Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Auslobung zum städtebaulichen Realisierungs- und Ideenwettbewerb
Entwicklung des ehemaligen Messegeländes der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2019   BA/010/2019 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/033/2019 

Herr Schubert schildert den Sachverhalt:

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.04.2018 soll das Areal des ehemaligen Messegeländes südöstlich des Hohenzollernring und der Schalkhäuser Straße als neues lebendiges Stadtquartier mit Schwerpunkt Wohnen entwickelt werden. Darüber hinaus soll eine Kindertageseinrichtung und weitere Infrastruktureinrichtungen errichtet werden. Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge zur Bebauung mit frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau (Mehrfamilienhäuser), verdichteten Einfamilienhäusern sowie sozialer Infrastruktur geben. Neben der Entwicklung der Frei- und Grünflächen sei die Renaturierung des Onolzbaches Teil der Aufgabe. Ziel des Wettbewerbs sei die Erstellung eines Planungskonzepts als städtebaulicher Entwurf, der als Grundlage für ein Bauleitplanverfahren dient.

 

In der Sitzung des Bauausschusses vom 21.05.2019 wurde die Betreuung des Wettbewerbs an das Büro mt2 ARCHITEKTEN | STADTPLANER PartmbB (Nürnberg) vergeben.

 

Das beauftragte Büro erarbeitete in Zusammenarbeit mit der Stadt Ansbach eine Auslobung, die für die Wettbewerbsteilnehmenden alle grundlegenden Fragen der Aufgabenstellung klärt. In der Preisgerichtsgerichtssitzung (Preisrichtervorbesprechung) am 18.10.2019 wurde der Entwurf der Wettbewerbsauslobung durch die Fach- und Sachpreisrichter sowie den Beratern detailliert diskutiert und anschließend überarbeitet.

Eine Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen kann nach dem Beschluss der Auslobung im Stadtrat erfolgen.

 

Bei entsprechendem Beschluss ist folgender Zeitplan vorgesehen:

-        Kolloquium am 13.12.2019

-        Sitzung des Preisgerichts am 27.03.2020

-        Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse für die Öffentlichkeit 30.03. bis 05.04.2020

 

Die Wettbewerbssumme beträgt 59.000 Euro netto. Das gesamte Wettbewerbsverfahren unterliegt den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 und ist mit der Bay.-Architektenkammer abgestimmt.

 

Kerninhalte des Wettbewerbsverfahrens sind die Gleichbehandlung und die Anonymität. Die Bewerber werden beim Zugang zum Wettbewerb und im Verfahren gleichbehandelt. Für alle Teilnehmer gelten die gleichen Bedingungen und Fristen. Ihnen werden die gleichen Informationen jeweils zum gleichen Zeitpunkt übermittelt. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym.

Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus Ortsbesuch und Ideenwerkstatt am 20.09.2019 sind Anlage der Auslobung (Zusammenfassung siehe Anlage).

 

In einer Bürgerbeteiligung wurden am 20.09.2019 die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aus einem Ortsbesuch und einer Ideenwerkstatt zusammengefasst. Folgende Ergebnisse wurden erzielt:

 

- Themen Nutzung, Grün- und Freiflächen, Mobilität und Verkehr

- Schaffung Begegnungsräume im öffentlichen Raum, soziale Infrastruktur

- Erhalt und Aufwertung Grünflächen

- Vermeidung Verkehr in angrenzenden Quartieren, autoarme /-freie Gestaltung der Straßenräume, gute Anbindung über ÖPNV, Rad- und Fußwege, Carsharing sicherstellen

 

Herr Schubert verweist abschließend darauf, dass die detaillierten Vorgaben der Aufgabenstellung (Ausnahme: Ergebnisse der vorgeschalteten Bürgerbeteiligung) nichtöffentlich zu beraten und zu beschließen seien.