Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Verkehrsuntersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Ne 5 "Weinberg West"
Vorstellung der Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung am 09.10.2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.11.2019   BA/010/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/032/2019 

Zur Einleitung begrüßt Frau Oberbürgermeisterin Seidel Herrn Dipl. Ing. Amme vom Büro WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH und teilt mit, dass es sich bei dem Tagesordnungspunkt um eine Zusammenstellung verschiedener Planfälle handle aus den Ergebnissen der Verwaltung und den Wünschen der Bürgerbeteiligung und diese dann Basis für den weiteren Untersuchungsauftrag darstellen würden.

 

Anschließend gibt Herr Dipl.Ing. Amme anhand einer Powerpoint-Präsentation einen Überblick über den aktuellen Sachstand zur Verkehrsuntersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. Ne 5 „Weinberg West“. Zudem stellt er die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung vom 09.10.2019 vor. Er erläutert, dass mit Beschluss vom 24.06.2019 das Büro WVI beauftragt wurde, eine inhaltlich und räumlich weitergehende Verkehrsuntersuchung im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ne 5 „für einen Teilbereich zwischen der St 2255 und dem Strüther Berg – Wohngebiet und Pflegeeinrichtung Weinberg West“ durchzuführen. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung am 09.10.2019 aufgenommenen Anregungen und Vorschläge seien durch das Büro WVI aufbereitet und mit der Stadt Ansbach abgestimmt.

 

Herr Dipl.Ing. Amme erklärt in diesem Zusammenhang ausführlich den Untersuchungsablauf, die Untersuchungen im Netzzusammenhang (Planfälle), die Maßnahmenvorschläge aus der Bürgerbeteiligung und das weitere Vorgehen.

 

Im Untersuchungsablauf der Verkehrsuntersuchung zum B-Plan für das Baugebiet „Weinberg West“ seien die Verkehrsmengen und ein Verkehrsmodell zur Abbildung der heutigen Verkehrsmengen erfasst und aufgebaut. Eine Prognose der Verkehrsmengen sei einmal ohne das geplante Baugebiet „Weinberg West“ (Ohnefall/Planfall 0) und mit den durch das Baugebiet zu erwartenden Verkehrsmengen (Mitfall/Planfall 1) ausgeführt. Aufbauend auf dem Ohne- und Mitfall seien insgesamt zehn Netz-Planfälle, bezogen auf das Jahr 2030, aus der Bürgerbeteiligung abgeleitet.

 

a)   Ohnefall 2030 (Planfall 0): Prognose der Verkehrsmengen im Untersuchungsgebiet unter Berücksichtigung der geplanten Entwicklungen gemäß Flächennutzungsplan ohne das geplante Baugebiet Weinberg West (in Bearbeitung)

b)   Mitfall 2030 (Planfall 1): Überlagerung des Ohnefalls 2030 mit den durch das Baugebiet zu erwartenden Verkehrsmengen (in Bearbeitung)

c)   Planfall 2: wie Mitfall 2030 und zusätzlich Entfall der Einmündung Alte Rügländer Straße

d)   Planfall 3: wie Mitfall 2030 und zusätzlich Einrichtung der Alten Rügländer Straße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden

e)   Planfall 4: wie Mitfall 2030 und zusätzlich Anbindung von der St 2255 auf die Alte Rügländer Straße in Fahrrichtung Norden, Einrichtung Alte Rügländer Straße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden.

f)    Planfall 5: wie Mitfall 2030 und zusätzlich direkte Anbindung des Baugebiets Weinberg West an die St 2255

g)   Planfall 6: Entfall der Einmündung Alte Rügländer Straße in die Rettistraße und zusätzlich Verlängerung der Bayreuther Straße bis zur St 2255

h)   Planfall 7: wie Planfall 6 und zusätzlich Verlängerung der Bayreuther Straße bis zur B 13

i)    Planfall 8: wie Planfall 7 und zusätzlich direkte Anbindung des Schulzentrums an die St 2255

j)    Planfall 9: wie Mitfall 2030 und zusätzlich Einrichtung eines 4-armigen Knoten im Bereich des Klinikums zur Anbindung des Weinberg-Plateau (und des geplanten Weinberg-Plateau II)

 

Außer Planfall 4 und Planfall 5 seien alle Planfälle Teil des Auftrags für eine Verkehrsuntersuchung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an Büro WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH (77.885,50 EUR brutto). Planfall 4 und Planfall 5 würden nach entsprechendem Beschluss jedoch beauftragt werden.

 

Herr Dipl.Ing. Amme führt im Anschluss noch Maßnahmenvorschläge zum Fuß- und Radverkehr, zum Kfz-Verkehr und zum Weinbergknoten aus und schlägt Trassenvarianten zu den Untersuchungen im Netzzusammenhang vor. Als weiteres Vorgehen sei die Untersuchung der vorgestellten Planfälle im Verkehrsmodell geplant, die Überprüfung der Leistungsfähigkeit am Weinbergknoten für die Planfälle und die Ableitung der Leistungsreserven je Planfall aus der Leistungsfähigkeitsbetrachtung.

 

Das Ergebnis der erweiterten Verkehrsuntersuchung solle dem Gremium nach der weiteren Bearbeitung abschließend vorgestellt werden, um eine Entscheidung über den Fortgang des Bauleitplanverfahrens treffen zu können.

 

Angedacht war auch eine Bürgerinfo, um nach der Vorstellung der Ergebnisse in einer der folgenden Gremiensitzungen auch den Bürgern die Ergebnisse zu präsentieren. Diese wird durch das Büro WVI gemeinsam mit der Stadtverwaltung voraussichtlich im Frühjahr 2020 durchgeführt werden.

 

Nach dem Vortrag fasst Frau Oberbürgermeisterin Seidel den Sachverhalt noch einmal zusammen und Herr Schubert spricht den Beschlussvorschlag mit optional beschließbaren Ergänzungsmöglichkeiten zum weiteren Vorgehen und dem Umfang der Untersuchungen an. Die Zeitschiene umfasse eine erneute Bauausschussvorstellung im Januar oder Februar des kommenden Jahres.   

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

·       für die Planfälle 7 bis 9 der aktuelle Stand des FNP und des B-Planes nachgefragt.

Herr Büschl erklärt, dass nördlich des Weinbergplateaus im Flächennutzungsplan Wohnbauzuwachsflächen vorliegen. Generell sei eine Verzahnung mit Verkehrs- und Bauleitplanung wichtig. Ergänzend weist er darauf hin, dass sich das Gremium in einem früheren Beschluss gegen eine Durchbindung der Bayreuther Straße zur Staatsstraße entschied.

 

·       angeregt, den Investor mit einzubinden.

Frau Oberbürgermeisterin Seidel teilt mit, dass man die Anregung mitnehme und das Ziel die Zufriedenheit aller Beteiligten sei.

 

·       die Flächenbetrachtung bei einer Durchbindung zum Weinberg nachgefragt.

Herr Dipl.Ing. Amme informiert, dass der Schwerpunkt seines Büros in der Verkehrsberechnung liege, aber ein Planungsbüro im Unterauftrag beteiligt sei, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten.

 

·       nach einer verkehrlichen Lösung im Planfall 4 bei der Einfahrt von der Staatsstraße angefragt.

Herr Dipl.Ing. Amme gibt hier ein Stoppschild als mögliche verkehrliche Lösung an, die noch geprüft werde.

 

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel dankt Herrn Dipl.Ing. Amme und spricht sich für den Beschlussvorschlag mit optional beschließbaren Ergänzungsmöglichkeiten aus.


Beschluss:

 

I) Der Bauausschuss beschließt, folgende Planfälle vertieft zu untersuchen:

 

a)   Planfall 2: wie Mitfall 2030 und zusätzlich Entfall der Einmündung Alte Rügländer Straße

b)   Planfall 3: wie Mitfall 2030 und zusätzlich Einrichtung der Alten Rügländer Straße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Norden

c)   Planfall 6: Entfall der Einmündung Alte Rügländer Straße in die Rettistraße und zusätzlich Verlängerung der Bayreuther Straße bis zur St 2255

d)   Planfall 7: wie Planfall 6 und zusätzlich Verlängerung der Bayreuther Straße bis zur B 13

e)   Planfall 8: wie Planfall 7 und zusätzlich direkte Anbindung des Schulzentrums an die Staatsstraße 2255

f)    Planfall 9: wie Mitfall 2030 und zusätzlich Einrichtung eines 4-armigen Knoten im Bereich des Klinikums zur Anbindung des Weinberg-Plateau (und des geplanten Weinberg-Plateau II)

 

II) Der Bauausschuss beschließt eine Ergänzung des Auftrags mit Planfall 4 an das Büro WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH in Höhe 2.499 EUR

 

III) Der Bauausschuss beschließt eine Ergänzung des Auftrags mit Planfall 5 an das Büro WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH in Höhe 2.499 EUR