Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.11.2019 HFWA/010/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/025/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 30 KB |
Herr Nießlein erläutert folgenden Sachverhalt:
Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Die Agentur für Arbeit wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes Mitglied: Herr David Herold
Als Vertreter: Herr Reiner Blank
Von der Agentur für Arbeit wurde nun als neues beratendes Mitglied
Herr Wolfgang Langer
Schalkhäuser Straße
40
91522 Ansbach
(dienstlich)
benannt.
Stellvertretendes Mitglied ist weiterhin Herr Blank.
Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Herrn Wolfgang Langer als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.