Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.03.2015   BA/003/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe zur Vergabe der Bauleistungen

Dombachgewölbe in der Maximilianstraße

 

 

Herr Wehrer trägt dem Gremium nachstehenden Sachverhalt vor.

 

In der Maximilianstraße, im Teilbereich zwischen der Promenade und der Kanalstraße sind die folgenden Tiefbauarbeiten vorgesehen:

 

Die Abwasserentsorgung Ansbach AöR (awean) plant den Neubau eines Stauraumkanals DN 2000, die Kanalerneuerungen der bestehenden Mischwasserkanäle, sowie den Neubau von Schachtbauwerken aus Fertigteilen und Ortbeton.

 

Die Stadt Ansbach erneuert auf einer Länge von ca. 110 m das bestehende Dombachgewölbe. Das bestehende Sandsteingewölbe ist teilweise auf Holzpfählen gegründet, teilweise ist eine Flachgründung auf Sandsteinfundamenten vorhanden. Das bestehende Bauwerk ist ein gemauertes Gewölbe, das gemäß der Bauwerksprüfung umfangreiche Mängel wie großflächig fehlende Fugenmörtel, zerfallene Bereiche, Steinabsackungen, Scheitelverformung und Risse aufweist..

Im Zuge der geplanten Umgestaltung der Maximilianstraße muss das Dombachgewölbe im Vergleich zur bestehenden Situation eine höhere Verkehrslast abtragen, wofür sie nicht ausgelegt ist. Aufgrund des schlechten Bauwerkszustandes und der Belastungserhöhung wird ein Ersatzneubau vorgesehen.

 

Der Neubau wird als Stahlbetonrahmen in Ortbeton – Bauweise realisiert

Die Abwasserleitungen und das Bachgewölbe verlaufen in der Maximilianstraße parallel. Es ist deshalb geplant, alle Leitungen in einer gemeinsamen Baugrube zu verlegen. Im Zuge einer weiteren gemeinsamen Baumaßnahme am Herrieder Tor wurden bereits die Anschlusspunkte für beide Baumaßnahmen erstellt.

Die Arbeiten sind zwingend in 2 Teilabschnitten auszuführen. Entsprechend den beiliegenden Verkehrsführungsplänen muss zuerst von der Promenade bis zur Endresstraße gebaut werden. Erst nach Fertigstellung dieses Abschnittes kann der 2. Bauabschnitt von der Endresstraße bis zur Kanalstraße ausgeführt werden. In diesem Abschnitt ist aufgrund der erforderlichen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs eine weitere Aufteilung des Baufeldes vorgegeben.

 

Die Submission fand am 05.03.2015 statt und die Vergabe der Leistungen soll im Stadtrat  am 24.03.2015 erfolgen.

 

Der Ausführungszeitraum beträgt von April 2015 bis etwa Mitte 2016

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

 

Beantwortung der Anfrage der Offenen Linken Ansbach vom 27.02.2015

Prüfung Windkraftflächen nördlich Katterbach, Änderung der Voraussetzungen

 

 

Die Stadt Ansbach hat durch die in 2009/2010 durchgeführte Machbarkeitsstudie und das daraus entwickelte nachfolgende FNP-Änderungsverfahren eine Ausschluss- bzw. Konzentrationswirkung (i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) für die übrigen nicht aufgenommenen Flächen im gesamten Stadtgebiet festgelegt. Sollte aktuell eine Änderung des FNP beabsichtigt sein, wäre auch eine Anpassung des Regionalplans (Raumbedeutsamkeitschwelle) erforderlich.

 

Aus der Sicht der Verwaltung wird es mit der am 21. November 2014 in Kraft getretenen Änderung der Bayerischen Bauordnu8ng (BayBO) nicht nur damit geregelt sein, den damaligen Ablehnungsgrund der Wehrbereichsverwaltung „zu beseitigen“, auf den die Antragstellerin abzielt. Durch die Änderung der BayBO, Stichwort: 10-H-Regeleung, ist allein schon durch die nähe zur Stadtgrenze und die einzuhaltenden Abstände keine Konsensfähigkeit bzw. keine sachgerecht Abwägung mehr für zusätzliche Flächen im Stadtgebiet zu erwarten. Windkraftanlagen wurden dami innerhalb dieses Abstandes „entprivilegiert“ und damit die Schwelle für eine Zulassung deutlich erhöht.

 

Betroffen wären von der Abstandsregelung alleine drei Ortschaften (Wippendorf, Gebersdorf und Thurndorf) in der Gemeinde Bruckberg und Gemeindegebiet on Petersaurach, welche die Anlagen weitgehend im Süden oder Südwesten Ihrer Ortslagen errichtet sehen würden. Wenn man von Anlagen >120 m bis 180 m Gesamthöhe ausgeht, sind diese Orte eindeutig von den Abstandsflächen nach der neuen Rechtslage betroffen. Zwar wäre auch nach der Änderung der BayBO noch eine Ausweisung der Windkraftfläche in einem Abstand zwischen 900 m und 1.300 m zu den Wohnbauflächen der Ortschaften durch Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich. Dies wäre jedoch nur dann möglich, wenn, abhängig von der Gebietsgröß0e, zuvor bzw. parallel eine Ausweisung eines Vorranggebiets im Regionalplan erfolgt ist (Raumbedeutsamkeit). Die Bauverwaltung sieht hierfür derzeit keine Erfolgsaussichten zugunsten einer entsprechenden Ausweisung.

 

unabhängig davon handelt es sich bei der Darstellung des OLA um einen „Pilotversuch“ zwischen Bundeswehr und dem Bundesverband Windenergie, in dem neue Technologien getestet wurden.

 

Die weitere Prüfung der Anfrage soll deshalb derzeit nicht weiterverfolgt, da die Aussicht auf einen positiven Ausgang als äußerst gering einzuschätzen ist.

 

Dient zur Kenntnis.

 

 

 


Beantwortung von Anfragen; Architektenvergaben 2008 – 2015

 

Herr Crasser erläutert die in der letzten Sitzung des Bauausschusses gestellte Anfrage wie folgt:

 

 



Anfrage; Rettipalais

 

Herr Schaudig fragt an, ob sich zwischenzeitlich Perspektiven bezüglich der Nutzung des Rettipalais ergeben haben.

 

Herr Büschl gibt bekannt, dass demnächst noch  Gespräche zwischen der Stadt Ansbach und der Regierung von Mittelfranken stattfinden, um nochmals die Nutzung und die Fördermöglichkeiten abzuklären. Parallel wird ein Exposé erarbeitet um das Gebäude vermarkten zu können.