Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Zuschussantrag SpVgg Ansbach 09 - Umrüstung Flutlicht

BezeichnungInhalt
Sitzung:14.01.2020   SPA/001/2020 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Nein: 1
Vorlage:  53/002/2020 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Tax erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Von der SpVgg Ansbach wurde ein Antrag zur Bezuschussung der Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik gestellt. Der Verein bittet um finanzielle Unterstützung. Anträgen des ESV Ansbach Eyb und TSV Elpersdorf wurde bereits in gleicher Thematik stattgegeben. Hierzu wurden auch die Förderrichtlinien der Stadt um die Umrüstung auf diese weniger verbrauchsintensive Technik ergänzt.

Voraussetzung einer 15 prozentigen Bezuschussung durch die Stadt Ansbach, waren jeweils die erfolgreiche Beantragung von Bundesmitteln (Förderung durch Projektträger Jülich) sowie des Bayerischen Landessportverbandes BLSV.

 

Dem Verein liegt ein Angebot über ca. 60.000 Euro vor (Umrüstung der Flutlichtanlagen auf B-Platz und Kunstrasenspielfeld). Entsprechende Anträge BLSV und ptj wurden bereits gestellt, es liegt jedoch aktuell noch kein Bescheid vor.

 

Der Stadtverband spricht sich, wie auch in den beiden oben genannten Fällen, für eine Bezuschussung zum geplanten Projekt aus. Diese betrug in den bisherigen Fällen jeweils 15% der vom BLSV als förderfähig anerkannten Kosten. Im vorliegenden Fall ist mit ca. 9.000 Euro Bezuschussung zu rechnen.

Die Verwaltung empfiehlt, die ausführende Firma darauf hinzuweisen, dass im Zuge der Umrüstung die ggfs. veränderte Windlast zu berücksichtigen ist und die Standsicherheit der Masten daraufhin zu prüfen.

 

Auf die Frage von Frau Frauenschläger, wann die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik erfolge, antwortet Herr Tax, dies läge daran, zu welchem Zeitpunkt der BLSV-Bescheid eingehe. Im diesjährigen Haushalt müssten Mittel eingeplant sein.

 

Frau Frauenschläger bringt deutlich zum Ausdruck, dass sie diese Vorgehensweise hinsichtlich einer Zuschussgewährung für falsch halte. Ihrer Meinung nach hätten die beiden Anträge der SpVgg Ansbach in den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2020 angekündigt werden müssen. Diese Vorgehensweise stehe für sie außer Frage. Der Zeitpunkt der Beantragung der Zuschussmittel sei sehr ärgerlich.

 

Frau OB Seidel entgegnet, im Haushalt seien für die Sportförderung Mittel eingeplant.  Ob Mittel für diese Maßnahme eingestellt seien, müsste erst geprüft werden. Allerdings bringe man immer wieder Maßnahmen im laufenden Jahr ein.

 

Frau Frauenschläger betont, sie stimme dem Antrag nur zu, wenn die Mittel tatsächlich im Haushalt 2020 enthalten seien, ansonsten müssen für beiden Anträge der SpVgg Ansbach die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2021 eingestellt werden.

 

Herr Hayduk nimmt Bezug auf die Ausführung von Frau Frauenschläger und erklärt, dass diese Anträge grundsätzlich im Sportausschuss beraten werden müssen. Der letzte Sportausschuss war lange vor den Haushaltsberatungen. Es sei bisher so üblich gewesen, dass die Anträge parallel zum BLSV laufen. Es sei zudem völlig egal, ob die Anträge bereits im Juni gestellt worden wären, da die Kosten im Vorfeld nie genau beziffert werden können. Es ehre sie, dass sie die Klarheit des Haushalts im Auge behalte, dies würde jedoch bedeuten, dass die SpVgg Ansbach mit der Durchführung der Maßnahme noch lange warten und mit dem jetzigen, verbrauchsintensiven Licht zurechtkommen müsste.


Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat gegen eine Stimme eine 15-prozentige Bezuschussung (gem. Sportförderrichtlinien der Stadt Ansbach) der förderfähigen Kosten zur Umrüstung der Flutlichtanlagen auf LED Technik.