Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Zuschussantrag SpVgg Ansbach 09 - Spindelrasenmäher

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.01.2020   SPA/001/2020 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  53/004/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Tax erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Der Verein beabsichtigt eine spezielle Rasenpflegemaschine anzuschaffen, die einen kürzeren Schnitt ermöglicht und das Spielfeld weiter verbessern soll. Aktuell ist ein solches Gerät bereits leihweise im Einsatz, der Verein ist sehr zufrieden damit.

Dieses Gerät soll nun (gebraucht, 2 Jahre alt, ca. 120 Betriebsstunden entspricht knapp einer Saison mit zwei Plätzen) gekauft werden und der Verein möchte damit die Rasenpflege (Schnitt) für den A- und B-Platz selbst übernehmen. Der Verein hat dazu mehrere Angebote eingeholt und dieses für sehr gut befunden. Angebotspreis: 26.870 Euro.

 

Bislang belaufen sich Rasenpflegemaßnahmen durch das Sportamt der Stadt Ansbach für den Verein SpVgg Ansbach auf knapp 14.000 Euro (Stand 2018). Inbegriffen sind dabei besanden, düngen und andere Arbeiten wie Vertikutieren, Aerifizieren, Einschleppen, Abkehren usw. Hierbei ist anzumerken, dass diese Arbeiten auch weiterhin nötig sein werden, da mit der Spindelmaschine keine dieser Arbeiten verrichtet werden kann. Die Aufwendungen durch den Sportplatzpflegetrupp werden sich dadurch voraussichtlich um max. 50% reduzieren.

Herr Tax verweist auf die in der Sitzungsvorlage enthaltenen Tabelle und gibt Auskunft über die Kosten, die der Stadt Ansbach für die Pflege der Plätze der SpVgg Ansbach entstehen.

In der Vergangenheit wurden bereits andere Vereine ebenfalls bei der Anschaffung eines Rasenpflegegerätes unterstützt. So wurde bereits im Sportausschuss vom 16.7.2001 beschlossen, Vereine, die die Platzpflege (komplett) selbst übernehmen, mit 75% der Anschaffungskosten zu unterstützen. Unterhalt und Pflege des Gerätes entfällt auf den jeweiligen Verein. 2002 profitierte als erster Verein der ESV Ansbach Eyb von diesem Beschluss und erhielt 18.300 Euro.

In 2013 stellt der ESV Ansbach Eyb den Antrag auf vollständige Bezuschussung zu einem multifunktionellen Rasenpflegegerät. Der Sportausschuss sprach sich damals für eine Förderung in Höhe von 100% aus. Seither werden vom ESV Ansbach-Eyb jedoch nahezu alle Rasenpflegemaßnahmen in Eigenregie übernommen.

 

Da es sich, im vorliegenden Fall, um eine Spezialmaschine handelt, die nach wie vor die Unterstützung des Sportplatzpflegetrupps für andere Rasenpflegemaßnahmen erforderlich macht (abkehren, besanden, düngen usw.), dennoch ca. 50% der Gesamt-Pflegekosten p. a. einspart und einen hohen ehrenamtlichen Einsatz erfordert, empfiehlt der Stadtverband für Sport analog dem Beschluss des Sportausschusses vom 16.7.2001 eine Förderung in Höhe von 75 % zu den nachgewiesenen Anschaffungskosten.

 

Herr Link berichtet, der Stadtverband für Sport habe über diesen Antrag intensiv diskutiert. Beim ESV Ansbach wurde ein Funktionalgerät zu 100 % gefördert. Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung aller Vereine hält der Stadtverband für Sport eine 75-prozentige Förderung für den Spindelmäher, der zwar nur Mäharbeiten zulässt, trotzdem für angemessen.

 

Auf die Frage von Frau Frauenschläger, warum es nicht möglich sei, dass der Sportverein die kompletten Arbeiten rund um die Platzpflege übernehme, entgegnet Herr Link, dass die Vereine auf die Unterstützung der Stadt Ansbach angewiesen seien, da die komplett eigene Rasenpflege die maschinellen und personellen Ressourcen der ehrenamtlichen Tätigkeit im Falle der SpVgg Ansbach übersteigen würden.

 

Herr Tax erläutert abschließend, der Verein habe erklärt, dass personell sichergestellt sei, dass die Bedienung des Mähers vom Verein übernommen werde. Würde der Verein die komplette Pflege selbst übernehmen, wären weitere Maschinen und dementsprechend mehr Helfer nötig.


Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine 75-prozentige Förderung der nachgewiesenen Anschaffungskosten zu einem Spindelrasenmäher für die SpVgg Ansbach.