Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 08.10.2019 SR/009/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Nießlein erläutert, dass für die Leitung der Kommunalwahl in der Stadt Ansbach am 15.3.2020 der Stadtwahlleiter und dessen Stellvertreter zu bestellen sind (Art. 5 Abs. 1 GLKrWG).
Nachdem Frau OB Seidel mit ihrem Einverständnis als sich bewerbende Person für die Oberbürgermeisterwahl 2020 aufgestellt wird, scheidet diese als Stadtwahlleiterin aus (Art. 5 Abs. 1 und 2 GLKrWG).
Folglich sind vom Stadtrat einer der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine geeignete Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Wahlleiter bzw. dessen Stellvertreter zu bestellen.
Beschluss:
Zum Stadtwahlleiter für die Kommunalwahl am 15.03.2020 wird Herr Ltd. Rechtsdirektor Holger Nießlein bestellt.
Zum Stellv. Stadtwahlleiter wird Herr Rechtsdirektor Udo Kleinlein bestellt.