Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.01.2020 HFWA/001/2020 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF2/001/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 263 KB | ||
Anlage I - Satzung zur Änderung der Schulsatzung ANregiomed - Entwurf vom 23.12.2019 1 MB | ||
Anlage II - ANregiomed gKU_5. Änderungssatzung 124 KB |
Herr Kleinlein trägt folgenden Sachverhalt vor:
Mit Start des
Schuljahres 2020 werden gemäß Pflegeberufegesetz die Ausbildungsrichtungen
Alten- und Krankenpflege als generalistische Ausbildung zusammengefasst
(„Berufsfachschule für Pflege“). Für die Standorte Ansbach und Rothenburg sind
folglich die Schulbezeichnungen zu ändern. Für den Standort Dinkelsbühl ist es
ab diesem Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll, zwei Schulen mit gleichem Ausbildungsgang
parallel zu führen. Die Schule soll jedoch künftig zweizügig geführt werden, da
dies die Schülerzahlen erfordern. Mithin sind neue Schulen zu errichten und die
amtlichen Schulbezeichnungen zu ändern.
Da es sich bei der
Zusammenlegung der Berufsfachschulen für Altenpflege und für Krankenpflege in
Dinkelsbühl um eine Veränderung der Struktur der Akademie handelt, ist eine
Änderung der bisherigen Schulsatzung (in der Fassung vom 24.07.2015) angezeigt.
Auch die Änderung der weiteren amtlichen Schulbezeichnungen ist in der
Schulsatzung vorzusehen.
Mangels Ermächtigung zum Erlass
von Satzungen in der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU kann der Verwaltungsrat
keine Satzung erlassen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei Stadtrat und
Kreistag.
Wegen der Umbenennung der
Berufsfachschulen bedarf es zudem einer Änderung der Unternehmenssatzung des
ANregiomed gKU. § 2 Zweck und Gegenstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens
muss in den Absätzen 1 und 4 geändert werden.
Nach § 8 Abs. 4 der
Unternehmenssatzung ANregiomed gKU ist für Änderungen der Unternehmenssatzung
die Zustimmung der Träger, also des Stadtrates und des Kreistages, notwendig.
Die vorliegende
Änderungssatzung zur Schulsatzung wurde vom Leiter der Akademie Herrn
Hans-Peter Mattausch erstellt und mit der Regierung von Mittelfranken
abgestimmt.
Der Verwaltungsrat
des ANregiomed hat in seiner Sitzung vom 27.11.2019 die Änderung der
Unternehmenssatzung beschlossen und den Trägern empfohlen, die Schulsatzung neu
zu fassen und der Änderung der Unternehmenssatzung zuzustimmen, so dass die
neuen Berufsfachschulen ab 01.04.2020 den Schulbetrieb aufnehmen können.
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung am 13.12.2019 einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag
gleichlautende Beschlüsse gefasst.
Die als Anlage
II beigefügte 5. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im
Mittelfränkischen Amtsblatt in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der als Anlage
I beigefügten Schulsatzung ist auf 01.04.2020 (Schuljahresbeginn)
festgesetzt.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem
Stadtrat wie folgt zu beschießen:
Der Entwurf der Änderungssatzung zur Schulsatzung vom 23.12.2019 (Anlage I) sowie die 5. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung (Anlage II) sind Bestandteil des Beschlusses.