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Sitzung: | 09.03.2015 BA/003/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bekanntgabe zur
Vergabe der Bauleistungen
Dombachgewölbe in der
Maximilianstraße
Herr Wehrer trägt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt vor.
In der
Maximilianstraße, im Teilbereich zwischen der Promenade und der Kanalstraße
sind die folgenden Tiefbauarbeiten vorgesehen:
Die
Abwasserentsorgung Ansbach AöR (awean) plant den Neubau eines Stauraumkanals DN
2000, die Kanalerneuerungen der bestehenden Mischwasserkanäle, sowie den Neubau
von Schachtbauwerken aus Fertigteilen und Ortbeton.
Die Stadt Ansbach
erneuert auf einer Länge von ca. 110 m das bestehende Dombachgewölbe. Das bestehende
Sandsteingewölbe ist teilweise auf Holzpfählen gegründet, teilweise ist eine
Flachgründung auf Sandsteinfundamenten vorhanden. Das bestehende Bauwerk ist
ein gemauertes Gewölbe, das gemäß der Bauwerksprüfung umfangreiche Mängel wie
großflächig fehlende Fugenmörtel, zerfallene Bereiche, Steinabsackungen,
Scheitelverformung und Risse aufweist..
Im Zuge der
geplanten Umgestaltung der Maximilianstraße muss das Dombachgewölbe im
Vergleich zur bestehenden Situation eine höhere Verkehrslast abtragen, wofür
sie nicht ausgelegt ist. Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes und der
Belastungserhöhung wird ein Ersatzneubau vorgesehen.
Der Neubau wird
als Stahlbetonrahmen in Ortbeton – Bauweise realisiert
Die
Abwasserleitungen und das Bachgewölbe verlaufen in der Maximilianstraße parallel.
Es ist deshalb geplant, alle Leitungen in einer gemeinsamen Baugrube zu verlegen.
Im Zuge einer weiteren gemeinsamen Baumaßnahme am Herrieder Tor wurden bereits
die Anschlusspunkte für beide Baumaßnahmen erstellt.
Die Arbeiten sind zwingend in 2 Teilabschnitten auszuführen. Entsprechend den beiliegenden Verkehrsführungsplänen muss zuerst von der Promenade bis zur Endresstraße gebaut werden. Erst nach Fertigstellung dieses Abschnittes kann der 2. Bauabschnitt von der Endresstraße bis zur Kanalstraße ausgeführt werden. In diesem Abschnitt ist aufgrund der erforderlichen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs eine weitere Aufteilung des Baufeldes vorgegeben.
Die Submission fand am 05.03.2015 statt und
die Vergabe der Leistungen soll im Stadtrat
am 24.03.2015 erfolgen.
Der Ausführungszeitraum beträgt von April
2015 bis etwa Mitte 2016
Dient zur Kenntnis.
Beantwortung der
Anfrage der Offenen Linken Ansbach vom 27.02.2015
Prüfung
Windkraftflächen nördlich Katterbach, Änderung der Voraussetzungen
Die Stadt Ansbach hat durch die in 2009/2010 durchgeführte Machbarkeitsstudie und das daraus entwickelte nachfolgende FNP-Änderungsverfahren eine Ausschluss- bzw. Konzentrationswirkung (i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) für die übrigen nicht aufgenommenen Flächen im gesamten Stadtgebiet festgelegt. Sollte aktuell eine Änderung des FNP beabsichtigt sein, wäre auch eine Anpassung des Regionalplans (Raumbedeutsamkeitschwelle) erforderlich.
Aus der Sicht der Verwaltung wird es mit der am 21. November 2014 in Kraft getretenen Änderung der Bayerischen Bauordnu8ng (BayBO) nicht nur damit geregelt sein, den damaligen Ablehnungsgrund der Wehrbereichsverwaltung „zu beseitigen“, auf den die Antragstellerin abzielt. Durch die Änderung der BayBO, Stichwort: 10-H-Regeleung, ist allein schon durch die nähe zur Stadtgrenze und die einzuhaltenden Abstände keine Konsensfähigkeit bzw. keine sachgerecht Abwägung mehr für zusätzliche Flächen im Stadtgebiet zu erwarten. Windkraftanlagen wurden dami innerhalb dieses Abstandes „entprivilegiert“ und damit die Schwelle für eine Zulassung deutlich erhöht.
Betroffen wären von der Abstandsregelung alleine drei Ortschaften (Wippendorf, Gebersdorf und Thurndorf) in der Gemeinde Bruckberg und Gemeindegebiet on Petersaurach, welche die Anlagen weitgehend im Süden oder Südwesten Ihrer Ortslagen errichtet sehen würden. Wenn man von Anlagen >120 m bis 180 m Gesamthöhe ausgeht, sind diese Orte eindeutig von den Abstandsflächen nach der neuen Rechtslage betroffen. Zwar wäre auch nach der Änderung der BayBO noch eine Ausweisung der Windkraftfläche in einem Abstand zwischen 900 m und 1.300 m zu den Wohnbauflächen der Ortschaften durch Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Dies wäre jedoch nur dann möglich, wenn, abhängig von der Gebietsgröß0e, zuvor bzw. parallel eine Ausweisung eines Vorranggebiets im Regionalplan erfolgt ist (Raumbedeutsamkeit). Die Bauverwaltung sieht hierfür derzeit keine Erfolgsaussichten zugunsten einer entsprechenden Ausweisung.
unabhängig davon handelt es sich bei der Darstellung des OLA um einen „Pilotversuch“ zwischen Bundeswehr und dem Bundesverband Windenergie, in dem neue Technologien getestet wurden.
Die weitere Prüfung der Anfrage soll deshalb derzeit nicht weiterverfolgt, da die Aussicht auf einen positiven Ausgang als äußerst gering einzuschätzen ist.
Dient zur Kenntnis.
Beantwortung von Anfragen; Architektenvergaben 2008 – 2015 Herr Crasser erläutert die in der
letzten Sitzung des Bauausschusses gestellte Anfrage wie folgt:
Anfrage; Rettipalais
Herr Schaudig fragt an, ob sich zwischenzeitlich Perspektiven bezüglich der Nutzung des Rettipalais ergeben haben.
Herr Büschl gibt bekannt, dass demnächst noch Gespräche zwischen der Stadt Ansbach und der Regierung von Mittelfranken stattfinden, um nochmals die Nutzung und die Fördermöglichkeiten abzuklären. Parallel wird ein Exposé erarbeitet um das Gebäude vermarkten zu können.