Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: PFC-Schaden Ansbach-Katterbach; Informationen durch Oberst Pierce, US-Army

BezeichnungInhalt
Sitzung:30.01.2020   SR/001/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau OB Seidel begrüßt die Vertreter der US-Armee, Herrn Oberst Steven Pierce, den Umweltfachmann Herrn Stephan Haas und für die Übersetzung Frau Bianca Sowders.

 

Sie berichtet, dass das Gutachten zur Sanierung des PFC Schadens der Kaserne Katterbach nun in deutscher Sprache vorliege. Lange habe man auf das Gutachten gewartet, auf den verschiedensten politischen Ebene sowie Behörden und bei der US-Armee habe man kontinuierlich nachgefragt und nachgehakt. Zuletzt hatte man gefordert, dass das Gutachten bis zur Stadtratssitzung in deutscher Fassung vorliegen soll. Zuerst sei es in englischer Sprache eingegangen und letztendlich sei es am vergangenen Donnerstag auch in deutscher Sprache übergeben worden. Es handle sich um ein über 500 Seiten starkes Fachgutachten, welches nicht einfach zu lesen sei. Vor dem Einstieg in das Thema selbst, wird Herr Kleinlein noch auf formale Fragen eingehen.

 

Herr Kleinlein teilt mit, dass das Gutachten in deutscher Sprache neben der Stadtverwaltung auch an das Landratsamt (Wasserrecht), das Wasserwirtschaftsamt, die BImA Nürnberg und die Bayer. Staatskanzlei übergeben wurde. Die Fachbehörden (WWA, AELF und Gesundheitsamt) wurden auch bereits um eine Stellungnahme gebeten, diese stehen jedoch noch aus.

 

Er berichtet weiter, dass zwei mündliche Anfragen aus dem Stadtrat auf Herausgabe des Gutachtens eingegangen seien. Man habe daraufhin bei der US-Army nachgefragt, ob und an wen (Stadtrat, Bürger, Homepage...) das Gutachten herausgegeben werden darf. Heute Morgen habe man die Antwort erhalten, dass keine Weitergabe über den Kreis hinaus, der das Gutachten bereits habe, erwünscht sei. Dies gelte auch für die Weitergabe an Stadträte.

In diesem Zusammenhang ging dann heute Morgen ein Antrag der CSU-Fraktion auf Herausgabe des Gutachtens ein. Herr Kleinlein erläutert, dass die Dringlichkeit hierbei keine Rolle spiele, da man ja bereits im entsprechenden TOP sei und man daher einfach darüber abstimmen könne. Er müsse jedoch darauf hinweisen, dass Frau OB Seidel diesen Beschluss nicht vollziehen dürfte, da ihr dies subjektiv unmöglich sei.

 

Herr Schaudig teilt mit, dass man den Antrag wohl aufrechterhalten werde und auf eine Abstimmung bestehen werde, dies aber auch abhängig von den Ausführungen von Oberst Pierce machen werde.

 

Herr Kleinlein stellt anhand einer Karte dar mit welchen Gebieten sich das Gutachten befasse. Es gebe ein on-post-Gebiet und ein off-post-Gebiet.

 

Das Gutachten befasse sich on-post mit 3 Bereichen:

 

1. Alter Feuerlöschübungsplatz (126)

Im Rahmen der Untersuchungen konnte der Schaden nicht abschließend eingegrenzt werden. Derzeit seien noch keine konkreten Handlungsempfehlungen möglich, da noch weiter untersucht werden müsse.

 

2. Ehem. Feuerlöschübungsplatz (104)

Der Gutachter schlägt folgendes Vorgehen vor: Sanierung/Behandlung des Schadenherdes durch Aushub von 28.500 Kubikmetern bis zu einer Tiefe von 2m. Die Behandlung erfolge mit Adsorbentien, abschließend erfolge wieder eine Verfüllung. Pilotversuche seien allerdings erforderlich, da bisher noch kein anerkanntes Verfahren zur Beseitigung des PFC aus dem Boden bekannt sei.

 

3. Abstromsicherung an der Westseite des Kasernengeländes:

Dies wird aus gutachterlicher Sicht als die dringendste Maßnahme angesehen. Auf einer Länge von 350 m sollen Grundwasserbrunnen (20) errichtet werden, in denen Messungen erfolgen sollen und später auch die Behandlung per „Pump and treat“. Ziel sei es, dass kein belastetes Wasser mehr das Gelände verlasse.

 

Dies sei grob zusammengefasst der Inhalt des Gutachtens.

 

Frau OB Seidel richtet sich an Col. Pierce und stellt ihm drei Fragen:

Was sagen Sie zu dem Gutachten? Wie soll es weitergehen? Wie sieht der Zeitplan aus - was wird wann und wie passieren?

 

Col. Pierce bedankt sich für die Grafik, diese wird sehr helfen, den Prozess zu erklären. Er bedankt sich auch für die Möglichkeit zum Stadtrat über die kürzlich abgeschlossene Untersuchung sprechen zu können. Das US-Verteidigungsministerium sei sich darüber bewusst, was es bedeute und man bemühe sich, die beste und effizienteste Lösung zu finden. Er wisse, dass die Stadt Ansbach lange auf die Ergebnisse gewartet habe, die US-Army ebenfalls. Man sei sich der Bedenken durchaus bewusst und verspreche mit allen Beteiligten im Gespräch zu bleiben. Er macht deutlich, dass die Soldaten, Zivilangestellten und deren Familien auch in dieser Stadt leben und arbeiten, die gleiche Luft atmen und das gleiche Wasser trinken. Man teile daher die gleichen Sorgen. Ziel sei es, zeitnah und umfassend zu informieren. Er werde heute eine kurze Zusammenfassung des Gutachtens abgeben und dann mit dem weiteren Vorgehen abschließen.

Um zu verstehen wo man heute stehe, sei es ihm wichtig einige Hintergrundinformationen zu geben. Weltweit haben Tests erhöhte PFC-Werte ergeben. Seit dem Jahr 2000 verwendet die USAG keinen PFC-haltigen Schaum mehr, hat diesen aber noch mitgeführt. Wichtig zu erwähnen sei auch, dass die Feuerwehr den Löschschaum immer gemäß den Vorschriften verwendet hat. 2011 wurde der Schaum dann komplett nach den EU-Richtlinien ausgetauscht. Nun möchte er einige ergriffene Maßnahmen hervorheben: 2014 wurde die Begutachtung des Bodens eingeleitet und es wurde PFC identifiziert. Daraufhin wurden weitere Untersuchungen eingeleitet. 2015 unternahm die Army einen Vorstoß, die PFC-Freisetzungen anzugehen, die auf die Army zurückzuführen waren. Im selben Jahr fanden Beprobungen statt. 2016 wurden Ergebnisse vorgelegt. Kurz darauf installierte die USAG ein Pump- und Aufbereitungssystem. Dieses entfernt PFC-Bestandteile aus dem Wasser, welches den Katterbach speist. Des Weiteren wurde ein Teil der Regenwasserinfrastruktur nachgerüstet. Einige Regenentwässerungssysteme wurden saniert, aus denen unter anderem Wasser dem Milmersbach zufließt. Die Umweltabteilung der US-Army wird die Systeme weiter überwachen. Weitere PFC-Untersuchungen wurden im Jahr 2017 beauftragt. Ein unabhängiges Unternehmen führte die Studie durch. Die ursprüngliche Einschätzung zur Fertigstellung im März 2019 konnte leider nicht eingehalten werden, da Nacharbeiten nötig waren. Im Dezember 2019 wurde nun ein technisch solider Bericht zugestellt. Die Daten aus der kürzlich durchgeführten Studie zeigen, dass die PFC-Konzentration an zwei Standorten die Bayerischen Richtlinien übersteigen. Aufgrund dessen sind Maßnahmen erforderlich, um dies zu reduzieren. Sowohl in Deutschland als auch in den USA gibt es Verfahren zur Dekontaminierung innerhalb und außerhalb der Kaserne. Diese Verfahren werden verfolgt.

Beim einen Standort (104) handle es sich um das ehem. Feuerwehrübungsgelände. Dieses sei von einer Grünfläche umgeben. Zuletzt wurde es im Jahr 2000 für die Ausbildung von Feuerwehrleuten genutzt. Der zweite Standort (126) sei auch ein altes Feuerwehrübungsgelände und werde seit mind. 30 Jahren nicht mehr für die Ausbildung genutzt.

Beim Standort 104 seien die Bedingungen ausreichend gut untersucht. Die empfohlene Sanierungsmaßnahme beinhalten die Installation von Entnahmebrunnen, eine Grundwasserabreinigung mit anschließender Einleitung in ein Oberflächengewässer bzw. Versickerung sowie auch die Aushebung der Erde und anschließende Rückverfüllung der aufbereiteten Erde.

 

Beim Standort 126 konnten die Bedingungen nicht so gut festgestellt werden. Der Standort ähnelt aber hinsichtlich der Geographie und der PFC-Komponenten dem anderen. Man gehe daher davon aus, dass die Sanierungsmaßnahmen ähnlich ausfallen werden.

 

Auf Grundlage dieser Informationen werde er jetzt auf den Weg Richtung Zukunft eingehen. Die USAG überbrachte am Donnerstag die deutsche Version des Gutachtens. Die Sanierungsmaßnahmen werden weiter fortgesetzt. Alle Sanierungsprojekte müssen mit dem Army Environmental Command abgestimmt werden. Dies sei die Entscheidungsbehörde für empfohlene Sanierungsprojekte weltweit. Dieser Prozess der Army erfordere ausreichend Daten und ein klares Verständnis, die Sanierung müsse gut durchdacht und wissenschaftlich fundiert sein. Das Army Environmental Command entscheidet derzeit über eine Vorlage. Nach der Genehmigung dieses Planungsentwurfs wird das Army Environmental Command einen Auftrag zur Sanierung erteilen. Bis dahin werde er selbstverständlich regelmäßig Updates und Infos weitergeben, sobald diese zur Verfügung stehen. Der Sanierungsprozess wird in der Kaserne (on-post) stattfinden, der Zweck sei, jeglichen Ausfluss von PFC zu unterbinden. Die BIMA verfüge über ein Regulierungsverfahren zur Beseitigung außerhalb der Kaserne (off-post). Die BImA entscheide auch, ob dies berechtigt sei. Separate Untersuchungen außerhalb der Kaserne wurden genehmigt und werden von der Stadt Ansbach durchgeführt. 75 % der Sanierungskosten, die nachgewiesenen durch die Army verursacht wurden, werden durch den US Claims Services erstattet, 25% trägt die BImA. Die USAG ist ihren Aussagen treu geblieben, müsse aber weiter an diesem wichtigen Unterfangen arbeiten. Im Oktober 2019 traf man sich mit Vertretern der Stadt Ansbach. Die Umweltteams tauschten Informationen aus. Im November 2019 wurde dann wieder berichtet. Im Januar 2020 sei man nun im ständigen Kontakt mit den Ansprechpartnern der Stadt, des Landkreises und des Freistaates gewesen. Man werde auch weiterhin zusammenarbeiten, er verspreche die Stadt und alle Beteiligten auf dem Laufenden zu halten. Die US-Armee ist in diesem Land auf Einladung der Bundesregierung und nimmt den Schutz der Bevölkerung und gleichzeitig auch die Verpflichtungen als NATO-Partner sehr ernst.

 

Frau OB Seidel bedankt sich für die Ausführungen. Col. Pierce habe kurz skizziert wie der Prozess weitergehen kann und welche Schritte ergriffen werden müssen. Bisher sei aber noch nichts passiert. Sie hätte daher gerne nochmal gewusst, wie die zeitliche Vorstellung des Lösungsweges aussehe.

 

Col. Pierce antwortet, dass er keinen Zeitrahmen vorgeben könne. Der Prozess ist so wie er ist und es werde an einer Entscheidungsvorlage gearbeitet. Er verspricht aber, dass er die Stadt in den Entscheidungsprozess involvieren wird.

 

Frau OB Seidel fragt nach, wie lange vergleichbare Prozesse gedauert haben.

 

Col. Pierce sagt, dass ihm kein ähnlicher Prozess bekannt sei. Er werde sich aber gerne erkundigen. Gelder seien für die Sanierung vorhanden - jedes Jahr werden Gelder für Umweltprojekte zur Seite gelegt.

 

Frau OB Seidel bittet, diese Erkundigung einzuholen.

 

Herr Kleinlein informiert zu den erwähnten off-post-Bohrungen, dass diese in der Tat bereits beauftragt seien. Diese haben jedoch noch nichts mit den Sicherungsmaßnahmen zu tun.

 

Herr Deffner erkundigt sich, ob die Daten hinsichtlich der Fließrichtung inzwischen vorliegen, damit man mit der off-post-Sanierung beginnen könne.

 

Herr Brenner antwortet, dass sich das Wasserwirtschaftsamt und das Umweltamt bereits Gedanken gemacht haben, wo Messstellen errichtet werden sollen. In der Tat haben hierfür Erkenntnisse aus dem Gutachten geholfen, die Positionierung konnte dadurch verbessert werden. Das geologische Dreieck sei etwas nach Norden gerückt. Der Auftrag zur Errichtung der drei erforderlichen Grundwassermessstellen konnte bereits erteilt werden, man warte nun darauf, dass die Bohrfirma beginnt. Der Zeitrahmen zur Bestimmung der Fließrichtung sei schwierig zu benennen, da das WWA als Fachbehörde zuständig sei. Er werde sich aber gerne erkundigen.

 

Herr Schaudig bedankt sich bei Col. Pierce, dass ihm die transparente Zusammenarbeit wichtig sei. Deswegen habe er auch die Frage, was die US-Armee daran hindere, die Genehmigung zu erteilen, dass die Stadträte von dem Inhalt des Gutachtens erfahren. Er fragt nach, welche Vorschriften verbieten würden, das Gutachten herauszugeben, denn es sei ja bekannt, dass der Stadtrat die Behörde der Stadt Ansbach sei. Er sagt, dass die CSU sich nicht an den Protesten beteilige, die vor der Sitzung draußen abgelaufen seien, sondern mitarbeiten wolle. Wenn das Gutachten nicht preisgegeben werde, komme bei den Gegnern der Verdacht auf, dass etwas zu verbergen sei. Dem wolle die CSU nicht folgen. Zumindest eine Einsichtnahme in das Gutachten werde erwartet.

 

Herr Hüttinger bedankt sich für die Informationen und die angekündigte Transparenz. Er halte es für zwingend notwendig, dass diese Transparenz auch gegenüber der Bevölkerung und dem Stadtrat, nicht nur gegenüber der Stadtverwaltung, gewahrt werde. Er verstehe nicht, warum die Herausgabe des Gutachtens verweigert werde.

 

Col. Pierce sagt, dass er mit dem Hauptquartier Rücksprache halten wird und dann sehen wird, was das Ergebnis sei. Als Minimum sichert er zu, dass er die Ergebnisse des heutigen Berichts freigeben wird. Er müsse diese aber erstmal für sich zusammensetzen. Man werde auf jeden Fall das heutige Statement veröffentlichen.

 

Herr Meyer sagt, dass es ganz wichtig sei, dass die Öffentlichkeit von dem Gutachten erfahre. Deswegen habe er die Bitte an die Oberbürgermeisterin, das Gutachten herauszugeben. Die Bevölkerung habe das Recht mitzuhelfen und die US-Armee wird sie wegen der Herausgabe bestimmt nicht verklagen.

 

Herr Kleinlein weist darauf hin, dass das Gutachten dem Urheberrecht unterliege und geschützt sei. Das Urheberrecht liege beim Gutachter und mit Bezahlung gehe es an den Auftraggeber weiter. In keiner dieser Rollen findet sich die Stadt Ansbach wieder.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass sie sich an Recht und Gesetz halten muss und wird. Sie werde nachdrücklich fordern, dass der Stadtrat möglichst viele Information erhalte. Die Bürger sollten die Informationen zumindest in komprimierter Form erhalten, denn das Gutachten sei für den Einzelnen so nicht lesbar. Besser wäre es komprimiert und leichter verständlich, so dass die Bürgerinnen und Bürger über Inhalt und Vorgehen informiert sind. Für den Stadtrat sei das ganze Gutachten wichtig, da dieser die Entscheidung tragen müsse.

 

Herr Deffner sagt, dass er der Ansicht sei, dass Frau OB Seidel das Gutachten herausgeben müsse. Jede Person habe nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Umweltinformationen. Hierbei spiele es keine Rolle, von wem diese Informationen kommen. Im Umweltinformationsrecht steht, dass die Herausgabe von Informationen verpflichtend sei – an jedermann.

 

Herr Kleinlein entgegnet, dass im Umweltinformationsgesetz ein förmliches Verfahren stattfinde. Hierzu sei ein Antrag nötig, die Betroffenen seien dann zu informieren, Stellungnahmen werden eingeholt, diese werden überprüft und dann werde das Verfahren abgeschlossen.

 

Herr Deffner teilt mit, dass die CSU dann hiermit den Antrag stelle.

 

Frau OB Seidel macht deutlich, dass die Diskussion in der Sache nicht weiterhelfe, da hinsichtlich Umsetzung von Maßnahmen damit noch nichts geschehen würde. Es müsse aber schnell etwas passieren. Man warte seit 3 Jahren auf das Gutachten, aber nicht, damit man das Gutachten in der Hand habe, sondern damit endlich etwas zur Beseitigung der Schadstoffe geschehe und die Bevölkerung geschützt werde. Darauf komme es an. Es dürfe nun keine Verzögerung mehr geben. Das Augenmerk müsse darauf liegen, dass sich die Schadstoffe nicht weiter ausbreiten.

 

Herr Porzner sagt, dass Frau OB Seidel recht habe. Man müsse Maßnahmen ergreifen, um die Bevölkerung zu schützen. Noch mehr könne man diese jedoch mit der entsprechenden Transparenz schützen. Der Stadtrat sei die oberste Behörde der Stadt Ansbach und Frau OB Seidel halte dieser gegenüber Informationen zurück.

Er berichtet weiter, dass es sich ja um einen Stofflöschschaum handelt, der ganz regulär verwendet wurde. Er erkundigt sich daher, wo denn eigentlich die Übungen unserer Feuerwehren stattgefunden haben, denn vielleicht gebe es auch noch andere Stellen wo Maßnahmen notwendig seien.

 

Herr Böhmer bestätigt, dass die Ansbacher Feuerwehr auch PFC-haltige Löschschäume vorgehalten habe, dies sei bis 2011 der gängige Stoff gewesen. Er teilt mit, dass gemeinsame Löschübungen von der Ansbacher Feuerwehr mit der amerikanischen Feuerwehr auch in Katterbach durchgeführt wurden. Ihm sei kein anderer Löschübungsplatz bekannt.

 

Frau OB Seidel bittet Col. Pierce nachdrücklich darum, das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Sie bittet kurzfristig über eine entsprechende positive Information.

 

Herr Fabi ist der Ansicht, dass die Ausführungen einen heute nicht weitergebracht haben. Er wäre gerne vorab schon über den Inhalt des Gutachtens informiert gewesen. Es bringe nichts, auf dieser Grundlage etwas zu entscheiden. Col. Pierce gehe irgendwann wo anders hin, aber wir müssen hier weiterleben. Herrn Schaudig werde dies nicht gefallen, aber vor der Tür seien keine „Gegner“ die protestieren, sondern besorgte Bürger. Diese haben das Recht sich hinzustellen und ihren Protest kund zu tun.

 

Col. Pierce sagt, dass er die Sorgen teile. Seine Familie lebt hier seit 2 ½ Jahren und er wird noch 6 Monate hier sein. Auch vorher hat er schon mal 5 Jahre hier gelebt und er hoffe, dass er auch danach noch mit seiner Familie hier sein kann. Seine Familie ist hier zu Gast und man habe selbstverständlich Interesse das wunderschöne Land zu erhalten. Eine Zusammenarbeit sei sehr wichtig, um die Probleme zu lösen.

 

Herr Forstmeier sagt, er habe noch einige Fragen zum Gutachten:

1. Er bittet noch um Auskünfte zur Fließrichtung und wie die Sicherung zustande kommt.

2. Zu einer guten Information gehört auch die Höhe der Schadstoffwerte und wie hoch die Werte über den Grenzwerten liege.

3. Bereiche des Gutachtens, die man herausgeben könne, sollte man auch herausgeben. Er schlägt vor, dass man die nichtöffentlichen Stellen schwärze.

4: Er fragt, was das Gutachten über den alten Löschplatz am Urlasgelände aussage, denn dort haben ja auch Übungen stattgefunden.

 

Herr Kleinlein antwortet

zu 1), dass das gezeigte Bild keine amtliche Karte sei, sondern nur der Veranschaulichung diene. Die eingezeichnete Sicherung sei nicht maßstabsgetreu.

zu 3), dass das Urheberrecht die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Ausstellung umfasse, nicht aber die Einsichtnahme.

 

Col. Pierce antwortet

zu 4), dass am Urlas seiner Kenntnis nach der PFC-Schaum niemals benutzt wurde. Dies habe der Feuerwehrchef ausgesagt, der schon sehr lange vor Ort ist. Dieser sei von Anfang an dabei und habe versichert, dass der Stoff dort niemals verwendet wurde. Das Übungsgerät am Urlas wurde mit Gas befeuert.

 

Herr Haas antwortet,

zu 1), dass die Sicherung nur symbolisch eingemalt sei. Diese werde selbstverständlich so angepasst, wie nötig.

zu 2) die Schadstoffmenge am nördlichen Platz sei wesentlich geringer als am Platz 104. Es gebe am nördlichen Platz aber noch keine abschließenden Ergebnisse. Man sei dort noch in der Phase der Detailuntersuchung. Er könne keine Zahlen nennen, aber das Gutachten ist ja einsehbar bei der Stadt Ansbach.

 

Col. Pierce ergänzt

zu 2), dass man 2-3 Größenordnung über den Stufenwerten aus dem Bayer. Leitfaden liege. Ca. 79-mal über den Bewertungskriterien. Im Grundwasser 0,1 Mikrogramm, das seien dann 7900 Nanogramm pro Liter. Im Boden sei der Wert dann niedriger. Dies passe nicht zusammen, daher habe man noch weiteren Untersuchungsbedarf. 5700 Nanogramm pro Liter bedeutet 14 x über Stufenwerten nach dem Bayerischen Leitfaden. Diese Zahlen sagen wenig, ohne es einzuordnen.

 

Herr Meyer erkundigt sich, ob er es richtig verstanden habe, dass es sich um eine 100-fache Überschreitung handle.

 

Herr Haas antwortet, dass der Maximalwert genannt wurde. Die umfangreiche Begutachtung habe ergeben, dass im Boden 38 kg PFC seien. Jedes Jahr gehen 20 g davon ins Grundwasser über. Diese 20 Gramm auf x Jahre gerechnet, ergeben 1-2 kg PFC im Grundwasser am Standort 104. Dies müsse man jetzt versuchen durch die Abwehrbrunnen aufzuhalten. Man könne noch nicht sagen, wie viel schon nach außen gelangt ist. Dies werden die off-post-Beprobungen der Stadt Ansbach ergeben.

 

Herr Böhmer ergänzt, dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge handle. Einmal gehe es um den Boden, der die Stoffe noch beinhalte. Dies werde aber nicht in Feststoffen gemessen. Dabei bildet man die Auslaugung des Bodens durch Niederschlagsereignisse im Labor nach. Schüttelversuche ergeben, was ausgeschwemmt werde. Dadurch ergibt sich ein Wert, zu welchem aber noch die verschiedenen Bodenschichten kommen, welche auch als Filter dienen. Dann gibt es noch die Werte, die man tatsächlich im Grundwasser misst. Schwellenwerte definieren, welche Menge ein Mensch lebenslang über das Trinkwasser aufnehmen könnte. Im Leitfaden werden 13 Einzelstoffe genannt. Dann müsse man die Analyse und den Schwellenwert vergleichen. Für diesen bestimmten Stoff habe man aber keinen Maßnahmenwert. D.h. es gebe keinen „Katalog“ der einem sage, bei diesem Wert müsse man sanieren oder bei diesem Wert müsse man reagieren. In dieser Phase befinde man sich jetzt.

 

Frau OB Seidel bittet Col. Pierce, zu klären, ob er heute noch zumindest das Summary an die Stadträte herausgeben kann. Dies seien die zusammenfassenden Seiten am Anfang des Gutachtens.

 

Herr Illig sagt, er möchte die Zeit für Fragen an Col. Pierce nutzen. Er habe einen bemerkenswerten Widerspruch wahrgenommen. Als es darum ging, dass die USAG festgestellt hat, dass Verunreinigungen da sind hat Col. Pierce darauf hingewiesen, dass dies nicht nur in Katterbach ein Problem sei, sondern weltweit und auch von zivilen Feuerwehren und demzufolge müsse es hunderte von betroffenen Standorten geben. Wenn es nun aber um die Maßnahmen gehe, dann brauche man für einen einzigen Standort jahrelange Untersuchungen. Seiner Ansicht nach, sei eine Zusammenarbeit zwischen all den Standorten erforderlich. Man sollte die Vergleichsdaten möglichst schnell heranziehen.

 

Herr Kleinlein antwortet, dass es zwei Aspekte gebe. Es gebe noch kein Verfahren, dass geeignet ist, die Schadstoffe aus dem Boden zu extrahieren. Aus dem Wasser dagegen schon. Es müssen erst Versuche hinsichtlich tatsächlich wirksamer Verfahren durchgeführt werden. Außerdem muss natürlich jeder Standort für sich untersucht werden. Hierfür seien viele Messstellen erforderlich.

 

Col. Pierce sagt, er verstehe die Bedenken, aber jeder Standort muss einzeln untersucht werden. Schon allein die Katterbacher Bereiche 104 und 126 müssen getrennt untersucht werden, denn ohne die richtige Maßnahme mache man den Schaden vielleicht noch schlimmer.

 

Herr Schaudig entgegnet Herrn Fabi, dass die Bezeichnung „Gegner“ nicht unangemessen sei, wenn auf den Plakaten Soldaten als Terroristen bezeichnet werden. Es seien Gegner der US-Armee dabei, auch wenn besorgte Bürger dabei sind. Hinsichtlich des Antrages der CSU, sagt Herr Schaudig, dass sie weiter an diesem festhalten. Er erkenne den guten Willen von Frau OB Seidel, aber eine Einsichtnahme sei bei einem rund 600 Seiten Gutachten nicht ausreichend. Daher habe er im Antrag auch „geeignete Kenntnisnahme“ formuliert. Hiermit sei die Herausgabe gemeint. Er wird dies im Antrag noch ergänzen und auch, dass die Herausgabe innerhalb von 2 Wochen erfolgen sollte. Pro Fraktion würde ein Gutachten reichen - oder auch, dass sich 2 oder 3 Fraktionen ein Gutachten teilen.

 

Frau OB Seidel betont, dass sie das Gutachten gerne herausgeben würde, aber dies unter Umständen nicht dürfe. Sie wird sich gerne an die Rechtsaufsichtsbehörde wenden und dort nachfragen, was möglich ist, denn sie müsse sich rechtmäßig verhalten.

 

Co. Pierce sagt, dass sich nun im nächsten Schritt die Umweltabteilungen zusammensetzen und den Bericht gemeinsam bearbeiten werden. Der Vertragsnehmer wird dann am Ende wieder einen Besuch machen und die Ergebnisse vorstellen.

 

Frau OB Seidel bittet Col. Pierce nochmals, das Headquarter um Freigabe des Gutachtens zu bitten und heute bereits die 9 Seiten Summary für die Stadträte freizugeben.

 

Herr Meyer sagt, dass das WWA von einem Chemikalien-Potpourri gesprochen habe. Er erkundigt sich, ob dies alles abgeprüft wurde. Eine Antwort wurde bis Januar versprochen. Er bittet außerdem, auch am Urlas auf die Schadstoffe zu prüfen, denn die Aussagen, dass dort kein PFC-Schaum verwendet wurde, beruhen auf Hörensagen des Feuerwehrchefs. PFC sei viel schädlicher als angenommen, daher ist eine Sanierung dringend geboten.

 

Herr Böhmer entgegnet, dass nach den Ergebnissen in den Bereich des ehemaligen Feuerübungslöschplatzes keine weiteren Schadstoffe gefunden wurden, außer PFC – die Schadstoffgruppe PFC bestehe aber aus mehrere Einzelschadstoffen.

 

Frau Homm-Vogel teilt mit, dass sich in diesem Raum wenige Personen mit Fachwissen befinden. Sie bittet daher um eine Zusammenfassung der Schwellen- und Grenzwerte, damit man sich etwas vorstellen könne. Außerdem sollten bis zum „go“ durch die US-Armee auch die deutschen Behörden in die Gänge kommen. Seitens des WWA sei nun bis Ende Januar nichts passiert. Man müsse auf allen Ebenen, regional und auf Bundesebene, auf dieses Thema aufmerksam machen.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass das Summary eine Zusammenfassung des Gutachtens sei, daher habe sie Col. Pierce um die Herausgabe gebeten.

 

Herr Stephan weist darauf hin, dass 20g 20 Mio. Mikrogramm pro Jahr seien. Der Schwellenwert liege bei 0,1 Mikrogramm. Es mache keinen Sinn, wenn die deutschen Behörden off-post mit der Sanierung beginnen und täglich der verseuchte Stoff noch nachlaufe. Er möchte wissen, wann die US-Armee endlich beginnen wolle, den Schadstoffeintrag zu beenden und ob Herr Haas in seiner Umweltbehörde überhaupt genug Mitarbeiter habe, um die Maßnahmen zu kontrollieren.

 

Col. Pierce teilt mit, dass die Verteidigungsbehörde in Texas aber auch in Europa Büros habe. Die Gelder seien bereits bereitgestellt. Es wurde nun diese Entscheidungsvorlage erstellt, welche nötig für die nächsten Schritte sei. Der ganze nötige Prozess werde so schnell wie möglich gegangen, er könne aber keinen Zeitrahmen nennen.

 

Frau OB Seidel macht deutlich, dass man keine Geduld mehr habe. Man müsse alles tun, um den Prozess zu beschleunigen. Man dürfe keine Zeit mehr verlieren, denn die Schadstoffe breiten sich stetig weiter aus.

 

Herr Fabi sagt, er gebe Herrn Stephan recht, die Ursache müsse beseitigt werden. Er fragt, ob man bis dahin off-post noch nichts machen könne.

 

Herr Böhmer teilt mit, dass im Außenbereich die Grundwassermessstellen konzipiert und die Verträge mit den Privatpersonen (Grundstücksbesitzern) abgeschlossen wurden. Man müsse nun die Witterung abwarten, sobald es diese zulasse, werde man baldmöglichst die Bohrungen niederbringen. Damit wäre dann erstmals in unmittelbarer Nähe der Grenze ein Bild möglich, ob es eine Schadstofffahne gibt.

 

Frau OB Seidel bittet Herrn Schaudig, seinen Antrag zu formulieren. Sie betont, dass sie dem Antrag zustimmen werde, da auch sie dafür sei, dass der Stadtrat das Gutachten erhalte. Sie sei aber auch das Vollzugsorgan des Stadtrates und dürfe nur rechtmäßige Beschlüsse vollziehen und werde sich daher zur Klärung an die Rechtsaufsichtsbehörde wenden.

 

Herr Schaudig stellt im Namen der CSU-Fraktion folgenden Antrag:

 

Den Fraktionsvertretern wird eine geeignete Kenntnisnahme (Herausgabe) des Gutachtens zum PFC-Schaden in Katterbach spätestens innerhalb von 2 Wochen gewährt.

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

Herr Meyer erkundigt sich zum Stand der Rückgabe der Barton Barracks und deren Altlasten.

 

Col. Pierce teilt mit, dass im Jahr 2015 die Bekanntmachung veröffentlicht wurde, dass Barton 2021 schließen soll. Diese Entscheidung wurde vom Verteidigungsminister der USA gefällt. Bis zu jetzigen Zeitpunkt ist dies unverändert und die Entscheidung kann auch nur der Verteidigungsminister der USA wieder ändern. Wenn sich hier etwas ändern sollte, werde dies auch bekanntgegeben. Altlasten seien ihm nicht bekannt.

 

Herr Kleinlein ergänzt, dass er unter dem TOP Bekanntgaben dazu noch etwas sagen werde

 

Frau OB Seidel bedankt sich bei Col. Pierce, Herrn Haas und Frau Sowders für den Besuch und die Informationen und unterbricht anschließend die Sitzung für eine kurze Pause.