Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Hochwasserschutz Fränkische Rezat - Sachstand

BezeichnungInhalt
Sitzung:03.12.2019   SR/010/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/012/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel führt aus, dass in Abstimmung mit der Stadt Ansbach das Wasserwirtschaftsamt Ansbach die Realisierung des Hochwasserschutzes an der fränkischen Rezat im Bereich der Altstadt plant. Der aktuelle Planungsabschnitt bezieht sich auf den Bereich zwischen der Hospitalstraße (Voggenmühle) und der markgräflichen Residenz. Im April 2017 wurden im Stadtrat erste Planungsentwürfe präsentiert. Planungsvereinbarungen bestehen zwischen Stadt und Freistaat, welche die Kostenteilung regeln und wurden zuletzt nach Beratung im BA im März 2019 fortgeschrieben. Besonderes Augenmerk wird im o.g. Abschnitt auf eine ausgewogene Lösung aus den Kriterien:

 

·        Stadtbild nördliche Altstadt (Silhouette),

·        Erhalt der prägenden Baumkulisse

·        Hochwasserabfluss/Retentionsraum

·        Aufenthaltsqualität

 

gelegt.

 

Herr Keller informiert, dass im Hintergrund viele Einzelgespräche geführt wurden.

 

Frau Böttcher, Leiterin der neuen Planungsabteilung im WWA, stellt im Anschluss anhand einer Präsentation den aktuellen Planungsstand mit vier Varianten zum Verlauf der Hochwasserschutzmauer im Teilbereich des Kindergartens an der Luisenstraße vor. Für eine zielorientierte Planung und den Einstieg in das Rechtsverfahren (Planfeststellung) wird ein Beschluss als Auftrag zur Eingrenzung der Weiterbearbeitung der Varianten angestrebt. Im Einzelnen geht sie näher auf den Übersichtslageplan mit Überschwemmungsgebiet und die Kriterien der Stadt und des Kindergartens ein. Bei Variante 4 können alle Kriterien eingehalten werden.

 

Herr Büschl ergänzt, dass gedanklich natürlich auch die benachbarten Grundstücke mit einbezogen wurden. Das östliche Grundstück im Eigentum der Stadt wäre für die Freifläche des Kindergartens künftig auch dauerhaft nutzbar, wenn es ggf. veräußert würde, was bei Realisierung von Variante 4 in Aussicht gestellt wurde. Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass damit auch der Objektschutz mit einbezogen und gewährleistet sei. Außerdem geht er noch näher auf die gesetzlichen Vorkaufsrechte ein. Anschließend trägt er den Beschlussvorschlag vor, die wichtig sei, um eine Eingrenzung der zu untersuchenden Lösungen zu erhalten.

 

Frau OB Seidel meint, man habe mit Variante 4 eine gute Lösung gefunden, bei der auch die Baumreihe am Parkplatz erhalten bleibt und dass diese Variante auch für den Kindergarten eine gute Lösung darstelle. Sie dankt dem WWA für die Verhandlungen und die Berücksichtigung der Kindergartenbelange.

 

Herr Keller beantwortet einzelne Anfragen und führt aus, dass die Mauer in die Anlage eingebettet ist und deshalb optisch kleiner wirkt. Dies sei mit der Kirche und dem Kindergarten abgesprochen. Detailausgestaltungsvorschläge müssen noch ausgearbeitet werden. Außerdem erläutert er näher das Überflutungssystem und die Dammbalkenverschlüsse

 

Abschließend sprechen sich die Fraktionen und Gruppen übereinstimmend für die Variante 4 aus.


Beschluss:

 

Der Stadtrat empfiehlt dem Wasserwirtschaftsamt, als Vorzugslösung zur Weiterbearbeitung der Hochwasserschutzmauer im Bereich zwischen Riviera und westlichem Rezatparkplatz (Flurstücke 360, 389 und 389/1) Variante 4 zu vertiefen.

 

Begründung: Deren Verlaufslinie ermöglicht ein ausgewogenes Maß zwischen den Kriterien

 

·        Stadtbild nördliche Altstadt (Silhouette),

·        Erhalt der prägenden Baumkulisse

·        Hochwasserabfluss/Retentionsraum

·        Aufenthaltsqualität

 

und der Eingriff in den Betreib der Freifläche des Kindergartens ist durch die mögliche niedrige Ausführung weniger beeinträchtigend als Variante 3

 

Falls Variante 4 nicht möglich wäre, ist Variante 3 weiterzuverfolgen.

 

Falls Variante 3 nicht möglich wäre, ist Variante 1 weiterzuverfolgen.

 

Ausgeschlossen werden soll Variante 2

 

Grund: Der Erhalt der prägenden Bäume steht stark infrage. Hoher techn. Aufwand in Relation zu Var. 1.