Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Maßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet;
Alternativen zum Abholzen schaffen; möglichst viele Bäume erhalten;
Antrag der OLA vom 31.10.2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:15.01.2020   UA/001/2020 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/002/2020 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel informiert, dass ein Antrag zum Thema: Maßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet; Alternativen zum Abholzen schaffen; möglichst viele Bäume erhalten, der OLA vorliegt.

 

Herr Brenner berichtet, dass grundsätzlich die Abwägung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von EPS (Eichenprozessionsspinner) in der Verantwortung des Verkehrssicherungspflichtigen liegt, d.h. i.d.R. dem Eigentümer oder Verfügungsberechtigten des Grundstückes, auf welchem betroffene Bäume stehen. Kommt der Verfügungsberechtigte des Grundstückes seiner Verkehrssicherungspflicht augenscheinlich nicht nach und gefährdet hierdurch das Wohl der Allgemeinheit, kann eine verwaltungsrechtliche Anordnung zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen zur Bekämpfung von EPS nach dem LStVG erlassen werden. Hierbei ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu verfahren. Eine Fällung der befallenen Bäume ist zwar möglich und geeignet um den EPS zu bekämpfen, allerdings nicht erforderlich und stellt nicht das mildeste Mittel dar. Unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten sind Nachbaransprüche nach §§ 906, 1004 BGB durch Betroffene selbst zu regeln, sofern die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist.

 

Seitens der Stadt Ansbach existieren keine Leitlinien für den Umgang mit EPS. Dies gilt sowohl für die eigene Grundstücksverwaltung und der damit verbundenen Verkehrssicherungspflicht, als auch für den Fall einer etwaigen Anordnung gegen Dritte. Die Prüfung und Veranlassung erforderlicher Maßnahmen beim Vorkommen von EPS erfolgt innerhalb der Stadtverwaltung daher einzelfallbezogen und ämterübergreifend.

 

Mögliche Maßnahmen reichen von Hinweisschildern, über eine Kennzeichnung besonders gefährdeter Bereiche mit rotweißem Absperrband bis hin zur Absaugung der EPS-Gespinste. Bei wiederkehrendem Befall stark frequentierter Bereiche besteht zudem die Möglichkeit einer präventiven Behandlung betroffener Bäume mit einem selektiv wirksamen Biozid auf Basis des „Bacillus thuringiensis“, welches jedoch nur in einem bestimmten Stadium der Raupen und bei entsprechender Witterung seine Wirkung entfaltet.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen auf städtischen Flächen erfolgt im Fall einer Beschilderung und Kennzeichnung i.d.R. durch das Betriebsamt der Stadt Ansbach. Die Absaugung und präventive Behandlung von Bäumen erfolgt hingegen durch hierfür beauftragte Fachfirmen. Die Priorisierung der Einzelfälle erfolgt im Fall nicht ausreichender Kapazitäten bei den Fachfirmen in Abstimmung des Umweltamtes mit dem Ordnungsamt, dem Sachgebiet Landschaftsplanung, Grünflächen und Forst (Tiefbauamt) und/oder dem Liegenschaftsamt. Da in Jahren, mit starkem Befall durch EPS, oft die Kapazitäten der Fachfirmen zur zeitnahen Bekämpfung nicht ausreichen, kommt es hierbei jedoch zu Verzögerungen.

 

Herr Brenner referiert weiter, dass die Stadt Ansbach ihre Entscheidungen über Maßnahmen bei EPS auf städtischen Flächen nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip aber auch vor dem Gesichtspunkt einer möglichst geringen Einschränkung der Bürger bei der Nutzung städtischer Flächen trifft. Dieser Maßstab kann jedoch verwaltungsrechtlich nicht auch von Dritten gefordert werden, insofern eine Anordnung nach dem LStVG lediglich auf die Gefahrenabwehr gerichtet sein darf und das mildeste Mittel anzuordnen ist. Die Erstellung von Leitlinien im Vorfeld einer einzelfallbezogenen sicherheitsrechtlichen Anordnung als hoheitliche Maßnahme scheidet daher aus Sicht der Sicherheitsbehörde aus. Vielmehr bildet gerade der genannte Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits die „Leitlinie“ im hoheitlichen Bereich.

 

Die für die Bekämpfung von EPS zur Verfügung stehenden Mittel werden im Budgetring des Umweltamtes verwaltet (HH-Stelle: 01.1141.6580). Die Ausgaben stiegen aufgrund der zunehmenden Ausbreitung in den letzten Jahren kontinuierlich an; soweit Mehrausgaben anfallen, werden diese durch überplanmäßige Mittel und einen Ausgleich im Budgetring 1141 des Umweltamtes gedeckt.

 

Die Stadt Ansbach behält die Kostenentwicklung weiter im Auge und berücksichtigt diese bei den Haushaltmittelanträgen. Die Stadt Ansbach prüft zudem geeignete verwaltungsinterne Regelungsansätze für die Entscheidungen über Maßnahmen bei EPS.

 

Wie der Presseberichterstattung im November 2019 zu entnehmen war, wurde seitens der Bayerischen Staatsforsten die Entscheidung getroffen, keine Fällung von Eichen im Bereich des Tiergartenwaldes alleine aufgrund eines Befalls mit Eichenprozessionsspinnern (EPS) zu veranlassen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel stellt klar, dass auch bei existierenden Leitlinien der Stadt Ansbach keine Übertragung auf private Grundstücke gegeben sei. Es sei immer eine Einzelfallbetrachtung aufgrund der jeweils individuellen Gegebenheit vorzunehmen.  Hierbei sei eine verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Ämter zielführender als eine Vorschrift.

 

Herr Stadtrat Meyer bedankt sich für die Aufarbeitung des Themas für den Ausschuss und bei den Anwohnern im Bereich des Tiergartenwaldes. Durch ihre Aufmerksamkeit und schnelles Handeln konnte eine Lösung mit den Staatsforsten gefunden werden und der überwiegende Baumbestand bleibt erhalten.

 

Herr Meyer erläutert, dass das verstärkte Auftreten des EPS ein Klimaphänomen sei. Es sei bekannt, dass die Raupenhaare allergische Reaktionen hervorrufen können und deshalb eine Bekämpfung nötig sei. Er plädiert dafür, dass immer das mildeste Mittel angewendet werde (Absperrung – Absaugung). Als Negativbeispiel führt Herr Meyer auf, dass in Baden Württemberg dahingehend große Fällungen vorgenommen wurden. Er fordert dazu auf, dass die Populationen natürlicher Feinde (Raupen und Vögel) angesiedelt und gefördert werden sollten. Somit könne sich die Natur mittelfristig selbst helfen. Ein Vergleich mit anderen Kommunen wäre wünschenswert.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel erklärt, dass die Thematik, der Bekämpfung mit natürlichen Feinden beobachtet werde. Es sei jedoch klarzustellen, dass sich hierbei der Erfolg mittelfristig einstelle.