Stellvertreters des Kommandanten übernehmen zu können.

 

Die fachliche Qualifikation und die gesundheitliche Eignung wurde am 24.01.2020 für beide von Herrn SBI Beck bestätigt.

 

Herr Ulsenheimer und Herr Harris besitzen die für die Funktionen notwendigen Lehrgänge.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

Herrn Peter Ulsenheimer als 1. Kommandanten

und

Herrn Christopher Harris als Stellvertreter des Kommandanten

 

der Freiwilligen Feuerwehr Gösseldorf-Wolfartswinden auf die Dauer von 6 Jahren zu bestätigen.