Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.02.2020   HFWA/002/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen

6.1.      Erstwohnsitzkampagne – Antrag der BAP

 

Herr Jakobs berichtet vom Antrag der BAP vom 05.02.2020, den am 16.09.2014 im HFWA beschlossenen Betrag für die Erstwohnsitzkampagne von bisher 84 € auf 104 € zu erhöhen, damit eine Anpassung an die Beitragserhöhung des Studentenwerkes zum 01.10.2020 stattfinden kann. Die Entscheidung darüber sei eine laufende Aufgabe der Verwaltung gem. § 14 Satz 2 Nr. 14 GeschOStR und falle daher in die Entscheidungskompetenz der Oberbürgermeisterin. Frau Oberbürgermeisterin Seidel verfügte bereits über die Anpassung. Ausreichende Haushaltsmittel stünden zur Verfügung und würden im kommenden Haushaltsjahr in entsprechender Höhe veranschlagt werden.

 

 

6.2.      Sanierung Bauhof – Antrag der Offenen Linken

 

Herr Jakobs unterrichtet das Gremium zum Antrag der OLA vom 03.02.2020, die bisherigen Sanierungspläne des Bauhofs im nächsten Bauausschuss vorzustellen, darüber, dass dies auf der Agenda stünde und vor der Sommerpause geschehen soll. Die bisherigen Planungen müssten an die aktuellen Bedarfe angepasst werden. Diese müssten in den nächsten Monaten mit den Kunden des Betriebsamtes sowie dem Betriebsamt abgestimmt werden.

 

 

6.3.      Betreuung der Grundschulkinder – Antrag von Bündnis 90/Die Grünen

 

Herr Jakobs gibt bekannt, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 10.02.2020 den Antrag stellten, im Bauausschuss oder Stadtrat, die Pläne zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder für die Ansbacher Schulen vorzustellen. Er erläutert, dass das Investitionsprogramm des Freistaates Bayern vorwiegend die Hortförderung fokussiere und somit in Konkurrenz zur Ganztagsschule und zur bisherigen bestehenden Mittagsbetreuung, die durch Elternbeiträge finanziert werde, stünde. Derzeit ist noch nicht klar, inwieweit diese Form der Betreuung künftig in Anspruch genommen werden würde. Darüber hinaus sehe auch der Bayerische Städtetag kaum Chancen, dieses Förderprogramm zu nutzen, er ginge bereits jetzt schon von einer Überzeichnung aus. Denn die Förderung gelte rückwirkend zum 10.09.2018 und wurde für 10.000 Betreuungsplätze angedacht, allein in Ansbach gäbe es derzeit 1.406 Grundschüler. Herr Jakobs erklärt, da die Kinderbetreuung auch im Grundschulalter zunehmend nachgefragt werde, dass eine Projektgruppe gegründet worden sei und sich mit diesem Thema befasse.

 

 

6.4.      Verlagerung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes

 

Herr Porzner schlägt vor, dass der Stadtrat als Souverän ein Dankesschreiben an den Ministerpräsidenten Markus Söder schicken solle, nachdem er sich für Ansbach als Sitz des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen habe.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass sie bereits zwei Schreiben an Herrn Dr. Söder versandt habe. Sie sagt aber zu, ein weiteres Schreiben zu verfassen und schlägt vor, dass alle Stadtratsmitgliedeer unterschreiben sollen. Dies wird so akzeptiert.

 

6.5.      PFC-Gutachten

 

Herr Schaudig bittet um Informationen, wann und wie die Herausgabe des Giftgutachtens durch die US-Armee erfolgen kann.

 

Herr Kleinlein erklärt, dass zunächst die Weitergabe des Gutachtens explizit durch die US-Armee verboten worden sei. Im Anschluss habe die US-Armee zwar erklärt, sich nicht in den Informationsaustausch unter den Behörden einmischen zu wollen, eine Freigabe bedeute dies jedoch nicht. Somit könne derzeit den Mitgliedern des Stadtrates nur eine Einsichtnahme gewährt werden. Die Stadt habe keinerlei Interesse daran, das Gutachten geheim zu halten, aber man müsse die rechtlichen Vorgaben einhalten. Derzeit würden die Anträge auf Herausgabe des Gutachtens nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) bearbeitet werden. Der US-Armee habe man eine Frist von zwei Wochen bis zur Stellungnahme eingeräumt. Danach müsse die Stadt die vorgebrachten Argumente abwägen, die gegen eine Herausgabe sprächen.

 

Herr Illig erkundigt sich nach den Kosten der Bodensanierungsmaßnahmen.

 

Herr Kleinlein führt hierzu aus, dass Kosten im Gutachten genannt werden, die aber vor allem die US-Armee betreffen würden. Jedoch könnten gerade deren Bezifferung der Grund dafür sein, dass das Gutachten nicht vollständig herausgegeben werden soll. Denn wenn diese Zahlen bekannt werden würden, könnten diese Einfluss auf die anstehenden Ausschreibungen haben.

Grundsätzlich ist sich das Gremium dahingehend einig, dass es gut sei, dass die Fachbehörden das Gutachten beurteilen, da auch Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld durchgeführt werden müssten (man müsse u. a. die Grundwasserströme kennen) und dass so schnell wie möglich mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden sollte.