Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.11.2019 BA/010/2019 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 30/033/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 86 KB | ||
Entwicklung ehemaliges Messegelände Bürgerbeteiligung 20.09.2019 3 MB |
Herr Schubert schildert den
Sachverhalt:
Gemäß Stadtratsbeschluss vom
24.04.2018 soll das Areal des ehemaligen
Messegeländes südöstlich des Hohenzollernring und der Schalkhäuser Straße
als neues lebendiges Stadtquartier mit Schwerpunkt Wohnen entwickelt werden.
Darüber hinaus soll eine Kindertageseinrichtung und weitere
Infrastruktureinrichtungen errichtet werden. Der Wettbewerb soll Lösungsvorschläge zur Bebauung mit
frei finanziertem und gefördertem Wohnungsbau (Mehrfamilienhäuser),
verdichteten Einfamilienhäusern sowie sozialer Infrastruktur geben. Neben der
Entwicklung der Frei- und Grünflächen sei die Renaturierung des Onolzbaches
Teil der Aufgabe. Ziel des Wettbewerbs sei die Erstellung eines
Planungskonzepts als städtebaulicher Entwurf, der als Grundlage für ein Bauleitplanverfahren
dient.
In der Sitzung des
Bauausschusses vom 21.05.2019 wurde die Betreuung des Wettbewerbs an das Büro
mt2 ARCHITEKTEN | STADTPLANER PartmbB (Nürnberg) vergeben.
Das beauftragte Büro erarbeitete in
Zusammenarbeit mit der Stadt Ansbach eine Auslobung, die für die
Wettbewerbsteilnehmenden alle grundlegenden Fragen der Aufgabenstellung klärt.
In der Preisgerichtsgerichtssitzung (Preisrichtervorbesprechung) am 18.10.2019 wurde
der Entwurf der Wettbewerbsauslobung durch die Fach- und Sachpreisrichter sowie
den Beratern detailliert diskutiert und anschließend überarbeitet.
Eine Ausgabe der
Wettbewerbsunterlagen kann nach dem Beschluss der Auslobung im Stadtrat
erfolgen.
Bei entsprechendem
Beschluss ist folgender Zeitplan vorgesehen:
-
Kolloquium
am 13.12.2019
-
Sitzung
des Preisgerichts am 27.03.2020
-
Ausstellung
der Wettbewerbsergebnisse für die Öffentlichkeit 30.03. bis 05.04.2020
Die
Wettbewerbssumme beträgt 59.000 Euro netto. Das gesamte Wettbewerbsverfahren unterliegt den Richtlinien für
Planungswettbewerbe RPW 2013 und ist mit der Bay.-Architektenkammer abgestimmt.
Kerninhalte des Wettbewerbsverfahrens sind die Gleichbehandlung und die
Anonymität. Die Bewerber werden beim Zugang zum Wettbewerb und im Verfahren
gleichbehandelt. Für alle Teilnehmer gelten die gleichen Bedingungen und
Fristen. Ihnen werden die gleichen Informationen jeweils zum gleichen Zeitpunkt
übermittelt. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur Entscheidung des
Preisgerichts anonym.
Die Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger aus Ortsbesuch und Ideenwerkstatt am 20.09.2019 sind
Anlage der Auslobung (Zusammenfassung siehe Anlage).
In einer
Bürgerbeteiligung wurden am 20.09.2019 die Anregungen der Bürgerinnen und
Bürger aus einem Ortsbesuch und einer Ideenwerkstatt zusammengefasst. Folgende
Ergebnisse wurden erzielt:
- Themen Nutzung, Grün- und Freiflächen, Mobilität
und Verkehr
- Schaffung Begegnungsräume im öffentlichen Raum,
soziale Infrastruktur
- Erhalt und Aufwertung Grünflächen
- Vermeidung Verkehr in angrenzenden Quartieren,
autoarme /-freie Gestaltung der Straßenräume, gute Anbindung über ÖPNV, Rad-
und Fußwege, Carsharing sicherstellen
Herr Schubert verweist abschließend darauf, dass die detaillierten
Vorgaben der Aufgabenstellung (Ausnahme: Ergebnisse der vorgeschalteten
Bürgerbeteiligung) nichtöffentlich zu beraten und zu beschließen seien.