Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Anpassung der Parkgebühren und -entgelte

BezeichnungInhalt
Sitzung:08.10.2019   SR/009/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/023/2019 

Frau OB Seidel führt aus, dass der Stadtrat in seiner Sitzung im Februar das ÖPNV-Angebot zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 auszuweiten, beschlossen hat. Das Maßnahmenpaket beinhaltet eine Ausweitung des Busfahrplans bis 20:30 Uhr von Montag bis einschließlich Samstag sowie einen 30 Min.-Takt auf den Linienästen Hennenbach und Meinhardswinden. Weiter wurde beschlossen, die dadurch anfallenden Mehrkosten unter anderem durch Anpassung der Parkgebühren zum 01.01.2020 zu decken. Die hierdurch generierten Mehreinnahmen sollen 400.000 € betragen. Auf Basis der Einnahmen aus Parkgebühren im Jahr 2018 ist die Gebührenanpassung von durchschnittlich ca. 33 % notwendig.

 

Anlässlich der Diskussion und den erteilten Arbeitsaufträgen im HFWA am 2.10.2019 und dem Antrag der BAP vom 4.10.2019, der den Stadtratsmitgliedern zur Sitzung übersandt wurde, hat die Verwaltung einen Alternativvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, dass die erste Stunde im Altstadtparkhaus im 30 Minuten-Takt abgerechnet wird.

 

Herr Jakobs zeigt anhand einer Präsentation (siehe Anlage zum TOP) die Anpassung der Parkgebühren und –entgelte auf und erläutert den Sachverhalt näher.

 

Nach eingehender Diskussion und Aussprache über die Parkentgelte im Parkhaus Altstadt für die ersten beiden angefangenen halben Stunden und die Aufnahme von mehreren Parkplätzen in der Crailsheimstraße in die Zone 0 der Parkraumbewirtschaftung wird parteiübergreifend gefordert, die Aufnahme weiterer Straßen in die Parkraumbewirtschaftung, unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Parksituation der Anwohner umliegender Straßen zu prüfen.

 

U.a. wird aus den Reihen der Stadträte gebeten, die Straßen nördlich der Hochschule, Mozartstraße, Nürnberger Straße, Jägerndorfer Straße, Jüdtstraße, Uhlandstraße, Eichendorffstraße mit zu überprüfen

 

Frau OB Seidel sagt die Überprüfung der Parkraumbewirtschaftung durch die Verwaltung bei den zusätzlichen Parkplätzen in den benannten Straßen zu und bittet die Fraktionen, bei Bedarf noch Zonen oder Straßen zu benennen, die mit eingebracht und überprüft werden sollen. Für Anregungen sei noch 6 Monate Zeit. Sie weist darauf hin, dass der Rezatparkplatz im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen saniert wird.

 

Herr Sauerhöfer gibt bekannt, dass die CSU nicht damit einverstanden ist, mit den zu erwartenden Mehreinnahmen der Parkgebühren den ÖPNV zu finanzieren.

 

Anschließend werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.   Der Stadtrat erlässt die Verordnung der Stadt Ansbach über die Festsetzung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) in der Fassung des Entwurfs vom 10.07.2019. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.   Die Parkentgelte im Parkhaus Altstadt (Am Mühlbach) werden ab 01.01.2020 in den ersten beiden angefangenen halben Stunden auf 0,50 € und in allen weiteren angefangenen Stunden auf 1,00 € festgesetzt. Der Tageshöchstsatz beträgt wie bisher 5,00 €.

 

3.   Die Parkentgelte auf dem beschrankten Teil des Rezatparkplatzes werden ab 01.01.2020 für eine Parkdauer von bis zu zwei Stunden von 0,50 € auf 0,70 € und für eine Parkdauer von bis zu drei Stunden von 0,80 € auf 1,00 € erhöht.

 

Abstimmungsergebnis: 25 Ja 11 Nein

Mehrheitlich beschlossen


4.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme weiterer Straßen in die Parkraumbewirtschaftung, unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Parksituation der Anwohner umliegender Straßen, zu prüfen.