Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 30.01.2020 SR/001/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau OB Seidel
begrüßt die Vertreter der US-Armee, Herrn Oberst Steven Pierce, den
Umweltfachmann Herrn Stephan Haas und für die Übersetzung Frau Bianca Sowders.
Sie berichtet, dass
das Gutachten zur Sanierung des PFC Schadens der Kaserne Katterbach nun in
deutscher Sprache vorliege. Lange habe man auf das Gutachten gewartet, auf den
verschiedensten politischen Ebene sowie Behörden und bei der US-Armee habe man
kontinuierlich nachgefragt und nachgehakt. Zuletzt hatte man gefordert, dass das
Gutachten bis zur Stadtratssitzung in deutscher Fassung vorliegen soll. Zuerst
sei es in englischer Sprache eingegangen und letztendlich sei es am vergangenen
Donnerstag auch in deutscher Sprache übergeben worden. Es handle sich um ein
über 500 Seiten starkes Fachgutachten, welches nicht einfach zu lesen sei. Vor
dem Einstieg in das Thema selbst, wird Herr Kleinlein noch auf formale Fragen eingehen.
Herr Kleinlein
teilt mit, dass das Gutachten in deutscher Sprache neben der Stadtverwaltung
auch an das Landratsamt (Wasserrecht), das Wasserwirtschaftsamt, die BImA
Nürnberg und die Bayer. Staatskanzlei übergeben wurde. Die Fachbehörden (WWA,
AELF und Gesundheitsamt) wurden auch bereits um eine Stellungnahme gebeten,
diese stehen jedoch noch aus.
Er berichtet
weiter, dass zwei mündliche Anfragen aus dem Stadtrat auf Herausgabe des
Gutachtens eingegangen seien. Man habe daraufhin bei der US-Army nachgefragt,
ob und an wen (Stadtrat, Bürger, Homepage...) das Gutachten herausgegeben
werden darf. Heute Morgen habe man die Antwort erhalten, dass keine Weitergabe
über den Kreis hinaus, der das Gutachten bereits habe, erwünscht sei. Dies
gelte auch für die Weitergabe an Stadträte.
In diesem
Zusammenhang ging dann heute Morgen ein Antrag der CSU-Fraktion auf Herausgabe
des Gutachtens ein. Herr Kleinlein erläutert, dass die Dringlichkeit hierbei
keine Rolle spiele, da man ja bereits im entsprechenden TOP sei und man daher
einfach darüber abstimmen könne. Er müsse jedoch darauf hinweisen, dass Frau OB
Seidel diesen Beschluss nicht vollziehen dürfte, da ihr dies subjektiv
unmöglich sei.
Herr Schaudig teilt
mit, dass man den Antrag wohl aufrechterhalten werde und auf eine Abstimmung
bestehen werde, dies aber auch abhängig von den Ausführungen von Oberst Pierce
machen werde.
Herr Kleinlein
stellt anhand einer Karte dar mit welchen Gebieten sich das Gutachten befasse.
Es gebe ein on-post-Gebiet und ein off-post-Gebiet.
Das Gutachten
befasse sich on-post mit 3 Bereichen:
1. Alter Feuerlöschübungsplatz (126)
Im Rahmen der Untersuchungen
konnte der Schaden nicht abschließend eingegrenzt werden. Derzeit seien noch
keine konkreten Handlungsempfehlungen möglich, da noch weiter untersucht werden
müsse.
2. Ehem. Feuerlöschübungsplatz (104)
Der Gutachter schlägt folgendes Vorgehen vor: Sanierung/Behandlung des Schadenherdes durch Aushub
von 28.500 Kubikmetern bis zu einer Tiefe von 2m. Die Behandlung erfolge mit
Adsorbentien, abschließend erfolge wieder eine Verfüllung. Pilotversuche seien allerdings erforderlich,
da bisher noch kein anerkanntes Verfahren zur Beseitigung des PFC aus dem Boden
bekannt sei.
3.
Abstromsicherung an
der Westseite des Kasernengeländes:
Dies wird aus gutachterlicher Sicht als die dringendste Maßnahme
angesehen. Auf einer Länge von 350 m sollen Grundwasserbrunnen (20) errichtet werden, in
denen Messungen erfolgen sollen und später auch die Behandlung per „Pump and
treat“. Ziel sei es, dass kein
belastetes Wasser mehr das Gelände verlasse.
Dies sei grob
zusammengefasst der Inhalt des Gutachtens.
Frau OB Seidel
richtet sich an Col. Pierce und stellt ihm drei Fragen:
Was sagen Sie zu
dem Gutachten? Wie soll es weitergehen? Wie sieht der Zeitplan aus - was wird
wann und wie passieren?
Col. Pierce bedankt
sich für die Grafik, diese wird sehr helfen, den Prozess zu erklären. Er
bedankt sich auch für die Möglichkeit zum Stadtrat über die kürzlich
abgeschlossene Untersuchung sprechen zu können. Das US-Verteidigungsministerium
sei sich darüber bewusst, was es bedeute und man bemühe sich, die beste und
effizienteste Lösung zu finden. Er wisse, dass die Stadt Ansbach lange auf die
Ergebnisse gewartet habe, die US-Army ebenfalls. Man sei sich der Bedenken
durchaus bewusst und verspreche mit allen Beteiligten im Gespräch zu bleiben.
Er macht deutlich, dass die Soldaten, Zivilangestellten und deren Familien auch
in dieser Stadt leben und arbeiten, die gleiche Luft atmen und das gleiche
Wasser trinken. Man teile daher die gleichen Sorgen. Ziel sei es, zeitnah und
umfassend zu informieren. Er werde heute eine kurze Zusammenfassung des
Gutachtens abgeben und dann mit dem weiteren Vorgehen abschließen.
Um zu verstehen wo
man heute stehe, sei es ihm wichtig einige Hintergrundinformationen zu geben.
Weltweit haben Tests erhöhte PFC-Werte ergeben. Seit dem Jahr 2000 verwendet
die USAG keinen PFC-haltigen Schaum mehr, hat diesen aber noch mitgeführt.
Wichtig zu erwähnen sei auch, dass die Feuerwehr den Löschschaum immer gemäß
den Vorschriften verwendet hat. 2011 wurde der Schaum dann komplett nach den
EU-Richtlinien ausgetauscht. Nun möchte er einige ergriffene Maßnahmen
hervorheben: 2014 wurde die Begutachtung des Bodens eingeleitet und es wurde
PFC identifiziert. Daraufhin wurden weitere Untersuchungen eingeleitet. 2015
unternahm die Army einen Vorstoß, die PFC-Freisetzungen anzugehen, die auf die
Army zurückzuführen waren. Im selben Jahr fanden Beprobungen statt. 2016 wurden
Ergebnisse vorgelegt. Kurz darauf installierte die USAG ein Pump- und
Aufbereitungssystem. Dieses entfernt PFC-Bestandteile aus dem Wasser, welches den
Katterbach speist. Des Weiteren wurde ein Teil der Regenwasserinfrastruktur
nachgerüstet. Einige Regenentwässerungssysteme wurden saniert, aus denen unter
anderem Wasser dem Milmersbach zufließt. Die Umweltabteilung der US-Army wird
die Systeme weiter überwachen. Weitere PFC-Untersuchungen wurden im Jahr 2017
beauftragt. Ein unabhängiges Unternehmen führte die Studie durch. Die
ursprüngliche Einschätzung zur Fertigstellung im März 2019 konnte leider nicht
eingehalten werden, da Nacharbeiten nötig waren. Im Dezember 2019 wurde nun ein
technisch solider Bericht zugestellt. Die Daten aus der kürzlich durchgeführten
Studie zeigen, dass die PFC-Konzentration an zwei Standorten die Bayerischen
Richtlinien übersteigen. Aufgrund dessen sind Maßnahmen erforderlich, um dies
zu reduzieren. Sowohl in Deutschland als auch in den USA gibt es Verfahren zur
Dekontaminierung innerhalb und außerhalb der Kaserne. Diese Verfahren werden
verfolgt.
Beim einen Standort
(104) handle es sich um das ehem. Feuerwehrübungsgelände. Dieses sei von einer
Grünfläche umgeben. Zuletzt wurde es im Jahr 2000 für die Ausbildung von
Feuerwehrleuten genutzt. Der zweite Standort (126) sei auch ein altes
Feuerwehrübungsgelände und werde seit mind. 30 Jahren nicht mehr für die
Ausbildung genutzt.
Beim Standort 104
seien die Bedingungen ausreichend gut untersucht. Die empfohlene
Sanierungsmaßnahme beinhalten die Installation von Entnahmebrunnen, eine
Grundwasserabreinigung mit anschließender Einleitung in ein Oberflächengewässer
bzw. Versickerung sowie auch die Aushebung der Erde und anschließende
Rückverfüllung der aufbereiteten Erde.
Beim Standort 126
konnten die Bedingungen nicht so gut festgestellt werden. Der Standort ähnelt
aber hinsichtlich der Geographie und der PFC-Komponenten dem anderen. Man gehe
daher davon aus, dass die Sanierungsmaßnahmen ähnlich ausfallen werden.
Auf Grundlage
dieser Informationen werde er jetzt auf den Weg Richtung Zukunft eingehen. Die
USAG überbrachte am Donnerstag die deutsche Version des Gutachtens. Die
Sanierungsmaßnahmen werden weiter fortgesetzt. Alle Sanierungsprojekte müssen
mit dem Army Environmental Command abgestimmt werden. Dies sei die
Entscheidungsbehörde für empfohlene Sanierungsprojekte weltweit. Dieser Prozess
der Army erfordere ausreichend Daten und ein klares Verständnis, die Sanierung
müsse gut durchdacht und wissenschaftlich fundiert sein. Das Army Environmental
Command entscheidet derzeit über eine Vorlage. Nach der Genehmigung dieses
Planungsentwurfs wird das Army Environmental Command einen Auftrag zur
Sanierung erteilen. Bis dahin werde er selbstverständlich regelmäßig Updates
und Infos weitergeben, sobald diese zur Verfügung stehen. Der Sanierungsprozess
wird in der Kaserne (on-post) stattfinden, der Zweck sei, jeglichen Ausfluss
von PFC zu unterbinden. Die BIMA verfüge über ein Regulierungsverfahren zur
Beseitigung außerhalb der Kaserne (off-post). Die BImA entscheide auch, ob dies
berechtigt sei. Separate Untersuchungen außerhalb der Kaserne wurden genehmigt
und werden von der Stadt Ansbach durchgeführt. 75 % der Sanierungskosten, die
nachgewiesenen durch die Army verursacht wurden, werden durch den US Claims
Services erstattet, 25% trägt die BImA. Die USAG ist ihren Aussagen treu
geblieben, müsse aber weiter an diesem wichtigen Unterfangen arbeiten. Im
Oktober 2019 traf man sich mit Vertretern der Stadt Ansbach. Die Umweltteams
tauschten Informationen aus. Im November 2019 wurde dann wieder berichtet. Im
Januar 2020 sei man nun im ständigen Kontakt mit den Ansprechpartnern der
Stadt, des Landkreises und des Freistaates gewesen. Man werde auch weiterhin
zusammenarbeiten, er verspreche die Stadt und alle Beteiligten auf dem
Laufenden zu halten. Die US-Armee ist in diesem Land auf Einladung der
Bundesregierung und nimmt den Schutz der Bevölkerung und gleichzeitig auch die
Verpflichtungen als NATO-Partner sehr ernst.
Frau OB Seidel
bedankt sich für die Ausführungen. Col. Pierce habe kurz skizziert wie der
Prozess weitergehen kann und welche Schritte ergriffen werden müssen. Bisher
sei aber noch nichts passiert. Sie hätte daher gerne nochmal gewusst, wie die
zeitliche Vorstellung des Lösungsweges aussehe.
Col. Pierce
antwortet, dass er keinen Zeitrahmen vorgeben könne. Der Prozess ist so wie er
ist und es werde an einer Entscheidungsvorlage gearbeitet. Er verspricht aber,
dass er die Stadt in den Entscheidungsprozess involvieren wird.
Frau OB Seidel
fragt nach, wie lange vergleichbare Prozesse gedauert haben.
Col. Pierce sagt,
dass ihm kein ähnlicher Prozess bekannt sei. Er werde sich aber gerne erkundigen.
Gelder seien für die Sanierung vorhanden - jedes Jahr werden Gelder für
Umweltprojekte zur Seite gelegt.
Frau OB Seidel
bittet, diese Erkundigung einzuholen.
Herr Kleinlein
informiert zu den erwähnten off-post-Bohrungen, dass diese in der Tat bereits
beauftragt seien. Diese haben jedoch noch nichts mit den Sicherungsmaßnahmen zu
tun.
Herr Deffner
erkundigt sich, ob die Daten hinsichtlich der Fließrichtung inzwischen
vorliegen, damit man mit der off-post-Sanierung beginnen könne.
Herr Brenner antwortet,
dass sich das Wasserwirtschaftsamt und das Umweltamt bereits Gedanken gemacht
haben, wo Messstellen errichtet werden sollen. In der Tat haben hierfür
Erkenntnisse aus dem Gutachten geholfen, die Positionierung konnte dadurch
verbessert werden. Das geologische Dreieck sei etwas nach Norden gerückt. Der
Auftrag zur Errichtung der drei erforderlichen Grundwassermessstellen konnte
bereits erteilt werden, man warte nun darauf, dass die Bohrfirma beginnt. Der
Zeitrahmen zur Bestimmung der Fließrichtung sei schwierig zu benennen, da das
WWA als Fachbehörde zuständig sei. Er werde sich aber gerne erkundigen.
Herr Schaudig
bedankt sich bei Col. Pierce, dass ihm die transparente Zusammenarbeit wichtig
sei. Deswegen habe er auch die Frage, was die US-Armee daran hindere, die
Genehmigung zu erteilen, dass die Stadträte von dem Inhalt des Gutachtens
erfahren. Er fragt nach, welche Vorschriften verbieten würden, das Gutachten
herauszugeben, denn es sei ja bekannt, dass der Stadtrat die Behörde der Stadt
Ansbach sei. Er sagt, dass die CSU sich nicht an den Protesten beteilige, die
vor der Sitzung draußen abgelaufen seien, sondern mitarbeiten wolle. Wenn das
Gutachten nicht preisgegeben werde, komme bei den Gegnern der Verdacht auf,
dass etwas zu verbergen sei. Dem wolle die CSU nicht folgen. Zumindest eine
Einsichtnahme in das Gutachten werde erwartet.
Herr Hüttinger
bedankt sich für die Informationen und die angekündigte Transparenz. Er halte
es für zwingend notwendig, dass diese Transparenz auch gegenüber der Bevölkerung
und dem Stadtrat, nicht nur gegenüber der Stadtverwaltung, gewahrt werde. Er
verstehe nicht, warum die Herausgabe des Gutachtens verweigert werde.
Col. Pierce sagt,
dass er mit dem Hauptquartier Rücksprache halten wird und dann sehen wird, was
das Ergebnis sei. Als Minimum sichert er zu, dass er die Ergebnisse des
heutigen Berichts freigeben wird. Er müsse diese aber erstmal für sich
zusammensetzen. Man werde auf jeden Fall das heutige Statement veröffentlichen.
Herr Meyer sagt,
dass es ganz wichtig sei, dass die Öffentlichkeit von dem Gutachten erfahre.
Deswegen habe er die Bitte an die Oberbürgermeisterin, das Gutachten
herauszugeben. Die Bevölkerung habe das Recht mitzuhelfen und die US-Armee wird
sie wegen der Herausgabe bestimmt nicht verklagen.
Herr Kleinlein
weist darauf hin, dass das Gutachten dem Urheberrecht unterliege und geschützt
sei. Das Urheberrecht liege beim Gutachter und mit Bezahlung gehe es an den
Auftraggeber weiter. In keiner dieser Rollen findet sich die Stadt Ansbach
wieder.
Frau OB Seidel
ergänzt, dass sie sich an Recht und Gesetz halten muss und wird. Sie werde
nachdrücklich fordern, dass der Stadtrat möglichst viele Information erhalte.
Die Bürger sollten die Informationen zumindest in komprimierter Form erhalten,
denn das Gutachten sei für den Einzelnen so nicht lesbar. Besser wäre es
komprimiert und leichter verständlich, so dass die Bürgerinnen und Bürger über
Inhalt und Vorgehen informiert sind. Für den Stadtrat sei das ganze Gutachten
wichtig, da dieser die Entscheidung tragen müsse.
Herr Deffner sagt,
dass er der Ansicht sei, dass Frau OB Seidel das Gutachten herausgeben müsse.
Jede Person habe nach Maßgabe des Gesetzes Anspruch auf Umweltinformationen.
Hierbei spiele es keine Rolle, von wem diese Informationen kommen. Im
Umweltinformationsrecht steht, dass die Herausgabe von Informationen
verpflichtend sei – an jedermann.
Herr Kleinlein
entgegnet, dass im Umweltinformationsgesetz ein förmliches Verfahren
stattfinde. Hierzu sei ein Antrag nötig, die Betroffenen seien dann zu
informieren, Stellungnahmen werden eingeholt, diese werden überprüft und dann
werde das Verfahren abgeschlossen.
Herr Deffner teilt
mit, dass die CSU dann hiermit den Antrag stelle.
Frau OB Seidel macht
deutlich, dass die Diskussion in der Sache nicht weiterhelfe, da hinsichtlich
Umsetzung von Maßnahmen damit noch nichts geschehen würde. Es müsse aber
schnell etwas passieren. Man warte seit 3 Jahren auf das Gutachten, aber nicht,
damit man das Gutachten in der Hand habe, sondern damit endlich etwas zur
Beseitigung der Schadstoffe geschehe und die Bevölkerung geschützt werde.
Darauf komme es an. Es dürfe nun keine Verzögerung mehr geben. Das Augenmerk müsse
darauf liegen, dass sich die Schadstoffe nicht weiter ausbreiten.
Herr Porzner sagt,
dass Frau OB Seidel recht habe. Man müsse Maßnahmen ergreifen, um die
Bevölkerung zu schützen. Noch mehr könne man diese jedoch mit der
entsprechenden Transparenz schützen. Der Stadtrat sei die oberste Behörde der
Stadt Ansbach und Frau OB Seidel halte dieser gegenüber Informationen zurück.
Er berichtet
weiter, dass es sich ja um einen Stofflöschschaum handelt, der ganz regulär
verwendet wurde. Er erkundigt sich daher, wo denn eigentlich die Übungen
unserer Feuerwehren stattgefunden haben, denn vielleicht gebe es auch noch
andere Stellen wo Maßnahmen notwendig seien.
Herr Böhmer
bestätigt, dass die Ansbacher Feuerwehr auch PFC-haltige Löschschäume
vorgehalten habe, dies sei bis 2011 der gängige Stoff gewesen. Er teilt mit, dass
gemeinsame Löschübungen von der Ansbacher Feuerwehr mit der amerikanischen
Feuerwehr auch in Katterbach durchgeführt wurden. Ihm sei kein anderer
Löschübungsplatz bekannt.
Frau OB Seidel bittet
Col. Pierce nachdrücklich darum, das Gutachten zur Verfügung zu stellen. Sie
bittet kurzfristig über eine entsprechende positive Information.
Herr Fabi ist der
Ansicht, dass die Ausführungen einen heute nicht weitergebracht haben. Er wäre
gerne vorab schon über den Inhalt des Gutachtens informiert gewesen. Es bringe
nichts, auf dieser Grundlage etwas zu entscheiden. Col. Pierce gehe irgendwann
wo anders hin, aber wir müssen hier weiterleben. Herrn Schaudig werde dies
nicht gefallen, aber vor der Tür seien keine „Gegner“ die protestieren, sondern
besorgte Bürger. Diese haben das Recht sich hinzustellen und ihren Protest kund
zu tun.
Col. Pierce sagt,
dass er die Sorgen teile. Seine Familie lebt hier seit 2 ½ Jahren und er wird
noch 6 Monate hier sein. Auch vorher hat er schon mal 5 Jahre hier gelebt und
er hoffe, dass er auch danach noch mit seiner Familie hier sein kann. Seine
Familie ist hier zu Gast und man habe selbstverständlich Interesse das
wunderschöne Land zu erhalten. Eine Zusammenarbeit sei sehr wichtig, um die
Probleme zu lösen.
Herr Forstmeier
sagt, er habe noch einige Fragen zum Gutachten:
1. Er bittet noch
um Auskünfte zur Fließrichtung und wie die Sicherung zustande kommt.
2. Zu einer guten
Information gehört auch die Höhe der Schadstoffwerte und wie hoch die Werte
über den Grenzwerten liege.
3. Bereiche des
Gutachtens, die man herausgeben könne, sollte man auch herausgeben. Er schlägt
vor, dass man die nichtöffentlichen Stellen schwärze.
4: Er fragt, was
das Gutachten über den alten Löschplatz am Urlasgelände aussage, denn dort
haben ja auch Übungen stattgefunden.
Herr Kleinlein
antwortet
zu 1), dass das
gezeigte Bild keine amtliche Karte sei, sondern nur der Veranschaulichung
diene. Die eingezeichnete Sicherung sei nicht maßstabsgetreu.
zu 3), dass das
Urheberrecht die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Ausstellung umfasse,
nicht aber die Einsichtnahme.
Col. Pierce
antwortet
zu 4), dass am
Urlas seiner Kenntnis nach der PFC-Schaum niemals benutzt wurde. Dies habe der
Feuerwehrchef ausgesagt, der schon sehr lange vor Ort ist. Dieser sei von
Anfang an dabei und habe versichert, dass der Stoff dort niemals verwendet
wurde. Das Übungsgerät am Urlas wurde mit Gas befeuert.
Herr Haas
antwortet,
zu 1), dass die
Sicherung nur symbolisch eingemalt sei. Diese werde selbstverständlich so
angepasst, wie nötig.
zu 2) die
Schadstoffmenge am nördlichen Platz sei wesentlich geringer als am Platz 104.
Es gebe am nördlichen Platz aber noch keine abschließenden Ergebnisse. Man sei
dort noch in der Phase der Detailuntersuchung. Er könne keine Zahlen nennen,
aber das Gutachten ist ja einsehbar bei der Stadt Ansbach.
Col. Pierce ergänzt
zu 2), dass man 2-3
Größenordnung über den Stufenwerten aus dem Bayer. Leitfaden liege. Ca. 79-mal
über den Bewertungskriterien. Im Grundwasser 0,1 Mikrogramm, das seien dann
7900 Nanogramm pro Liter. Im Boden sei der Wert dann niedriger. Dies passe
nicht zusammen, daher habe man noch weiteren Untersuchungsbedarf. 5700
Nanogramm pro Liter bedeutet 14 x über Stufenwerten nach dem Bayerischen
Leitfaden. Diese Zahlen sagen wenig, ohne es einzuordnen.
Herr Meyer
erkundigt sich, ob er es richtig verstanden habe, dass es sich um eine
100-fache Überschreitung handle.
Herr Haas
antwortet, dass der Maximalwert genannt wurde. Die umfangreiche Begutachtung
habe ergeben, dass im Boden 38 kg PFC seien. Jedes Jahr gehen 20 g davon ins
Grundwasser über. Diese 20 Gramm auf x Jahre gerechnet, ergeben 1-2 kg PFC im
Grundwasser am Standort 104. Dies müsse man jetzt versuchen durch die
Abwehrbrunnen aufzuhalten. Man könne noch nicht sagen, wie viel schon nach
außen gelangt ist. Dies werden die off-post-Beprobungen der Stadt Ansbach
ergeben.
Herr Böhmer
ergänzt, dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge handle. Einmal gehe es um
den Boden, der die Stoffe noch beinhalte. Dies werde aber nicht in Feststoffen
gemessen. Dabei bildet man die Auslaugung des Bodens durch
Niederschlagsereignisse im Labor nach. Schüttelversuche ergeben, was
ausgeschwemmt werde. Dadurch ergibt sich ein Wert, zu welchem aber noch die
verschiedenen Bodenschichten kommen, welche auch als Filter dienen. Dann gibt
es noch die Werte, die man tatsächlich im Grundwasser misst. Schwellenwerte
definieren, welche Menge ein Mensch lebenslang über das Trinkwasser aufnehmen
könnte. Im Leitfaden werden 13 Einzelstoffe genannt. Dann müsse man die Analyse
und den Schwellenwert vergleichen. Für diesen bestimmten Stoff habe man aber
keinen Maßnahmenwert. D.h. es gebe keinen „Katalog“ der einem sage, bei diesem
Wert müsse man sanieren oder bei diesem Wert müsse man reagieren. In dieser
Phase befinde man sich jetzt.
Frau OB Seidel
bittet Col. Pierce, zu klären, ob er heute noch zumindest das Summary an die
Stadträte herausgeben kann. Dies seien die zusammenfassenden Seiten am Anfang
des Gutachtens.
Herr Illig sagt, er
möchte die Zeit für Fragen an Col. Pierce nutzen. Er habe einen bemerkenswerten
Widerspruch wahrgenommen. Als es darum ging, dass die USAG festgestellt hat,
dass Verunreinigungen da sind hat Col. Pierce darauf hingewiesen, dass dies
nicht nur in Katterbach ein Problem sei, sondern weltweit und auch von zivilen
Feuerwehren und demzufolge müsse es hunderte von betroffenen Standorten geben.
Wenn es nun aber um die Maßnahmen gehe, dann brauche man für einen einzigen
Standort jahrelange Untersuchungen. Seiner Ansicht nach, sei eine
Zusammenarbeit zwischen all den Standorten erforderlich. Man sollte die
Vergleichsdaten möglichst schnell heranziehen.
Herr Kleinlein antwortet,
dass es zwei Aspekte gebe. Es gebe noch kein Verfahren, dass geeignet ist, die
Schadstoffe aus dem Boden zu extrahieren. Aus dem Wasser dagegen schon. Es
müssen erst Versuche hinsichtlich tatsächlich wirksamer Verfahren durchgeführt
werden. Außerdem muss natürlich jeder Standort für sich untersucht werden.
Hierfür seien viele Messstellen erforderlich.
Col. Pierce sagt,
er verstehe die Bedenken, aber jeder Standort muss einzeln untersucht werden.
Schon allein die Katterbacher Bereiche 104 und 126 müssen getrennt untersucht
werden, denn ohne die richtige Maßnahme mache man den Schaden vielleicht noch
schlimmer.
Herr Schaudig
entgegnet Herrn Fabi, dass die Bezeichnung „Gegner“ nicht unangemessen sei,
wenn auf den Plakaten Soldaten als Terroristen bezeichnet werden. Es seien
Gegner der US-Armee dabei, auch wenn besorgte Bürger dabei sind. Hinsichtlich
des Antrages der CSU, sagt Herr Schaudig, dass sie weiter an diesem festhalten.
Er erkenne den guten Willen von Frau OB Seidel, aber eine Einsichtnahme sei bei
einem rund 600 Seiten Gutachten nicht ausreichend. Daher habe er im Antrag auch
„geeignete Kenntnisnahme“ formuliert. Hiermit sei die Herausgabe gemeint. Er
wird dies im Antrag noch ergänzen und auch, dass die Herausgabe innerhalb von 2
Wochen erfolgen sollte. Pro Fraktion würde ein Gutachten reichen - oder auch,
dass sich 2 oder 3 Fraktionen ein Gutachten teilen.
Frau OB Seidel
betont, dass sie das Gutachten gerne herausgeben würde, aber dies unter
Umständen nicht dürfe. Sie wird sich gerne an die Rechtsaufsichtsbehörde wenden
und dort nachfragen, was möglich ist, denn sie müsse sich rechtmäßig verhalten.
Co. Pierce sagt,
dass sich nun im nächsten Schritt die Umweltabteilungen zusammensetzen und den
Bericht gemeinsam bearbeiten werden. Der Vertragsnehmer wird dann am Ende
wieder einen Besuch machen und die Ergebnisse vorstellen.
Frau OB Seidel
bittet Col. Pierce nochmals, das Headquarter um Freigabe des Gutachtens zu
bitten und heute bereits die 9 Seiten Summary für die Stadträte freizugeben.
Herr Meyer sagt,
dass das WWA von einem Chemikalien-Potpourri gesprochen habe. Er erkundigt
sich, ob dies alles abgeprüft wurde. Eine Antwort wurde bis Januar versprochen.
Er bittet außerdem, auch am Urlas auf die Schadstoffe zu prüfen, denn die
Aussagen, dass dort kein PFC-Schaum verwendet wurde, beruhen auf Hörensagen des
Feuerwehrchefs. PFC sei viel schädlicher als angenommen, daher ist eine
Sanierung dringend geboten.
Herr Böhmer
entgegnet, dass nach den Ergebnissen in den Bereich des ehemaligen
Feuerübungslöschplatzes keine weiteren Schadstoffe gefunden wurden, außer PFC –
die Schadstoffgruppe PFC bestehe aber aus mehrere Einzelschadstoffen.
Frau Homm-Vogel
teilt mit, dass sich in diesem Raum wenige Personen mit Fachwissen befinden.
Sie bittet daher um eine Zusammenfassung der Schwellen- und Grenzwerte, damit
man sich etwas vorstellen könne. Außerdem sollten bis zum „go“ durch die
US-Armee auch die deutschen Behörden in die Gänge kommen. Seitens des WWA sei
nun bis Ende Januar nichts passiert. Man müsse auf allen Ebenen, regional und
auf Bundesebene, auf dieses Thema aufmerksam machen.
Frau OB Seidel
antwortet, dass das Summary eine Zusammenfassung des Gutachtens sei, daher habe
sie Col. Pierce um die Herausgabe gebeten.
Herr Stephan weist
darauf hin, dass 20g 20 Mio. Mikrogramm pro Jahr seien. Der Schwellenwert liege
bei 0,1 Mikrogramm. Es mache keinen Sinn, wenn die deutschen Behörden off-post
mit der Sanierung beginnen und täglich der verseuchte Stoff noch nachlaufe. Er
möchte wissen, wann die US-Armee endlich beginnen wolle, den Schadstoffeintrag
zu beenden und ob Herr Haas in seiner Umweltbehörde überhaupt genug Mitarbeiter
habe, um die Maßnahmen zu kontrollieren.
Col. Pierce teilt
mit, dass die Verteidigungsbehörde in Texas aber auch in Europa Büros habe. Die
Gelder seien bereits bereitgestellt. Es wurde nun diese Entscheidungsvorlage
erstellt, welche nötig für die nächsten Schritte sei. Der ganze nötige Prozess
werde so schnell wie möglich gegangen, er könne aber keinen Zeitrahmen nennen.
Frau OB Seidel
macht deutlich, dass man keine Geduld mehr habe. Man müsse alles tun, um den
Prozess zu beschleunigen. Man dürfe keine Zeit mehr verlieren, denn die
Schadstoffe breiten sich stetig weiter aus.
Herr Fabi sagt, er
gebe Herrn Stephan recht, die Ursache müsse beseitigt werden. Er fragt, ob man
bis dahin off-post noch nichts machen könne.
Herr Böhmer teilt
mit, dass im Außenbereich die Grundwassermessstellen konzipiert und die
Verträge mit den Privatpersonen (Grundstücksbesitzern) abgeschlossen wurden.
Man müsse nun die Witterung abwarten, sobald es diese zulasse, werde man
baldmöglichst die Bohrungen niederbringen. Damit wäre dann erstmals in
unmittelbarer Nähe der Grenze ein Bild möglich, ob es eine Schadstofffahne
gibt.
Frau OB Seidel
bittet Herrn Schaudig, seinen Antrag zu formulieren. Sie betont, dass sie dem
Antrag zustimmen werde, da auch sie dafür sei, dass der Stadtrat das Gutachten
erhalte. Sie sei aber auch das Vollzugsorgan des Stadtrates und dürfe nur
rechtmäßige Beschlüsse vollziehen und werde sich daher zur Klärung an die
Rechtsaufsichtsbehörde wenden.
Herr Schaudig
stellt im Namen der CSU-Fraktion folgenden Antrag:
Den
Fraktionsvertretern wird eine geeignete Kenntnisnahme (Herausgabe) des
Gutachtens zum PFC-Schaden in Katterbach spätestens innerhalb von 2 Wochen
gewährt.
Einstimmig beschlossen.
Herr Meyer
erkundigt sich zum Stand der Rückgabe der Barton Barracks und deren Altlasten.
Col. Pierce teilt
mit, dass im Jahr 2015 die Bekanntmachung veröffentlicht wurde, dass Barton
2021 schließen soll. Diese Entscheidung wurde vom Verteidigungsminister der USA
gefällt. Bis zu jetzigen Zeitpunkt ist dies unverändert und die Entscheidung
kann auch nur der Verteidigungsminister der USA wieder ändern. Wenn sich hier
etwas ändern sollte, werde dies auch bekanntgegeben. Altlasten seien ihm nicht
bekannt.
Herr Kleinlein
ergänzt, dass er unter dem TOP Bekanntgaben dazu noch etwas sagen werde
Frau OB Seidel
bedankt sich bei Col. Pierce, Herrn Haas und Frau Sowders für den Besuch und
die Informationen und unterbricht anschließend die Sitzung für eine kurze
Pause.