Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Vereidigung bzw. Verpflichtung neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2014-2020)

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.11.2019   HFWA/010/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/025/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Nießlein erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Die Agentur für Arbeit wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:                       Herr David Herold

Als Vertreter:                                     Herr Reiner Blank

 

Von der Agentur für Arbeit wurde nun als neues beratendes Mitglied

 

Herr Wolfgang Langer

Schalkhäuser Straße 40

91522 Ansbach (dienstlich)

 

benannt.

 

Stellvertretendes Mitglied ist weiterhin Herr Blank.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

Herrn Wolfgang Langer als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.