Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2019   BA/010/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe;

Öffentlicher Grillplatz

 

Herr Schubert berichtet, dass der Jugendrat Ansbach im Januar 2019 einen Antrag für einen öffentlichen Grillplatz im Stadtgebiet Ansbach eingereicht hat. Der Vorschlag der Verwaltung für einen Grillplatz am Spielplatz Neuses wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses im Jahr 2010 abgelehnt, seitdem ruht der Fall, da noch kein neuer geeigneter Platz gefunden wurde. Herr Schubert erklärt, dass eine Standortsuche im Bereich des Rezatparkplatzes nach wie vor aktuell sei, eine wasserwirtschaftliche Abklärung sei daher aber u. a. noch nötig.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel ergänzt, dass man auch dem Standort Neuses nach wie vor Beachtung schenke. Im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme Altstadt werde eine grundsätzliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität angestrebt, die Belange des Hochwasserschutzes seien aber abzuklären und zu berücksichtigen.

 

 

Bekanntgabe;

Bauvorhaben Baumackerweg 5   

 

Herr Schubert informiert über den Bauantrag von Familie Peter für ein Bauvorhaben in Ansbach-Elpersdorf und die Besprechung mit den Bauherren in der vergangenen Woche. In diesem Abstimmungsgespräch wurde versucht, einen Kompromiss zu finden, um die Wünsche der Bauherren mit der rechtlichen Seite in Einklang zu bringen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel spricht sich für einen weiteren Dialog mit den Bauherren aus und betont, dass das Ziel eine Lösung sei, die allen Ansprüchen genüge. Wie bereits in der Presse angesprochen, sei es selbstverständlich wichtig, Wohnraum zu schaffen und sie sei optimistisch, dass die Verwaltung hier den richtigen Weg aufzeige und ein Kompromiss gefunden werden könne, wie in unzähligen anderen Fällen.

 

Herr Gowin regt an, veraltete Bebauungspläne zu überarbeiten, um Ausnahmen im Einzelfall zu vermeiden. Dies stelle auch eine Vereinfachung der Verwaltung dar, sei aber auch aufwendig.

 

Herr Büschl stimmt grundsätzlich zu, betont aber, dass der Bundesgesetzgeber gefordert sei, hier einfachere Verfahren zu ermöglichen. Jeder Bebauungsplan müsse aber auch separat betrachtet werden. 

 

Herr Schubert ergänzt, dass dieses Bauvorhaben auch bei einer Aufhebung des Bauleitplans so nicht genehmigungsfähig sei. Er betont, dass selbst im Vergleich zum liberalen Bebauungsplan heutiger „Machart“ für das Neubaugebiet Höfstetten keine Genehmigung ohne Befreiungen für das Bauvorhaben am Baumackerweg erteilt werden könne. 

 

Herr Sauerhammer berichtet von einem Telefonat mit den Bauherren, welche sich seiner Meinung nach nicht mit dem angebotenen Kompromiss der Verwaltung anfreunden können. Er regt an, ein bürgerfreundliches Zeichen zur Wohnraumschaffung zu setzen.

 

Herr Bürgermeister Deffner bittet um eine großzügige Beurteilung für alle Bürger. Er fragt nach dem Vorgehen, wenn weiterhin kein Kompromiss erzielt werden könne. 

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel betont, dass Bürgerfreundlichkeit für alle Bürger gelten solle und nicht nur für Einzelfälle. Verlässlichkeit für die Bürgerschaft zeige sich durch ein verlässliches Handeln der Verwaltung für alle entsprechend geltenden Regeln. Gleichwohl sei immer betont worden, dass Befreiungen möglich seien.

 

Frau Homm-Vogel spricht sich für eine Entscheidung innerhalb der Verwaltung aus. Das Entgegenkommen der Verwaltung an die Bürger solle so großzügig und kreativ wie möglich erfolgen. 

 

Für Herrn Bürgermeister Deffner ist ein homogenes Gesamtbild von Wichtigkeit, auch wenn im Nachbarbereich ein anderer Bebauungsplan Gültigkeit habe. Auch er möchte keine Sonderregelung für nur eine Familie, spreche sich aber grundsätzlich für eine Bebauungsplanänderung aus.   

 

 

Bekanntgabe;

Fluchttreppe Karolinenschule

 

Herr Hildner zeigt anhand von Fotos den Baufortschritt zur Errichtung der Fluchttreppe an der Karolinenschule. Die Stahltreppe sei innerhalb einer Woche erstellt worden. Er führt aus, dass auf das Baudenkmal in hohem Maße Rücksicht genommen wurde, da die Stahlkonstruktion nur an zwei Punkten im Dachgeschoss mit dem Gebäude verbunden sei. Die Stützen wurden auf die Tiefgarage der Sparkasse Ansbach aufgesetzt.  Die Koordination mit der Sparkasse, als Nachbar, verlief gut und reibungslos.

 

 

Bekanntgabe;

Aufzug Standesamt

 

Herr Hildner informiert über den Standort des Aufzuges im Innenhof. Die Platzierung sei mit dem BLfD abgestimmt. Eine Baugrunduntersuchung sei erfolgt und das Gründungsgutachten mit der Empfehlung von Mikropfählen liege vor. Eine Abstimmung mit den Verbänden sei noch vorgesehen und die Genehmigungsplanung werde vorbereitet.

 

 

Bekanntgabe;

Stadtfriedhof Toiletten

 

Herr Hildner stützt seine Aussage mit Fotos, dass sich die Toiletten im Stadtfriedhof im Innen-und Außenbereich in einem guten Zustand befinden. Eine barrierefreie Toiletteneinheit werde noch als Container beschafft.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel weist auf die deutliche Verbesserung der Situation vor Ort im Bereich der WC-Anlagen hin.

 

Herr Bürgermeister Deffner fragt nach, ob im Innenbereich neu gefliest wurde.

 

Herr Hildner gibt an, dass zwar nicht neu gefliest, aber eine deutliche hygienische Verbesserung erfolgt sei. Der Innenbereich wurde intensiv gereinigt, Spiegel und Urinal wurden erneuert, die Armaturen wurden in berührungsloser Form neu installiert und die Fassade wurde neu gestrichen.

 

 

Bekanntgabe;

Bundesstraße B 13 Würzburg-Ansbach – Bau einer Linksabbiegespur

 

Herr Wehrer berichtet, dass in der Sitzung des Bauausschusses im Oktober 2019 die Anfrage gestellt wurde, ob die neu anzulegende, provisorische Linksabbiegespur von der Bundesstraße B13 nach Neuses während des Ausbaus der Rothenburger Straße nicht anschließend als dauerhafte, feste Lösung erstellt werden könne.

 

Nach Rückfrage, erfolgte die Beantwortung der Anfrage durch den Straßenbaulastträger (Staatliches Bauamt Ansbach) wie folgt:

Der Ortsteil Neuses sei aus Richtung Süden über die Kreuzung B 13/Rothenburger Straße/Berliner Straße gesichert mit einer Linksabbiegespur und Ampelanlage erreichbar. Aufgrund der anstehenden Erneuerungsarbeiten der Stadt Ansbach in der Ortsdurchfahrt von Neues wurde sich im Vorfeld darauf verständigt, dass während der Bauzeit die Erreichbarkeit des Ortsteils über die vorhandene Einmündung im Norden von Neuses erfolgt. Diese vorübergehende Verkehrsführung sieht wegen der provisorischen Linksabbiegespur verengte Fahrspuren im Zuge der B 13 sowie eine Baustellenampel vor. Nach Abschluss der Bauarbeiten in der Ortsdurchfahrt werde diese provisorische Verkehrsführung wieder beseitigt und der Ortsteil Neuses kann wieder aus Richtung Süden über die oben genannte Kreuzung erreicht werden.

 

Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes sei die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur für die Einmündung im Norden von Neuses nicht gegeben, zumal zusätzliche Linksabbieger im Außerortsbereich immer eine zusätzliche Gefahrenstelle seien. Es werde daher keine Veranlassung gesehen, an dieser Einmündung dauerhaft eine Linksabbiegespur anzulegen, insbesondere, weil das Gebiet über die Kreuzung B13/Rothenburger Straße/Berliner Straße ausreichend erschlossen sei.

 

Aus den Erfahrungen vergleichbarer Projekte werde vorsorglich darauf hingewiesen, dass der Kostenaufwand für eine Linksabbiegespur bei mehreren 100.000 Euro läge und die diesbezügliche Planung mehrere Jahre in Anspruch nähme, da umfangreiche naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Erhebungen erforderlich wären und auch entsprechende wasserrechtliche Genehmigungen wegen des zusätzlichen Oberflächenwasserabflusses eingeholt werden müssten.

 

Dem Wunsch nach einer dauerhaften Linksabbiegespur an der Einmündung nördlich von Neuses kann somit seitens des Staatlichen Bauamts als Straßenbaulastträger nicht nachgekommen werden.

 

 

Bekanntgabe;

Stadt Herrieden – Fortschreibung Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB zum geänderten Entwurf gem. § 4a Abs. 3 BauGB

Benachrichtigung über die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

hier: Hochregallager Herrieden

 

 

Herr Schubert erklärt folgenden Sachverhalt. Nachdem die Stadt Ansbach im Jahr 2018 eine kritische Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Herrieden abgab, welche insbesondere auf die Beeinträchtigung von landschaftlichen Belange abstellte, wurde der Flächennutzungsplan durch die Stadt Herrieden im Sinne der damaligen Stellungnahme geändert und nun erneut zur Stellungnahme vorgelegt. Da der neue Planstand die landschaftlichen Belange und die Belange der Stadt Ansbach berücksichtigt, sei hier keine Stellungnahme der Stadt Ansbach notwendig.

 

 

Anfrage;

Grundschule Schalkhausen

 

Herr Hildner bezieht sich auf die schriftliche Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90 Die Grünen zum Sachstand der Grundschule in Schalkhausen.

 

Herr Dr. Schoen erklärt vorab, dass nach seinem Kenntnisstand im alten Schulhaus sicherheitstechnische Mängel, welche z.B. den Fluchtweg über ein Fenster oder offene Steckdosen betreffen, vorliegen.

 

Herr Hildner erläutert, dass an der bestehenden Grundschule weiterhin alle notwendigen Arbeiten veranlasst werden. Der zweite Rettungsweg über die Fenster sei gesichert. Zur weiteren Verbesserung der Situation soll ein neuer Treppenturm für eine unabhängige Evakuierung des Gebäudes bereitgestellt werden, um in einer Fluchtwegsituation eine schnellere und bessere Rettung durchführen zu können. Über eine Brüstung mit einer Höhe von 90 cm – 1 m könne mittels einer Aufstiegshilfe der Ausstieg durch das Fenster auf eine Plattform erfolgen. 

 

Für den Grundschulneubau ist durch das Büro Hirsch-Architekten ein Entwurf erarbeitet worden, zu dem die Regierung von Mittelfranken die schulaufsichtliche Genehmigung erteilt hat. Mit einem Münchner Ingenieurbüro werde das VgV-Verfahren zur Gewinnung und Beauftragung eines Architekturbüros durchgeführt, welches die vorhandene Planung umsetze. Nach dem Vergabeverfahren werde ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, weitere zukünftige Informationen werden in nachfolgenden Bauausschusssitzungen bekanntgegeben.

 

 

Anfrage;

Baumaßname Am Drechselsgarten

 

Herr Reisner erkundigt sich nach dem Ende der Baumaßnahmen Am Drechselsgarten.

 

Herr Büschl berichtet, dass die Anfrage von Herrn Porzner heute früh einging und er noch nichts dazu sagen könne.

 

 

 

 

 

 

Anfrage;

Veranstaltungen Tagungszentrum Onoldia

 

Frau Homm-Vogel erkundigt sich nach den Veranstaltungen im Tagungszentrum Onoldia, welche durch die Auslagerung des Bürgeramtes nicht mehr dort stattfinden können.

Sie fragt nach, ob Container eine Alternative wären.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel teilt mit, dass nach Rücksprache mit Frau Link der überwiegende Teil der Veranstaltungen zufriedenstellend ausgelagert werden konnten, z.B. auch in das Fraktionszimmer und den Distlersaal. Dies betreffe den Zeitraum März 2020 bis ca. Juli/August 2021. Mit dieser Verlagerung des Bürgeramtes in das Kulturzentrum Karlshalle für die Bauzeit sei die beste Alternative gefunden worden.

 

 

Anfrage;

Kanalbau Urlasstraße

 

Herr Sauerhöfer fragt an, ob der Maßnahmenbeginn am 19.12.2019 für den Kanalbau in der Urlasstraße der richtige Zeitpunkt sei.

 

Herr Wehrer gibt an, dass am Ende des Jahres 2019 nur die Baustelle, durch die von

awean und Stadt Ansbach beauftragte Firma, eingerichtet werde. Die Aufgrabungen mit Verkehrssperrungen sind erst für das Jahr 2020 eingeplant.