Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes - GLKrWG-
Bestellung des Stadtwahlleiters und dessen Stellvertreter für die Kommunalwahl am 15. März 2020

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2019   SR/009/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Nießlein erläutert, dass für die Leitung der Kommunalwahl in der Stadt Ansbach am 15.3.2020 der Stadtwahlleiter und dessen Stellvertreter zu bestellen sind (Art. 5 Abs. 1 GLKrWG).

 

Nachdem Frau OB Seidel mit ihrem Einverständnis als sich bewerbende Person für die Oberbürgermeisterwahl 2020 aufgestellt wird, scheidet diese als Stadtwahlleiterin aus (Art. 5 Abs. 1 und 2 GLKrWG).

 

Folglich sind vom Stadtrat einer der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine geeignete Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Wahlleiter bzw. dessen Stellvertreter zu bestellen.


Beschluss:

 

Zum Stadtwahlleiter für die Kommunalwahl am 15.03.2020 wird Herr Ltd. Rechtsdirektor Holger Nießlein bestellt.

 

Zum Stellv. Stadtwahlleiter wird Herr Rechtsdirektor Udo Kleinlein bestellt.