Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Gastschulbeiträge an auswärtige Schulträger;
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben

BezeichnungInhalt
Nachtrag:28.11.2019 
Sitzung:03.12.2019   SR/010/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/030/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dieser TOP wird vorgezogen.

 

Herr Jakobs trägt kurz folgenden Sachverhalt vor:

 

Im SG Schulverwaltung liegen aktuell Rechnungen von auswärtigen Schulträgern für Gastschulbeiträge, Kostenersatz an beruflichen Schulen sowie Heimkosten für die auswärtige Unterbringung in Höhe von insgesamt 550.550,23 € vor, die in diesem Jahr noch fällig werden. Im Deckungsring 030, in dem die Haushaltsstellen für diese Ausgaben zusammengefasst sind, stehen nur noch 23.269,45 € zur Verfügung. Es werden daher noch 527.280,78 € benötigt.

 

Grund für die hohe Überschreitung ist neben Kostensteigerungen vor allem die Tatsache, dass Ende 2018 bereits Rechnungen von über 450.000 € auf das Haushaltsjahr 2019 angewiesen wurden, weil auch 2018 die Ansätze ausgeschöpft waren.

 

Um die gleiche Situation im kommenden Jahr zu vermeiden, wird empfohlen, die Mittel im Haushaltsjahr 2019 noch überplanmäßig bereitzustellen.

 

Deckungsmittel sind wie folgt vorhanden:

 

Minderausgaben im DR 029 (Kosten der Schülerbeförderung)    87.500,00 €

Mehreinnahmen Gastschulbeiträge Wirtschaftsschule                               93.000,00 €

Mehreinnahmen Schlüsselzuweisungen                                                     346.780,78 €

 

                                                                                                                        527.280,78 €


Beschluss:

 

Im Deckungsring 030 (Gastschulbeiträge) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 527.280,78 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch

 

a) Minderausgaben im DR 029 (Kosten der Schülerbeförderung)                       87.500,00 €

b) Mehreinnahmen bei HHSt. 01.2431.1622 (Gastschulbeiträge

    für die städt. Wirtschaftsschule)                                                                93.000,00 €

c) Mehreinnahmen bei HHSt. 01.9000.0410 (Schlüsselzuweisungen)   346.780,78 €