Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: ANregiomed – Änderung der Schulsatzung Akademie ANregiomed sowie Änderung Unternehmenssatzung ANregiomed gKU

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.01.2020   HFWA/001/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF2/001/2019 

Herr Kleinlein trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Mit Start des Schuljahres 2020 werden gemäß Pflegeberufegesetz die Ausbildungsrichtungen Alten- und Krankenpflege als generalistische Ausbildung zusammengefasst („Berufsfachschule für Pflege“). Für die Standorte Ansbach und Rothenburg sind folglich die Schulbezeichnungen zu ändern. Für den Standort Dinkelsbühl ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr sinnvoll, zwei Schulen mit gleichem Ausbildungsgang parallel zu führen. Die Schule soll jedoch künftig zweizügig geführt werden, da dies die Schülerzahlen erfordern. Mithin sind neue Schulen zu errichten und die amtlichen Schulbezeichnungen zu ändern.

 

Da es sich bei der Zusammenlegung der Berufsfachschulen für Altenpflege und für Krankenpflege in Dinkelsbühl um eine Veränderung der Struktur der Akademie handelt, ist eine Änderung der bisherigen Schulsatzung (in der Fassung vom 24.07.2015) angezeigt. Auch die Änderung der weiteren amtlichen Schulbezeichnungen ist in der Schulsatzung vorzusehen.

Mangels Ermächtigung zum Erlass von Satzungen in der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU kann der Verwaltungsrat keine Satzung erlassen. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei Stadtrat und Kreistag.

 

Wegen der Umbenennung der Berufsfachschulen bedarf es zudem einer Änderung der Unternehmenssatzung des ANregiomed gKU. § 2 Zweck und Gegenstand des gemeinsamen Kommunalunternehmens muss in den Absätzen 1 und 4 geändert werden.

Nach § 8 Abs. 4 der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU ist für Änderungen der Unternehmenssatzung die Zustimmung der Träger, also des Stadtrates und des Kreistages, notwendig.

 

Die vorliegende Änderungssatzung zur Schulsatzung wurde vom Leiter der Akademie Herrn Hans-Peter Mattausch erstellt und mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.

Der Verwaltungsrat des ANregiomed hat in seiner Sitzung vom 27.11.2019 die Änderung der Unternehmenssatzung beschlossen und den Trägern empfohlen, die Schulsatzung neu zu fassen und der Änderung der Unternehmenssatzung zuzustimmen, so dass die neuen Berufsfachschulen ab 01.04.2020 den Schulbetrieb aufnehmen können.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2019 einstimmig dem nachfolgenden Beschlussvorschlag gleichlautende Beschlüsse gefasst.

 

Die als Anlage II beigefügte 5. Änderungssatzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mittelfränkischen Amtsblatt in Kraft. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der als Anlage I beigefügten Schulsatzung ist auf 01.04.2020 (Schuljahresbeginn) festgesetzt.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschießen:

 

  1. Die Änderungssatzung der Satzung für die Berufsfachschulen des ANregiomed gemeinsames Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach wird entsprechend des Entwurfs vom 23.12.2019 (Anlage I) erlassen.

 

  1. Der Neufassung des § 2 Abs. 1 und Abs. 4 der Unternehmenssatzung ANregiomed gKU (5. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung für das ANregiomed gemeinsames Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach) in der vorgelegten Fassung (Anlage II) wird zugestimmt.

 

Der Entwurf der Änderungssatzung zur Schulsatzung vom 23.12.2019 (Anlage I) sowie die 5. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung (Anlage II) sind Bestandteil des Beschlusses.