Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 03.12.2019 SR/010/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Gemeinsamer Antrag für die konsequente Beseitigung der PFC-Verseuchung durch die US-Armee 70 KB |
Frau OB Seidel begrüßt für die ersten beiden
Tagesordnungspunkte Herrn Keller und Frau Böttcher vom Wasserwirtschaftsamt
Ansbach.
Frau OB Seidel verweist auf den gemeinsamen Antrag von OLA,
BAP, SPD, Bündnis 90/Grüne und FW vom 15.11.2019, der wie folgt lautet:
1. Die Stadt Ansbach fordert die Herausgabe des von der
US-Armee geheim gehaltenen Sanierungsgutachten mit Blick auf die von ihr mit
per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) vergifteten Brunnen, Gewässer und
Böden im Stadtgebiet bis spätestens 14. Januar 2020. Dafür erlässt die Stadt
einen rechtsbewährten Bescheid. Sollte danach das Gutachten noch immer nicht
vorliegen, legt die Verwaltung dem Umweltausschuss am 15. Januar eine
Beschlussfassung über eine Klage gegen die Eigentümerin des Eintragungsortes
des PFC-Giftes vor.
2. Die
Stadt Ansbach unterstützt das juristische Vorgehen Ansbacher Bürger, die durch
die PFC-Verseuchung in ihrer Gesundheit oder ihrem Eigentum geschädigt sind,
finanziell. Hierfür stellt die Stadt einen Hilfsfonds in Höhe von 10.000 Euro
zur Verfügung.
Frau OB Seidel erläutert folgenden Sachverhalt zu Teil 1
des Antrages:
Am 11.10.2019 fand mit ihr ein Gespräch zwischen dem Standortkommandanten der USAG Ansbach, sowie weiteren Vertretern der US-Armee und der Stadtverwaltung im Stadthaus statt. Hier wurde nochmals nachdrücklich die Herausgabe des Gutachtens gefordert. Dies wurde abgelehnt, da das Gutachten noch unfertig und teilweise fehlerhaft sei.
Schließlich konnte zumindest erreicht werden, dass in Teile der derzeit vorliegenden Fassung des Gutachtens in englischer Sprache bei der US-Armee durch Fachleute Einsicht genommen werden konnte. Von ihr wurde abschließend die zeitnahe Herausgabe des fertigen Gutachtens nach dessen Fertigstellung gefordert. Zudem forderte sie parallel die Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen bezüglich der sich ausbreitenden Grundwasserverunreinigung vorzubereiten.
Als erstes Ergebnis des Gesprächs vom 11.10.2019 erhielten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, das Wasserwirtschaftsamt Ansbach als Fachbehörde sowie die Stadtverwaltung am 24.10.2019 erstmals Einsicht in Teile der aktuell vorliegenden Fassung des Gutachtens in englischer Sprache. Dabei bestätigte sich, dass das Gutachten tatsächlich noch nicht in einer verwendbaren Form vorlag. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Schadstoffausbreitung im Grundwasser erfolgt.
Frau OB Seidel betont, dass die Herausgabe des endgültigen Gutachtens in deutscher Sprache dringend erforderlich ist, um zu prüfen, welche weiteren Schritte im Rahmen einer Sanierungsplanung erforderlich sind um diese schnellstmöglich umzusetzen.
Unabhängig hiervon ergibt sich aus den bereits gewonnen Erkenntnissen über die Schadstoffverfrachtung sowohl aus wasserwirtschaftlicher Sicht sowie aus Sicht der Stadtverwaltung bereits jetzt die Erforderlichkeit, einer Sicherungsmaßnahme gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), § 4, Abs. 3 in der gesättigten Bodenzone (Grundwasser) in Form von Abwehrbrunnen und Reinigungseinrichtungen auf dem Kasernengelände.
Mit Schreiben vom 25.11.2019 wurde die USAG Ansbach seitens der Oberbürgermeisterin zur Herausgabe des fertigen Gutachtens bis Mitte Januar aufgefordert. Auch wurde gefordert, auf die umgehende Umsetzung einer Sicherungsmaßnahme hinzuwirken.
Die Bayerische Staatskanzlei, die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und das Bundesministerium der Verteidigung
erhielten dieses Schreiben in Abdruck. Zudem wurde, wie
im Umweltausschuss der Stadt Ansbach am 23.09.2019 angekündigt, auch Frau
Kramp-Karrenbauer in ihrer Funktion als Verteidigungsministerin mit einem
gesonderten Schreiben - ebenfalls vom 25.11.2019 - um Unterstützung gebeten.
Ergänzend soll ein gemeinsames Schreiben mit den Abgeordneten im Dezember an
die Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten erfolgen.
Hinsichtlich
der Abstimmung zwischen der Stadt und dem Wasserwirtschaftsamt fand am 26.11.2019
eine Besprechung zwischen ihr und dem Wasserwirtschaftsamt statt. Einbezogen
waren Vertreter des Rechts- und Umweltamtes. Im Ergebnis wurde vereinbart, die
Anforderungen, die an eine Konzeptionierung der Sicherungsmaßnahme auf dem
Gelände der US-Armee aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu stellen sind, bis Ende
Januar 2020 zwischen Wasserwirtschaftsamt und Umweltamt abgestimmt werden und
die USAG aufgefordert wird, ein entsprechendes Konzept zu erstellen, das noch
in der ersten Hälfte 2020 umgesetzt werden soll.
In diesem Zusammenhang weist Frau OB Seidel
auf die klare Unterscheidung von Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen hin.
Herr
Keller
unterstreicht den Austausch auf den Fachebenen und sieht ebenfalls die
Dringlichkeit der Vorlage des Gutachtens. Die Vornahme von Sicherungsmaßnahmen
muss auf das Gutachten abgestellt sein. Wichtig zu wissen sei die
Grundwasserfließrichtung und das Schadstoffpotpourri
Frau OB Seidel gibt bekannt, dass sich die US-Armee für ihren Brief vom 25. November 2019 bedankt, den sie gestern erhalten haben. Wie bereits im persönlichen Gespräch versichert, bekräftigen sie ihre Absicht, das Ergebnis der Studie an die Stadt Ansbach sofort nach Erhalt weiterzuleiten. Der Garnisonskommandeur, COL Pierce, wird das unverzüglich tun und uns persönlich informieren, sobald sie die endgültigen Studienergebnisse erhalten. Sie bedanken sich für die Geduld und Mitarbeit.
Frau
OB Seidel
schlägt folgendes weiteres Vorgehen vor:
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Anforderungen, die an die Konzeptionierung einer Sicherungsmaßnahme in der gesättigten Bodenzone (Grundwasser) gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), § 4, Abs. 3 zu stellen sind, bis Ende Januar 2020 zu erarbeiten. Die Verwaltung holt hierzu die fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach ein. Über das Ergebnis und das weitere Vorgehen wird in der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2020 berichtet.
2. Der Stadtrat bekräftigt die
Forderung an die USAG Ansbach, das fertige Gutachten bis Mitte Januar 2020
vorzulegen. Zudem ist seitens der USAG Ansbach auf die umgehende Umsetzung
einer Sicherungsmaßnahme hinzuwirken, dies gem. der abgestimmten Anforderungen
zwischen Stadt Ansbach und Wasserwirtschaftsamt.
Herr
Brenner
weist darauf hin, dass ausführliche Recherchen bezüglich der Erfolgsaussichten
eines Bescheides ergeben haben, wie
bereits im Umweltausschuss der Stadt Ansbach am 23.09.2019 dargelegt, dass das
NATO-Truppenstatut verbietet, einen Bescheid gegen die USAG Ansbach zu
erlassen. Er macht deutlich, dass der Erlass eines Bescheides gegen die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) rechtlich zwar möglich ist, jedoch
gemäß des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes
(VwZVG), Art. 29, Abs. 4 nicht mit Zwangsmitteln versehen werden kann, da sich
dieser gegen eine andere Behörde richten würde. Sofern die BImA den Forderungen
eines etwaigen Bescheides nicht nachkommen würde, könnte dieser folglich nicht
vollstreckt werden. Auch hierüber wurde im Umweltausschuss der Stadt Ansbach am
23.09.2019 bereits berichtet. Zudem würde ein solcher Bescheid auch ins Leere
laufen, da die BImA nicht über das fertige Gutachten verfügt. Auch der
vorgeschlagene Beschluss im gemeinsamen Antrag unter Ziffer 1 ist nach
rechtlicher Würdigung nicht zielführend.
Herr
Nießlein
führt ergänzend zum Klagerecht der Bürger aus, dass Bürger juristisch gegen die Kontaminationen durch zivilrechtliche
Klagen nach §§ 823 ff, 1004 BGB vorgehen könnten. Die Bürger müssten ihre
Rechte im eigenen Namen einklagen, die Stadt kann nicht in Prozessstandschaft
tätig werden. Da durch den Hilfsfond Einzelnen und nicht der Allgemeinheit
Leistungen zukommen sollen, ist der eigene Wirkungskreis nach Art. 57 GO nicht
eröffnet. Eine Anspruchsgrundlage ist somit nicht gegeben.
Herr
Hüttinger lobt
die Bemühungen von Oberbürgermeisterin und Stadtverwaltung. Er ist der
Auffassung, dass gegenüber der US-Armee mehr Druck aufgebaut werden müsse. Er
verweist auf § 12 des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes und § 4 des
Bodenschutzgesetzes. Er schlägt vor eine bodenschutzrechtliche Anordnung nach
dem Bodenschutzgesetz zu veranlassen, wenn bis zum genannten Termin das
Gutachten nicht vorliegt.
Herr
Nießlein weist darauf hin,
dass die zitierten Vorschriften sog. Programmsätze darstellen und keine
Ermächtigungsgrundlage für Anordnungen bieten.
Herr
Brenner sieht die Gefahr, dass die
Verantwortung für die verzögerte Detail- und Sanierungsuntersuchung beim
falschen Störer gesucht wird. Auf die Herausgabe des Gutachtens habe die BImA
keine unmittelbare Einflussmöglichkeit, hier müsse Druck auf die US-Armee
ausgeübt werden.
Herr
Meyer ist
grundsätzlich mit dem Beschlussvorschlag einverstanden, hier ist aber wichtig,
auch im Hinblick darauf, dass es der größte Umweltskandal innerhalb der
Stadtgrenze ist, zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt neue Wege hinsichtlich
der Sicherungsmaßnahmen zu gehen. Der verseuchte Boden müsse ausgebaggert
werden. Er vertritt die Auffassung, dass die betroffenen Bürger, die über den
Klageweg versuchen, ihren durch die PFC-Vergiftung entstandenen Schaden ersetzt
zu bekommen, unterstützt werden müssen.
Nach kurzer Diskussion und Aussprache besteht Einverständnis mit der Zurückstellung des gemeinsamen Antrags vom 15.11.2019. Ebenso besteht Einverständnis mit dem weiteren Vorgehen, wie von Frau OB Seidel vorgeschlagen. Über das Ergebnis und das weitere Vorgehen wird in der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2020 berichtet.
Beschluss:
1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Anforderungen, die an die Konzeptionierung einer Sicherungsmaßnahme in der gesättigten Bodenzone (Grundwasser) gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), § 4, Abs. 3 zu stellen sind, bis Ende Januar 2020 zu erarbeiten. Die Verwaltung holt hierzu die fachliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach ein. Über das Ergebnis und das weitere Vorgehen wird in der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2020 berichtet.
2. Der Stadtrat bekräftigt die
Forderung an die USAG Ansbach, das fertige Gutachten bis Mitte Januar 2020
vorzulegen. Zudem ist seitens der USAG Ansbach auf die umgehende Umsetzung
einer Sicherungsmaßnahme hinzuwirken, dies gemäß der abgestimmten Anforderungen
zwischen Stadt Ansbach und Wasserwirtschaftsamt.