Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Umbau Geschäftshaus Uzstraße 2
Schließung der Passage

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.03.2015   BA/003/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/008/2015 

Herr Büschl stellt das Vorhaben anhand einer dig. Präsentation vor und erläutert den Sachverhalt mittels nachstehender Sitzungsvorlage:

 

Für das Geschäftshaus, Anwesen Uzstr. 2 (Schuhgeschäft) liege eine Bauvoranfrage vor.

 

Geplant sei, dass das Geschäftshaus im EG und evtl. im 1. OG genutzt werde. Die jetzige Passage werde zur Vergrößerung der Verkaufsräume benötigt. Deshalb sei geplant, diese rückzubauen.

 

Geplant sei die bestehende Fußgängerpassage zu schließen und die Fläche in die Erdgeschosseinheit als Ladenfläche zu integrieren.

Über das künftig separat abgetrennte Treppenhaus sollen die drei Obergeschosse erreicht werden, welche künftig jeweils eine eigene Einheit darstellen.

Während die Erdgeschossfläche weiterhin dem Einzelhandel vorbehalten werden soll, ist für die Obergeschosse eine Büro-, Praxis- oder Wohnnutzung angedacht. Eine konkrete Planung konnte noch nicht benannt werden.

Ggf. wird das EG und 1.OG zu einer Einheit gefasst.

 

Zudem wird ein Fenstereinbau im 1. und 2. OG in der Rückfassade zum Rathaushof sowie die Einrichtung von Dachflächenfenstern bzw. Gauben im Dachgeschoss gewünscht. Dies sei jedoch Geschäft der laufenden Verwaltung.

 

Planungsrechtlich bestehen gegen das Vorhaben (Schließung Passage) zum gegenwärtigen Kenntnisstand keine Einwände, wenngleich die Errichtung und Freihaltung der Passage gem. Stadtratsbeschluss vom 13.12.1955 zur Verkehrsverbesserung der damals noch befahrbaren Uzstraße diente.

 

Seitens des Bayer. Landesamtes f. Denkmalschutz bestehen grundsätzlich keine Einwände.

Die nachgeschobene Anfrage bzgl. der Dachveränderung ist noch separat zu beurteilen.

 

Bauordnungsrechtliche Belange (Standsicherheit, Brandschutz, Stellplätze …) sind bei konkreter Planvorlage im evtl. späteren Baugenehmigungsverfahren zu prüfen, wobei die Herstellung eines separaten Treppenhauses hinsichtlich des Brandschutzes eine deutliche Verbesserung darstellen würde.

Unzulässig sind jedoch Öffnungen in der westlichen Gebäudeabschlusswand (Brandwand zum Rathaushof). Die für eine Realisierung der Fenster erforderliche Abstandsflächenübernahme erscheint aufgrund der noch offenen Gestaltung/Bebauung des Rathaushofes nicht möglich.

 

Da es auch in früheren Fällen regelmäßig Grundsatzentscheidungen zur Schließung von Durchgangspassagen gab, wird dies in Änderung des damaligen o. g. Stadtratsbeschlusses aufgrund des weggefallenen Zweckes der Freihaltung zumindest im Bauausschuss zur Beratung und Beschlussfassung gestellt.

 

Frau OB Seidel stellt fest, dass es sich um einen Generationenwechsel handele und das geplante Vorhaben mit der Verkaufsflächenerweiterung positiv zu betrachten sei.

 

Aus dem Gremium heraus wird nachgefragt bzw. festgestellt:,

·         wer der Grundeigentümer der Passagenfläche sei und ob die Passage gewidmet sei. Herr Büschl antwortet hierauf, dass keine Widmungen gäbe und die Passage im Eigentum des Hausbesitzers stehe.

·         dass eine Flächenvergrößerung wichtig sei. Des Weiteren wird angemerkt, dass die Ästhetik in den Genehmigungsprozess, wenn möglich, einfließen solle. Es solle möglichst „licht“ gestaltet werden.

·         ob sich bei Vergrößerung der Ladenflächen der Stellplatzbedarf ändere. Herr Büschl antwortet, dass dies noch geprüft werden müsse.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein grundsätzliches Einverständnis zur Schließung der Passage unter Einbeziehung in die Ladenflächen des Erdgeschosses am Anwesen Uzstr. 2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die übrigen Themen der Bauvoranfrage in eigener Zuständigkeit zu klären.